Autor Thema: Versetzung als Bundesbeamter?  (Read 3684 times)

smiteme

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Versetzung als Bundesbeamter?
« am: 14.07.2022 20:07 »
Hallo,

weiss jemand wie die Regelungen bei BuBas  sind bezüglich Versetzung. Kann der Dienstherrn einen einfach nach gut dunklen Versetzen?

Gibt es Grunde die einer Versetzung entgegen stehen?

Danke im voraus für Beiträge


Unknown

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Antw:Versetzung als Bundesbeamter?
« Antwort #1 am: 14.07.2022 20:16 »
Aus meiner Sicht natürlich, denn du bist Bundesbeamter und der Dienstort kann ganz Deutschland sein. Ob es in der Praxis Sinn macht, jemanden von München nach Kiel zu versetzen sei mal dahin gestellt. Wenn beispielsweise die Behörden ihren Standort in München aufgibt und in Kiel neu aufbaut, bleibt nur die Versetzung dahin.

Asperatus

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Antw:Versetzung als Bundesbeamter?
« Antwort #2 am: 14.07.2022 21:13 »
Wenn beispielsweise die Behörden ihren Standort in München aufgibt und in Kiel neu aufbaut, bleibt nur die Versetzung dahin.

Das wäre jedoch eine Umsetzung, weil die Dienststelle gleich bleibt.

Rechtsgrundlage für die Versetzung ist § 28 BBG.

Unknown

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Antw:Versetzung als Bundesbeamter?
« Antwort #3 am: 14.07.2022 21:17 »
Wenn beispielsweise die Behörden ihren Standort in München aufgibt und in Kiel neu aufbaut, bleibt nur die Versetzung dahin.

Das wäre jedoch eine Umsetzung, weil die Dienststelle gleich bleibt.

Rechtsgrundlage für die Versetzung ist § 28 BBG.

Du hast natürlich Recht. Da habe ich mich vertan.

Tagelöhner

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Antw:Versetzung als Bundesbeamter?
« Antwort #4 am: 15.07.2022 05:54 »
Mal wieder jemand, der gerne alle Privilegien als Bundesbeamter in Anspruch nimmt aber wehe der Dienstherr erinnert einen mal daran, dass das besondere Dienst- und Treueverhältnis keine Einbahnstraße mit Rechten ist sondern gelegentlich auch mal mit Pflichten verbunden ist.

Da werden die Pflichten dann ganz schnell unzumutbar, wahrscheinlich sogar bei jemandem, der keine familiären Verpflichtungen hat und munter seinem ausgelassenen Singledasein fröhnt ;D

WasDennNun

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Antw:Versetzung als Bundesbeamter?
« Antwort #5 am: 15.07.2022 06:35 »
Da gebe ich dir partiell Recht. Allerdings gilt es auch stets Willkür zu verhindern und unsinnige Beamtenkalkriesel Entscheidungen hinterfragbar zu machen.

Tagelöhner

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Antw:Versetzung als Bundesbeamter?
« Antwort #6 am: 15.07.2022 06:42 »
Und da stimme ich dir nicht nur partiell zu, dem Kalkriesel muss man gelegentlich mal den Kopf waschen und die Grenzen aufzeigen. Allerdings gibt's dann trotzdem einen Negativeintrag in die sekundäre Personalakte mit allen Negativauswirkungen für das berufliche Fortkommen.

Der Threadersteller kann die Entscheidung ja jederzeit gewerkschaftlich/anwaltlich prüfen lassen, und sich dabei höchstwahrscheinlich gleich selber schaden. Willkommen im Beamtensystem.

Bastel

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Antw:Versetzung als Bundesbeamter?
« Antwort #7 am: 15.07.2022 08:42 »
Kann man TBler nicht auch relativ leicht versetzen?

WasDennNun

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Antw:Versetzung als Bundesbeamter?
« Antwort #8 am: 15.07.2022 08:55 »
Kann man TBler nicht auch relativ leicht versetzen?
Die können aber vertraglich einen Arbeitsort festlegen.
99,9% der TBler, werden dieses aber nicht gemacht haben (zumindest bei den TV-L, gehe ich davon aus, bei den Kommunen ists idR ja nicht so weitflächig, bei den BUNDlern kA) so dass hier genauso quer durchs Land versetzt werden kann.
Der Unterschied: Die können sagen: da mache ich nicht mit und suchen sich einen anderen "Dienstherren" vor Ort.

Organisator

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Antw:Versetzung als Bundesbeamter?
« Antwort #9 am: 15.07.2022 09:09 »
Kann man TBler nicht auch relativ leicht versetzen?
Die können aber vertraglich einen Arbeitsort festlegen.
99,9% der TBler, werden dieses aber nicht gemacht haben (zumindest bei den TV-L, gehe ich davon aus, bei den Kommunen ists idR ja nicht so weitflächig, bei den BUNDlern kA) so dass hier genauso quer durchs Land versetzt werden kann.
Der Unterschied: Die können sagen: da mache ich nicht mit und suchen sich einen anderen "Dienstherren" vor Ort.

Die Beamten ebenso, sie sind ja typischerweise generalistisch ausgebildet. Ansonsten kommt es - außer beiden üblichen Verdächtigen wie z.B. Bundespolizei oder -wehr - kaum zu Änderungen des Arbeitsortes gegen den Willen des Beamten.

Tagelöhner

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Antw:Versetzung als Bundesbeamter?
« Antwort #10 am: 15.07.2022 11:14 »
Wobei ich (ohne genauere Kenntnisse zur Rechtssprechung zu haben) fest davon ausgehe, dass hier gänzlich andere Zumutbarkeitsgrenzen z.B. an die Distanz angelegt werden als es bei einem Beamten der Fall wäre. Geschaffene Vertrauenstatbestände und soziale Härtefälle dürften dabei auch eine größere Rolle als beim Beamten spielen.

Schade, dass Spid nicht mehr hier ist  ;D, der könnte da sicherlich deutlich weiter ausführen. 

smiteme

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Antw:Versetzung als Bundesbeamter?
« Antwort #11 am: 15.07.2022 11:35 »
@tagelöhner

Was haben sie ihn denn in den Kaffee getan dass sie so negativ sind gegenüber den Usern die hier eine Frage stellen? Normal Antworten geht nicht?
Ich möchte das gerne wissen weil mich das interessiert nicht weil ich vor dieser Problematik stehe. Es hat den Eindruck als wir an Sie sehr verbittert bei solchen Antworten.

smiteme

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Antw:Versetzung als Bundesbeamter?
« Antwort #12 am: 15.07.2022 11:45 »
Na ja versuchen wir noch eine Frage in der Hoffnung dass normal geantwortet wird ohne irgendwelche Mutmaßungen und Anfeindungen.

Wenn ein Beamter im ganzen Bundesgebiet versetzt werden kann was sind den Gründe die gegen eine Versetzung sprechen? Gibt es überhaupt welche und was genau wäre darunter zu verstehen?

Vielen Dank im voraus für sachliche Antworten

Tagelöhner

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Antw:Versetzung als Bundesbeamter?
« Antwort #13 am: 15.07.2022 12:11 »
@tagelöhner

Was haben sie ihn denn in den Kaffee getan dass sie so negativ sind gegenüber den Usern die hier eine Frage stellen? Normal Antworten geht nicht?
Ich möchte das gerne wissen weil mich das interessiert nicht weil ich vor dieser Problematik stehe. Es hat den Eindruck als wir an Sie sehr verbittert bei solchen Antworten.

Meinen Kaffee trinke ich gern schwarz ohne Zusätze, puristisch und unverfälscht eben.

Nur weil Du meine Antwort negativ und wenig konstruktiv findest, muss das auf andere User nicht unbedingt so wirken. Siehe dazu auch mein vorletzter Post, wo ich durchaus Hinweise gebe, was gegen eine Versetzung geltend gemacht werden kann.

Im Gegenteil, ich finde Deine Reaktion mal wieder passend zum Spruch "Getroffene Hunde bellen", und dein Anfangspost lässt nun mal aufgrund seines sonst dürftigen Inhalts und keinerlei Hinweis vor allem zur Intention einiges an Mutmaßungen zu.

Nachdem Du ja aber sicher den Prozess der Bestenauslese durchlaufen hast, solltest Du ja hinreichend dazu befähigt sein Dir auch außerhalb dieses Forums zutreffende Informationen zu beschaffen. Oder kommt hier etwa die systemimmanente Beamtenbequemlichkeit zum Vorschein?  ;D

smiteme

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Antw:Versetzung als Bundesbeamter?
« Antwort #14 am: 15.07.2022 12:26 »
Wie schon eben einmal gefragt normal Antworten geht nicht oder es muss immer eine zynische Note dabei sein richtig?