Autor Thema: Erfahrungsstufe rauf als Alternative für höhere EG?  (Read 2478 times)

Doraymefayzo

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Ich habe zwar noch nichts offizielles, aber mir wurde schon angekündigt, das meine Einstufungsüberprüfung mit Antrag auf Höhergruppierung abgelehnt wurde. Dieses hat eine Bewertungskommission entschieden, die keine Mitglieder hat, die die Kompetenz habe, eine IT-Stelle zu bewerten.
Ich arbeite seit ca. 2 1/2 Jahren hier und habe vor 1 1/2 Jahren meine Höhergruppierung beantragt und erst jetzt sind die zu einem Ergebnis gekommen.

Sobald mir die Entscheidung offiziell vorliegt, möchte ich dagegen Widerspruch einlegen.
Ein erster Gedanke war, dass meine Stelle durch eine Kompetente Person bewertet werden soll.

Nun habe ich mir auch überlegt, ob es die Möglichkeit gibt, dass mir stattdessen eine höhere Erfahrungsstufe (aktuell 3) zugesprochen wird. Geht das überhaupt? Ehe ich garnix bekomme, würde ich auch das nehmen. Allerdings nur, wenn es die 5 ist. Der Unterschied zwischen 3 und 4 ist ja nur marginal.

WasDennNun

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Antw:Erfahrungsstufe rauf als Alternative für höhere EG?
« Antwort #1 am: 14.07.2022 16:19 »
Man kann dir eine Zulage nach §16.5 gewähren: Dann gibt es das um zwei Stufen höhere Entgelt.

Du hast einen Antrag auf Eingruppierung nach der neuen EGO gestellt?
Und dein AG ist jetzt anderer Meinung als du bzgl. der korrekten Eingruppierung deiner Tätigkeiten?
Da gibt es mEn nur eine Stelle an die du dich wenden kannst: ArbG Eingruppierungsfeststellungsklage.

Natürlich kannst du vorher dir selbst eine fachkundige Meinung bilden (oder eine entsprechende gegen Entgelt einholen) und dem AG diese Argumentation vorlegen.

Formal gibt es aber keine Widerspruchmöglichkeit, bzw. du kannst dem Ag sagen: Widerspruch und wenn er nett ist dann sagt er: Und?

Isie

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Antw:Erfahrungsstufe rauf als Alternative für höhere EG?
« Antwort #2 am: 14.07.2022 17:05 »
Vielleicht findet sich ja auch hier im Forum jemand, der die Wertigkeit einschätzen kann. Mit welcher Entgeltgruppe wurdest du denn vor 2,5 Jahren eingestellt und um welchen Unterabschnitt der damaligen Entgeltordnung geht es?

Doraymefayzo

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Antw:Erfahrungsstufe rauf als Alternative für höhere EG?
« Antwort #3 am: 15.07.2022 11:01 »
Vielleicht findet sich ja auch hier im Forum jemand, der die Wertigkeit einschätzen kann. Mit welcher Entgeltgruppe wurdest du denn vor 2,5 Jahren eingestellt und um welchen Unterabschnitt der damaligen Entgeltordnung geht es?

Ich wurde mit der 9a eingestellt und wurde auf Grund meiner bErufserfahrung in die Erfahrungsstufe 3 eingeordnet.
Was die EGO betrifft, so bin ich leider raus. Das weiß ich nicht.

Organisator

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Antw:Erfahrungsstufe rauf als Alternative für höhere EG?
« Antwort #4 am: 15.07.2022 11:07 »
Vielleicht findet sich ja auch hier im Forum jemand, der die Wertigkeit einschätzen kann. Mit welcher Entgeltgruppe wurdest du denn vor 2,5 Jahren eingestellt und um welchen Unterabschnitt der damaligen Entgeltordnung geht es?

Ich wurde mit der 9a eingestellt und wurde auf Grund meiner bErufserfahrung in die Erfahrungsstufe 3 eingeordnet.
Was die EGO betrifft, so bin ich leider raus. Das weiß ich nicht.

Auf welcher Grundlage hast du den Antrag auf Höhergruppierung gestellt? Zur Eingruppierung nach der neuen EngtO? Oder weil dies das übliche Vorgehen bei euch im Haus ist, um (auch in anderen Bereichen) höhergruppiert zu werden?

Doraymefayzo

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Antw:Erfahrungsstufe rauf als Alternative für höhere EG?
« Antwort #5 am: 15.07.2022 11:15 »
Du hast einen Antrag auf Eingruppierung nach der neuen EGO gestellt?
Und dein AG ist jetzt anderer Meinung als du bzgl. der korrekten Eingruppierung deiner Tätigkeiten?
Da gibt es mEn nur eine Stelle an die du dich wenden kannst: ArbG Eingruppierungsfeststellungsklage.

Ja, genau nach der neuen EGO. Mein Arbeitgeber eigentlich nicht direkt, sondern eine Bewertungskommission, die sich aus mehrern internen Mitarbeitern (u.A. welche vom Personalrat, Personalabteilung) zusammensetzt.

Was mich hier hauptsächlich "auf die Barrikaden gehen lässt", ist die Tatsache, dass ich 1 1/2-Jahre auf diese Entscheidung warten musste. Mir wurde die ganze Zeit gesagt, dass ich aber im Falle iner Höhergruppierung, eine Nachzahlung für den gesammten Zeitraum seit Beantragung erhalten würde. Deshalb habe ich auch meine Füsse relativ still gehalten.
Mir wurde am Anfang (bzw. seit meine neue Vorgesetzte im Amt ist) schon Mut zugesprochen. "Es sieht gut aus" und "Wir schauen uns genau deine Tätigkeiten an und stellen die höherwertigen in den Vordergrund" usw.

Erst verzögerte es sich durch den Vorgesetzenwechsel, dann Corona, dann wurde ich immer wieder vertröstet, weil alles andere wohl wichtiger war.
Hätte ich nach drei oder 4 Monaten einen negativen Bescheid bekommen, wäre ich wahrscheinlich nicht so sauer.

Meine Vorgesetzte sieht mich nur als Strippenzieher und Störungsbeheber der ab und zu auch mal nen Useraccount einrichtet. Sieht hat von IT keine Ahnung.
Sie hat noch die Denke das man höhere Entgeldgruppen nur mit Studium erreichen kann und redet auch bei Tarifbeschäftigten vom mittleren und gehobenen Dienst.
Meine Teamleiterin kann zwar planen und mit Dienstleistern und Co verhandeln bzw. telefonieren, hat aber auch nicht wirklich Ahnung von der Materie.
Sie haben sich nicht einmal Rat vom kompetenter Stelle geholt, sondern einfach nur untereinander abgesprochen was mir zusteht.
Natürlich sind Stellenanzeigen von anderen Behörden nicht ausschlaggebend, aber wenn sich dort welche mit meienr Tätigkeit gedeckt haben, so ging es immer um eine Entgeldgruppe >=10.


Doraymefayzo

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Antw:Erfahrungsstufe rauf als Alternative für höhere EG?
« Antwort #6 am: 15.07.2022 11:18 »
Vielleicht findet sich ja auch hier im Forum jemand, der die Wertigkeit einschätzen kann. Mit welcher Entgeltgruppe wurdest du denn vor 2,5 Jahren eingestellt und um welchen Unterabschnitt der damaligen Entgeltordnung geht es?

Ich wurde mit der 9a eingestellt und wurde auf Grund meiner bErufserfahrung in die Erfahrungsstufe 3 eingeordnet.
Was die EGO betrifft, so bin ich leider raus. Das weiß ich nicht.

Auf welcher Grundlage hast du den Antrag auf Höhergruppierung gestellt? Zur Eingruppierung nach der neuen EngtO? Oder weil dies das übliche Vorgehen bei euch im Haus ist, um (auch in anderen Bereichen) höhergruppiert zu werden?

Ehe wir hier aneinander vorbeireden: Damals bei meiner Einstellung (2019) war die neue EGO noch nicht in Kraft.
Ich habe direkt im Januar 2021, als die neue EGO in Kraft getreten ist, meine Höhergruppierung beantragt.

Isie

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Antw:Erfahrungsstufe rauf als Alternative für höhere EG?
« Antwort #7 am: 15.07.2022 11:19 »
Die Eingruppierung von Beschäftigten in der Informations- und Kommunikationstechnik ist in Abschnitt 11 der EGO geregelt. Dieser Abschnitt wurde mit Wirkung vom 01.01.2021 neu gefasst. Sofern sich durch die Neufassung eine höhere Entgeltgruppe ergab, war ein Antrag erforderlich, damit eine entsprechende Eingruppierung erfolgte.
Diesen Antrag hast du gestellt, also bist du in der sich aus der EGO ergebenden Entgeltgruppe eingruppiert, sofern diese höher ist als die Entgeltgruppe, in der du nach der EGO in der Fassung bis 31.12.2020 eingruppiert bist/warst.

Organisator

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Antw:Erfahrungsstufe rauf als Alternative für höhere EG?
« Antwort #8 am: 15.07.2022 11:30 »
Ehe wir hier aneinander vorbeireden: Damals bei meiner Einstellung (2019) war die neue EGO noch nicht in Kraft.
Ich habe direkt im Januar 2021, als die neue EGO in Kraft getreten ist, meine Höhergruppierung beantragt.

Danke für die Klarstellung. Dann war - wie von Isie beschrieben - hier tatsächlich ein Antrag vorgesehen. Durch diesen Antrag bist du demnach korrekt eingruppiert. Sollte sich deine Meinung dazu von der Meinung deines Arbeitgebers unterscheiden, wäre dies durch eine externe Stelle rechtswirksam festzustellen, hierzu gibt es die Eingruppierungsfeststellungsklage beim Arbeitsgericht, die alle Unstimmigkeiten beseitigt.

Ein Widerspruch ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich, da Zivilrecht.

WasDennNun

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Antw:Erfahrungsstufe rauf als Alternative für höhere EG?
« Antwort #9 am: 15.07.2022 12:14 »
Vielleicht findet sich ja auch hier im Forum jemand, der die Wertigkeit einschätzen kann. Mit welcher Entgeltgruppe wurdest du denn vor 2,5 Jahren eingestellt und um welchen Unterabschnitt der damaligen Entgeltordnung geht es?

Ich wurde mit der 9a eingestellt und wurde auf Grund meiner bErufserfahrung in die Erfahrungsstufe 3 eingeordnet.
Was die EGO betrifft, so bin ich leider raus. Das weiß ich nicht.
Wenn du also nicht weißt wo du in der alten EGIO eingruppiert warst, wie willst du dann wissen wo du jetzt in der neuen EGO eingruppiert bist. :o

Denkbar ist, dass man dein Tätigkeiten in der alten nach 11.4. 9b eingruppiert war und aufgrund fehlender Voraussetzung in der Person du eine EG niedriger bist.
Da ja offensichtlich nicht als Programmierer oder ITORga verortet.

Aber egal wo du jetzt tatsächlich eingruppiert bist (und mutmaßlich dein AG sich irrt) bleibt dir eben nur der Gang zum Arbeitsgericht und/oder vorab
 eine fundierten Darstellung deinerseits wie du Eingruppiert bist erstellen und dem AG die Change geben, seine Meinung zu ändern
(Denn dein AG hat sich ja schon eine "fundierte" Meinung gebildet und sich dafür einer Bewertungskommission bedient.).
Oder die Pistole dem AG auf die Brust setzen und klar formulieren für welches Entgelt du bereit bist weiter deine Arbeitsleitung zu erbringen udn dann halt einen AG suchen, der es beriet ist.

Welche Denke deine Vorgesetzte hat und als was sie dich ansieht ist absolut irrelevant , was zählt sind deine auszuübenden Tätigkeiten und da kann dein AG sich auf den Kopp stellen, wenn das EG12 ergibt, dann bist du EG12 und wenn es EG9a ergibt, dann biste 9a.
Ganz "simpel"