Autor Thema: Urlaubsabgeltung nach EM-Rente und Tod  (Read 2332 times)

Ruebe

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Urlaubsabgeltung nach EM-Rente und Tod
« am: 15.07.2022 18:45 »
Hallo,

mein Mann ist Ende 2021 verstorben. Ich habe nun von seinem Arbeitgeber eine Urlaubabgeltung für die Jahre 2020 und 2021 erhalten. Leider ist die Abrechnung für mich absolut nicht nachvollziehbar.

Gibt es hier jemand, der sich damit auskennt?

LG

Isie

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Antw:Urlaubsabgeltung nach EM-Rente und Tod
« Antwort #1 am: 15.07.2022 21:25 »
Es gibt verschiedene Berechnungsmethoden. Wahrscheinlich wurde die Berechnung auf der Basis von
Arbeitstagen vorgenommen.

Nach der Rechtsprechung des BAG ist die Urlaubsabgeltung für jeden Urlaubstag so zu berechnen wie das Entgelt, welches der Arbeitnehmer verdient hätte, wenn er an diesem Tag tatsächlich Urlaub eingebracht hätte. Der Arbeitnehmer ist für die Urlaubsabgeltung also so zu stellen, als wenn ihm zum Ende seines Arbeitsverhältnisses der noch offene Urlaub tatsächlich gewährt worden wäre.

Ein Urlaubstag ist mit dem Wert eines Arbeitstags abzugelten, den der Arbeitstag für den Arbeitnehmer gehabt hätte, wenn er an diesem Tag unmittelbar vor seinem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis Urlaub genommen hätte. Anzusetzen ist das zu diesem Zeitpunkt maßgebliche Entgelt, auch wenn zu diesem Zeitpunkt z. B. wegen Ablaufs von Krankenbezugsfristen tatsächlich kein Entgelt gezahlt wurde.

Der Wert eines Urlaubstages ist pro Arbeitstag zu berechnen. Dafür ist das vor dem Ausscheiden zustehende oder fiktiv zustehende Bruttoentgelt mit 3 zu multiplizieren und durch 65 zu dividieren. Das ergibt die Höhe der Bruttourlaubsabgeltung pro Urlaubstag. Dieser Betrag ist mit der Anzahl der abzugeltenden Urlaubstage zu multiplizieren.

Diese Berechnungsweise gilt bei einer 5-Tagewoche. Bei einer Teilzeitbeschäftigung mit regelmäßig weniger als 5 Arbeitstagen muss die Berechnungsformel angepasst werden.

Ruebe

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Antw:Urlaubsabgeltung nach EM-Rente und Tod
« Antwort #2 am: 15.07.2022 22:13 »
Danke. :)

Ich dachte, man muss das Entgelt zugrunde legen, welches in den letzten 13 Wochen vor der Erkrankung bezogen wurde.

Mein Mann hat 2013 zuletzt gearbeitet. Er hat zu dieser Zeit vorübergehend Vollzeit gearbeitet (mit Änderungsvertrag).

Ok, die Berechnung kommt insofern hin, dass man nur 48 Tage Teilzeitarbeit abgegolten hat. Er war aber schwerbehindert und hatte eine 5-Tage-Woche.

Wie sieht es mit SV-Beiträgen aus? Und warum wird nach Steuerklasse 6 abgerechnet? Das dürfte nämlich falsch sein, da ich EM-Rentnerin bin.

Isie

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Antw:Urlaubsabgeltung nach EM-Rente und Tod
« Antwort #3 am: 15.07.2022 22:49 »
Hat man dir keinen Erklärungsvordruck für die Steuerdaten geschickt? Eigentlich ist das notwendig, da du angeben musst, nach welcher Steuerklasse zu versteuern ist. Wenn du keine Beschäftigung ausübst, sondern die Urlaubsabgeltung wie ein Entgelt aus einer Hauptbeschäftigung zu versteuern ist, ist Steuerklasse 6 natürlich nicht richtig. Sozialversicherungsbeiträge sind vermutlich nicht angefallen, weil die Urlaubsabgeltung eine Einmalzahlung ist, aber im Jahr der Auszahlung bzw. im Vorjahr bei deinem Mann kein SV-Entgelt und keine SV-Tage vorhanden waren.

Ruebe

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Antw:Urlaubsabgeltung nach EM-Rente und Tod
« Antwort #4 am: 15.07.2022 23:36 »
Ich musste nichts ausfüllen. Die wollten nur wissen, ob ich berufstätig bin.

Ich vermute jetzt mal ganz stark, dass sie den Urlaubsanspruch für den Dezember komplett gekürzt haben, weil mein Mann am 27.12. verstorben ist. Deswegen auch die 48 Tage. Und die Abgeltung des Schwerbehindertenurlaubs haben sie anscheinend auch vergessen. Normal hätten es 60 Tage sein müssen.

Aber sv-frei hört sich schon mal gut an.


Thiesi

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Antw:Urlaubsabgeltung nach EM-Rente und Tod
« Antwort #5 am: 17.07.2022 01:27 »
Hat man dir keinen Erklärungsvordruck für die Steuerdaten geschickt? Eigentlich ist das notwendig, da du angeben musst, nach welcher Steuerklasse zu versteuern ist.

Bei Urlaubsabgeltung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss der ehemalige AG doch nach Steuerklasse 6 abrechnen. Die möglicherweise zu viel gezahlten Steuern bekommt man aber natürlich angerechnet auf die Steuerschuld bzw. das -guthaben, wenn man eine Einkommenssteuererklärung ab- & dort die Urlaubsabgeltung angibt.
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Ruebe

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Antw:Urlaubsabgeltung nach EM-Rente und Tod
« Antwort #6 am: 17.07.2022 09:20 »
Das Finanzamt sagte zu mir, dass der AG in meinem Fall nach Steuerklasse 3 abrechnen muss, da Renten außen vor bleiben. Was anderes wäre es, wenn ich Erwerbseinkommen hätte.

Mit Steuerklasse 6 müsste ich jetzt extra eine Steuererklärung machen.

Isie

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Antw:Urlaubsabgeltung nach EM-Rente und Tod
« Antwort #7 am: 17.07.2022 10:23 »
Hat man dir keinen Erklärungsvordruck für die Steuerdaten geschickt? Eigentlich ist das notwendig, da du angeben musst, nach welcher Steuerklasse zu versteuern ist.

Bei Urlaubsabgeltung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss der ehemalige AG doch nach Steuerklasse 6 abrechnen. Die möglicherweise zu viel gezahlten Steuern bekommt man aber natürlich angerechnet auf die Steuerschuld bzw. das -guthaben, wenn man eine Einkommenssteuererklärung ab- & dort die Urlaubsabgeltung angibt.
Das ist nicht richtig. Steuerpflichtig ist derjenige, der die Urlaubsabgeltung bekommt, hier also die Witwe. Nach deren Steuermerkmalen ist zu versteuern. Die Steuerklasse 6 wäre nur dann maßgebend, wenn Ruebe eine steuerpflichtige Beschäftigung ausüben würde oder Versorgungsbezüge bekommen würde. Eine EM-Rente gehört nicht zu den Bezügen, die als Hauptbeschäftigung im steuerrechtlichen Sinne gelten. Also ist die Urlaubsabgeltung wie eine Hauptbeschäftigung zu versteuern. Dafür muss der ehemalige Arbeitgeber des verstorbenen Ehemannes den Auszahlungsmonat der Urlaubsabgeltung als Hauptbeschäftigung melden und bekommt die Steuerdaten dann elektronisch übermittelt.

Ruebe

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Antw:Urlaubsabgeltung nach EM-Rente und Tod
« Antwort #8 am: 19.07.2022 13:02 »
Kann mir noch jemand etwas zu der Berechnungsgrundlage der Urlaubsabgeltung sagen?

krank seit 02.05.2013, letzte Gehaltsabrechnung 06/2013, EM-Rente ab 12/2013, verstorben am 27.12.2021

Vollzeitvertrag von 09/2012 bis 10/2013, ansonsten 50 %   

Welcher Zeitraum ist nun für die Abrechnung relevant?

Februar, März, April 2013 (Vollzeit) oder September, Oktober, November 2021 (Teilzeit)?



Isie

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Antw:Urlaubsabgeltung nach EM-Rente und Tod
« Antwort #9 am: 19.07.2022 13:49 »
Üblicherweise wird der letzte Monat es Arbeitsverhältnisses zugrunde gelegt. Da dein Mann in diesem Zeitraum kein Entgelt bekommen hat, wird das Entgelt berücksichtigt, das er bekommen hätte. Siehe mein erster Beitrag, da habe ich es noch ausführlicher geschrieben. Die 3-Monatsbetrachtung ist unüblich und entspricht nicht der Rechtsprechung des BAG.