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SB Bauverwaltung; stellv. BA Leiter - Einschätzung?
superbraz:
Gruß in die Runde - aktuell gibt es eine "Umstrukturierung" der Aufgaben in unserer Bauverwaltung.
Der Leiter fragte mich um Rat, da er im Bereich Personal / Eingruppierungkeine Erfahrungen hat und weiss, dass ich hier im Forum aktiv bin.
Aus diesem Grund hätten wir gern eine Einschätzung zur möglichen EG von euch Experten!
Ich füge anbei den Entwurf der Tätigkeitsbeschreibung inkl. der Zeitanteile an:
1. - 15%
Wahrnehmung der Aufgaben und Funktionen als stellv. Amtsleiter wie:
• Leitungstätigkeit, Organisation und Aufgabencontrolling
• Haushalts- und Investitionsplanung für den Amtsbereich
• Signaturen und Anordnungen von Finanzhandlungen
• Siegelberechtigung
2. - 20%
• Bearbeitung der Bauleitplanung sowie städtebaulicher Entwicklungskonzeptionen
• Erarbeitung bauplanungsrechtlicher Satzungen und Verträge
• Bearbeitung von Aufgaben der Regionalplanung (REP)
3. - 15%
• Bauplanung- und bauordnungsrechtliche Beurteilung von Grundstücken
• Mitwirkung bei Grundstücksangelegenheiten und Gerichtsverfahren
• Mitwirkung bei bauordnungsrechtlichen und Planfeststellungsverfahren
• Erteilung von städtebaulichen Auskünften
4. - 30%
• Koordination von Hoch- und Tiefbaumaßnahmen (Wahrnehmung der Bauherrenfunktion) einschl. Fertigung der Ausschreibungsunterlagen für Vergabe und fachtechnische Prüfung von Angeboten sowie deren Abrechnungen
• Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung finanzieller Zuwendungen sowie Mitwirkung bei Klageverfahren und Regressansprüchen infolge durchgeführter Baumaßnahmen
• Projektkoordination, Steuerung sowie Aufgabenverteilung und Überwachung im Bereich Hoch- und Tiefbau
5. - 3%
• Wahrnehmung gemeindlicher Belange bei Genehmigungsverfahren nach verschiedensten Rechtsvorschriften des Landes, des Bundes sowie bei überörtlichen Planungen
6. - 2%
• Vorbereitung und Mitwirkung in kommunalen Räten und Ausschüssen (Bauausschuss, Gemeinderäte)
• Erarbeitung von Beschlussvorlagen
7. - 15%
• Verantwortliche Bearbeitung von Umwelt-, Energie- u Klimathematischen Projekten
• Federführend bei der Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes
• Eigenständige Beantwortung von Fragestellung in den Bereichen Umwelt, Energie und Klima
Vielen Dank vorab!
SVA:
Ist der stv. Amtsleiter ein reiner Abwesenheitsvertreter? Oder verritt er den Amtsleiter ständig global oder in bestimmten Angelegenheiten, ist er ständig für die Arbeitsergebnisse Dritter verantwortlich?
veeam:
Kommt man sich bei Tätigkeitsbeschreibungen mit 2% und 3% Angaben nicht albern vor?
Sollte es sich um eine reine Abwesenheitsvertretung handeln, ist diese nicht Eingruppierungsrelevant und ohne Zeitanteile auszuweisen.
SVA:
Das wird u.a. in diesem Thread ganz anders gesehen.
superbraz:
--- Zitat von: SVA am 18.07.2022 09:29 ---Ist der stv. Amtsleiter ein reiner Abwesenheitsvertreter? Oder verritt er den Amtsleiter ständig global oder in bestimmten Angelegenheiten, ist er ständig für die Arbeitsergebnisse Dritter verantwortlich?
--- End quote ---
Nein, er vertritt ständig global bzw. in bestimmten Angelegenheiten...
und teils auch für Arbeitsergebnisse Dritter.
--- Zitat von: veeam am 19.07.2022 09:06 ---Kommt man sich bei Tätigkeitsbeschreibungen mit 2% und 3% Angaben nicht albern vor?
--- End quote ---
Nö, ist halt so 1-2h / Woche die Tätigkeit und somit eine übertragene Aufgabe.
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