Autor Thema: Urlaubsanspruch nach Elternzeit.  (Read 4984 times)

joannad

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Urlaubsanspruch nach Elternzeit.
« am: 16.07.2022 15:52 »
Hallo,
ich benötige Hilfe bei dem Urlaubsanspruch nach der Elternzeit.
Bin beschäftigt an einer Grundschule und möchte 1 Jahr Elternzeit nehmen. Danach wollen wir den Partnerschaftsbonus in Anspruch nehmen, und zwar für 2 Monate.
Ich befinde mich seit Dezember 2020 im Beschäftigungsverbot, Kind soll Anfang August geboren werden.
Mir wurde mitgeteilt, dass wenn ich meinen Resturlaub direkt nach der Elternzeit nehmen würde, ich diesen während der Schulzeit nehmen könnte. Da ich aber Teilzeit arbeiten möchte (Partnerschaftsbonus) bin ich dazu verpflichtet den Resturlaub in der unterrichtsfreien Zeit zu nehmen.
Ich finde keine gesetzliche Grundlage die mir diese Aussage erklären würde. Kann mir jemand helfen?

Kind voraussichtliche Geburt: 9.8.22
Elternzeit dann bis 8.8.23
Partnerschaftsbonus: 9.8.23-8.10.23
und dann wollte ich meinen Resturlaub nehmen - darf ich allerdings nicht, muss in der unterrichtsfreien Zeit erfolgen.

Wenn ich jedoch nur die Elternzeit nehmen würde bis 8.8.23, dürfte ich am 9.8.23 meinen Resturlaub dranhängen.

Ich bedanke mich im Voraus für die Hilfe!

Fragmon

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Antw:Urlaubsanspruch nach Elternzeit.
« Antwort #1 am: 18.07.2022 13:50 »
Das ist eine außertarifliche Nettigkeit deines Arbeitgebers.

Grundlage § 44 TV-L
Nr. 3
Zu Abschnitt IV - Urlaub und Arbeitsbefreiung -
(1) Der Urlaub ist in den Schulferien zu nehmen. Wird die Lehrkraft während der Schulferien durch Unfall oder Krankheit arbeitsunfähig, so hat sie dies unverzüglich anzuzeigen. Die Lehrkraft hat sich nach Ende der Schulferien oder, wenn die Krankheit länger dauert, nach Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit zur Arbeitsleistung zur Verfügung zu stellen.

Isie

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Antw:Urlaubsanspruch nach Elternzeit.
« Antwort #2 am: 18.07.2022 14:17 »
Hallo,
ich benötige Hilfe bei dem Urlaubsanspruch nach der Elternzeit.
...
Ich befinde mich seit Dezember 2020 im Beschäftigungsverbot, Kind soll Anfang August geboren werden.
Da du anscheinend ein Elefanterbaby erwartest, würde ich mal in einem Zooforum um Rat fragen.

joannad

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Antw:Urlaubsanspruch nach Elternzeit.
« Antwort #3 am: 20.07.2022 18:24 »
Liebe Isie,
vielen lieben Dank für dein ach so nettes Kommentar. Ich habe mich offensichtlich vertippt und anstatt 2021, 2020 geschrieben. Aber ein Bienchen und Sternchen für dich für das genaue Lesen!!!
Deinen Rat werde ich jedoch nicht befolgen. Und dir würde ich eine Nettigkeits-Therapie empfehlen. So viel Hass muss nicht unbedingt sein, oder?
ganz liebe Grüße, Joanna

SVA

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Antw:Urlaubsanspruch nach Elternzeit.
« Antwort #4 am: 20.07.2022 18:28 »
Wer Isies Aussage als "so viel Hass" betitelt, dürfte weder für die Arbeit an einer Grundschule noch für die Teilnahme am Leben überhaupt hinreichend emotionale Stärke besitzen.

Isie

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Antw:Urlaubsanspruch nach Elternzeit.
« Antwort #5 am: 20.07.2022 21:03 »
@joannad: Ich habe selber 3 Kinder und bin weder eine Kinder- noch eine Elternhasserin. Ich habe beim Lesen deines Beitrags gestutzt und habe gedacht, das geht doch gar nicht. Wenn du dich durch meinen Beitrag verletzt gefühlt hast, tut mir das leid. Wenn die Situation umgekehrt gewesen wäre, hätte ich erst gestutzt und dann gelacht.

joannad

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Antw:Urlaubsanspruch nach Elternzeit.
« Antwort #6 am: 20.07.2022 23:56 »
Liebe Isie,
sorry, ich habe es nicht als einen Witz eingestuft. Ich schrieb hier zum ersten Mal und habe andere Erwartungen gehabt als solch eine Antwort zu lesen.

@SVA, sei beruhigt um meine emotionale Stärke. Aber bitte beachte, wir sind hier im Internet. Wir kennen uns nicht und den Humor einer unbekannten Person zu deuten erscheint ziemlich schwierig. Auf eine sachliche Frage eine solch komische Antwort zu geben kann einem merkwürdig vorkommen, oder? Vielleicht habe ich mit dem Wort "Hass" übertrieben, aber man hätte auch ohne diese Verspottung auf den Fehler aufmerksam machen können 😉

Ich danke für die Hilfe, offensichtlich gibt es keine rechtliche Grundlage außer, dass der Urlaub in der unterrichtsfreien Zeit zu nehmen ist und es gibt keine Sonderregelung beim Resturlaub nach der Elternzeit.

SVA

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Antw:Urlaubsanspruch nach Elternzeit.
« Antwort #7 am: 21.07.2022 06:59 »
Ich habe auch kein Interesse daran, Dich zu kennen. Es ist auch nicht erforderlich, Deinen Humor zu beurteilen. Die Bemerkung von Isie war völlig akzeptabel. Ob Du das anders empfindest, ist für diese Bewertung völlig egal. Mit der Bezeichnung dieser völlig akzeptablen Bemerkung mit „so viel Hass“ hast Du Dich auf eine Stufe mit Frauen gestellt, denen bspw. ein Täter sehr plastisch schildert, wie er sie vergewaltigen möchte. Und aufgrund dessen bin ich nicht beunruhigt, sondern ich breche den Stab über Dich.

xap

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Antw:Urlaubsanspruch nach Elternzeit.
« Antwort #8 am: 21.07.2022 08:11 »
Oh, Spid (aka SVA) läuft wieder zu alter Bestform auf. :)

Mal gucken wie lange dieser Account überlebt.

@Joanna: Mach dir nichts draus. SVA gern ignorieren. Fachlich immer kompetent, leider ein Totalausfall im Miteinander und Sozialverhalten.

SVA

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Antw:Urlaubsanspruch nach Elternzeit.
« Antwort #9 am: 21.07.2022 08:21 »
Ich erkenne hier genau einen "Totalausfall im Miteinander und Sozialverhalten" und das ist Joanna, die mit der Bezeichnung "so viel Hass" für eine völlig akzeptable Bemerkung u.a. auch tatsächliche Hassrede und Bedrohungen im Internet relativiert und deren Opfer dadurch mit Füßen tritt.

Ansonsten kannst Du Deine Fantasien gerne für Dich behalten, in Deinem Beitrag ist außerdem sooooo viiiiieeel HAAAAAASSSS.

WasDennNun

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Antw:Urlaubsanspruch nach Elternzeit.
« Antwort #10 am: 21.07.2022 08:39 »
@joannad: Ich habe selber 3 Kinder und bin weder eine Kinder- noch eine Elternhasserin. Ich habe beim Lesen deines Beitrags gestutzt und habe gedacht, das geht doch gar nicht. Wenn du dich durch meinen Beitrag verletzt gefühlt hast, tut mir das leid. Wenn die Situation umgekehrt gewesen wäre, hätte ich erst gestutzt und dann gelacht.
Ich habe gegrinst, weil ich auch so einen Gedanken hatte, als ich den Tippfehler gesehen habe.

Habe es aber unterlassen, weil oftmals solche Menschen halt humorlos und verkrampft sind.
Kein wunder, dass so viele Menschen auf Lehrer Hass schieben, schade eigentlich.

joannad

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Antw:Urlaubsanspruch nach Elternzeit.
« Antwort #11 am: 21.07.2022 10:01 »
Mann, Mann, Mann... ich hätte nicht gedacht, dass wegen meiner Nachricht so ein Shitstorm entsteht.
Ich bin Ausländerin, was dazu führt, dass ich oftmals Witze in der deutschen Sprache nicht so gut deuten kann (auch wenn ich der Sprache relativ mächtig bin). Aber abgesehen davon, ich bin im 9. Monat schwanger, meine Hormone drehen total durch. Ich habe eine fachliche Frage gestellt und genau so eine Antwort habe ich erwartet. Auf Witze oder andere Antworten war ich nicht vorbereitet. Und jetzt stellt euch eine schwangere vor, die sich wirklich wie ein Elefant fühlt und einen Beitrag über Zooforum liest. Könnte beleidigend wirken oder? @Isie, es tut mir leid, dass ich deinen Humor nicht richtig gedeutet habe. @SVA, du klammerst dich an ein Wort "Hass" und siehst den tieferen Sinn nicht. Aber ich werde das mit dir auch nicht ausdiskutieren, lohnt sich einfach nicht. Wer so wenig Empathie zeigt, tut mir einfach nur leid.

Ich möchte bitte damit diese Diskussion schließen und mich noch mal für die komplett unnötigen Beiträge, die nichts zum eigentlichen Thema beigetragen haben, entschuldigen.
Liebe Grüße an euch alle 😉

xap

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Antw:Urlaubsanspruch nach Elternzeit.
« Antwort #12 am: 21.07.2022 10:27 »
Ich sehe wiederkehrende Muster. Herrlich.

Isie

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Antw:Urlaubsanspruch nach Elternzeit.
« Antwort #13 am: 21.07.2022 11:23 »
Wenn SVA Spid sein sollte, hätte er sich aber sehr zu seinem Vorteil verändert. Ich meine ansatzweise Humor zu erkennen, was ich bei Spid nie konnte.