Autor Thema: Kind krank  (Read 1884 times)

Lilo

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Kind krank
« am: 15.07.2022 10:36 »
Hallo,

jahrelang habe ich bei Kind krank folgenden Ablauf gehabt:

Kind krank telefonisch Arbeitgeber gemeldet -> ärztliche Bescheinigung bei Rückkehr zur Arbeit mitgebracht und
die Rückseite ausgefüllt dem Sachbearbeiter übermittelt.

Nun wurde mir mitgeteilt, dass das so nicht geht und ich in Zukunft so vorgehen soll:

Kind krank telefonisch Arbeitgeber gemeldet -> noch am selben Tag die gesamte Dauer per Bescheinigung, wieder mit Übermittlung der ausgefüllten Rückseite, dem Sachbearbeiter per Mail zusenden.

Da es auch mal sein kann, dass ein Kind früher wieder gesund wird und ich dann Kind krank Tage evtl. verschwende, würde es mich interessieren ob es dazu eine gesetzlich Regelung gibt.

Weiß da wer was?

Viele Grüße
Lilo




WasDennNun

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Antw:Kind krank
« Antwort #1 am: 15.07.2022 12:15 »
Ich denke das man wie bei einer AU ja nur die Voraussichtliche Dauer bekannt gibt, wird das auch bei Kind Krank Meldung so sein.

Elsa89

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Antw:Kind krank
« Antwort #2 am: 15.07.2022 12:44 »
Kann ich irgendwie aber auch nachvollziehen. Der Arbeitgeber möchte ja auch planen können. Kann WasDennNun zustimmen, es handelt sich dabei ja nur um eine ungefähre Dauer.

Gartenilse

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Antw:Kind krank
« Antwort #3 am: 17.07.2022 19:37 »
Die Rückseite geht doch den AG gar nichts an? Ich habe immer am selben Tag den AU-Schein (Vorderseite!) per Mail dem Personalreferat zugestellt. da steht doch die voraussichtliche Dauer drauf. Wenn man eher kommt, kurze Info an den AG unf gut ist es.
Die Rückseite ging dann nach Gesundung der Kurzen an die Krankenkasse. Warum sollte der AG das bekommen? Krankenkasse und AG stimmen sich doch eh noch ab.

VG

Lilo

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Antw:Kind krank
« Antwort #4 am: 21.07.2022 11:08 »
Stimmt eigentlich, dass die Rückseite keinen was angeht, ich werde mich mal informieren warum das bei uns so gewünscht wird, danke.