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Rückwirkende Stufenanpassung nach Höhergruppierung

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Isie:
Wenn einschlägige, d. h. in derselben Entgeltgruppe erworbene oder gleichwertige Berufserfahrung vorhanden ist, ist die Stufenzuordnung unmittelbar tariflich geregelt. Wenn zwar keine einschlägige, aber eine förderliche Berufserfahrung vorhanden ist, ist es eine Verhandlungssache, die vor Vertragsschluss erfolgen muss.

Bernstein:
Es kann keine einschlägige Erfahrung vorliegen. Vorher S8a dann S15.

WasDennNun:

--- Zitat von: Holger123 am 14.07.2022 10:54 ---Und bei einer Einstellung kann der Arbeitgeber die Stufe festlegen?

--- End quote ---
Ja, kann er in gewissem Rahmen. Und war bei dir so großzügig mehr zu geben, als er gemusst hätte.

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