Autor Thema: [SN] Beihilfe Schwangerschaft und Geburt Leistungen für Hebammen  (Read 874 times)

Isy0112

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Hallo,
vielleicht hat jemand von euch Erfahrung mit dem Thema...
Im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge wurde ich in der Praxis meiner Frauenärztin regelmäßig auch von einer Hebamme betreut. Nun wurden aber die Kosten für diese von der Beihilfe nicht vollständig übernommen. Begründung: " Aufwendungen für Leistungen der freiberuflichen Hebammen oder Entbindungspfleger sind nur im Rahmen der in Anlage 6 zu §44 Abs. 2 SächsBhVO genannten Höchstbeträge beihilfefähig. Die darüber hinausgehenden Aufwendungen wurden entsprechend gekürzt."
Nun habe ich mir diese Anlage 6 mal angesehen, werde aber nicht so ganz schlau daraus...

Ein Beispiel (von vielen in der Rechnung):
In der Anlage 6 steht: Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden oder Wehen für jede angefangenen 30 Minuten 27,00 €.

Die Hebamme hat abgerechnet:
am 3.11. von 10:15 bis 10:30 Uhr: 1 Stk. x 20,70 € x 2 = 41,40 €
Von diesen 41,40 € übernimmt die Beihilfe aber nur 37,26 €

Wer kann mir diese Berechnung erklären? Hat die Hebamme wirklich zu viel abgerechnet? Ich verstehe zum Beispiel auch nicht, weshalb sie den Betrag von 20,70 € mit zwei multipliziert... Wie errechnet die Beihilfe den übernommenen Betrag?

Vielleicht blickt irgendjemand von euch hier durch und hätte eine Erklärung für mich.

Vielen Dank schon einmal im Voraus
« Last Edit: 15.07.2022 02:42 von Admin2 »

Festsetzer

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Ich gehe davon aus, dass du nicht in der aktuellen Fassung der SächsBhVO nachgeschlagen hast.
In der Fassung in der ich nachgesehen habe sind in Anlage 6 zu Nr. 5 exakt 37,26 € beihilfefähiger Höchstbetrag genannt. Außerdem könnte man auf die Idee kommen, dass 20,70 € der Grundwert sind und die Hebamme den Steigerungsfaktor 2 angewendet hat, aber beihilfefähig höchstens der 1,8 fache Faktor ist, 20,70 € x 1,8 = 37,26 €.