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Urlaubsabgeltung nach EM-Rente und Tod

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Thiesi:

--- Zitat von: Isie am 15.07.2022 22:49 ---Hat man dir keinen Erklärungsvordruck für die Steuerdaten geschickt? Eigentlich ist das notwendig, da du angeben musst, nach welcher Steuerklasse zu versteuern ist.
--- End quote ---

Bei Urlaubsabgeltung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss der ehemalige AG doch nach Steuerklasse 6 abrechnen. Die möglicherweise zu viel gezahlten Steuern bekommt man aber natürlich angerechnet auf die Steuerschuld bzw. das -guthaben, wenn man eine Einkommenssteuererklärung ab- & dort die Urlaubsabgeltung angibt.

Ruebe:
Das Finanzamt sagte zu mir, dass der AG in meinem Fall nach Steuerklasse 3 abrechnen muss, da Renten außen vor bleiben. Was anderes wäre es, wenn ich Erwerbseinkommen hätte.

Mit Steuerklasse 6 müsste ich jetzt extra eine Steuererklärung machen.

Isie:

--- Zitat von: Thiesi am 17.07.2022 01:27 ---
--- Zitat von: Isie am 15.07.2022 22:49 ---Hat man dir keinen Erklärungsvordruck für die Steuerdaten geschickt? Eigentlich ist das notwendig, da du angeben musst, nach welcher Steuerklasse zu versteuern ist.
--- End quote ---

Bei Urlaubsabgeltung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss der ehemalige AG doch nach Steuerklasse 6 abrechnen. Die möglicherweise zu viel gezahlten Steuern bekommt man aber natürlich angerechnet auf die Steuerschuld bzw. das -guthaben, wenn man eine Einkommenssteuererklärung ab- & dort die Urlaubsabgeltung angibt.

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Das ist nicht richtig. Steuerpflichtig ist derjenige, der die Urlaubsabgeltung bekommt, hier also die Witwe. Nach deren Steuermerkmalen ist zu versteuern. Die Steuerklasse 6 wäre nur dann maßgebend, wenn Ruebe eine steuerpflichtige Beschäftigung ausüben würde oder Versorgungsbezüge bekommen würde. Eine EM-Rente gehört nicht zu den Bezügen, die als Hauptbeschäftigung im steuerrechtlichen Sinne gelten. Also ist die Urlaubsabgeltung wie eine Hauptbeschäftigung zu versteuern. Dafür muss der ehemalige Arbeitgeber des verstorbenen Ehemannes den Auszahlungsmonat der Urlaubsabgeltung als Hauptbeschäftigung melden und bekommt die Steuerdaten dann elektronisch übermittelt.

Ruebe:
Kann mir noch jemand etwas zu der Berechnungsgrundlage der Urlaubsabgeltung sagen?

krank seit 02.05.2013, letzte Gehaltsabrechnung 06/2013, EM-Rente ab 12/2013, verstorben am 27.12.2021

Vollzeitvertrag von 09/2012 bis 10/2013, ansonsten 50 %   

Welcher Zeitraum ist nun für die Abrechnung relevant?

Februar, März, April 2013 (Vollzeit) oder September, Oktober, November 2021 (Teilzeit)?


Isie:
Üblicherweise wird der letzte Monat es Arbeitsverhältnisses zugrunde gelegt. Da dein Mann in diesem Zeitraum kein Entgelt bekommen hat, wird das Entgelt berücksichtigt, das er bekommen hätte. Siehe mein erster Beitrag, da habe ich es noch ausführlicher geschrieben. Die 3-Monatsbetrachtung ist unüblich und entspricht nicht der Rechtsprechung des BAG.

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