Es sind ja nicht nur die Länder, denn Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein sind nicht unmittelbar Mitglied, sondern über die jeweiligen von ihnen dominierten Arbeitgeberverbände, in denen jeweils auch noch zahlreiche andere Arbeitgeber organisiert sind. Die TdL besteht also aus weit mehr Arbeitgebern als die 15 Länder. Diese gehen wohl höchst unterschiedlich mit TdL-Durchführungshinweisen um. Von bloßen TV-L-Anwendern ganz zu schweigen...
Worauf Anspruch besteht, ist dem Urteil leicht zu entnehmen. Was der Arbeitgeber bereit ist, übertariflich zu leisten, kann nicht beurteilt werden, es sei denn, man stellt vorher fest, wie der Arbeitgeber mit TdL-Durchführungshinweisen verfährt.