Autor Thema: Keine Stufenmitnahme bei Verbeamtung?  (Read 3825 times)

Bastel

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Antw:Keine Stufenmitnahme bei Verbeamtung?
« Antwort #15 am: 25.07.2022 20:10 »
. Als Tarifbeschäftigte war ich abzgl. der Unterbrechung aufgrund Elternzeit 34 Monate mit der gleichen Tätigkeit beschäftigt. Wenn ich also 1,5 Jahre wg der Laufbahnbefähigung abziehe, verbleiben ungefähr 1,3 Jahre. Somit wäre ich eigentlich in Stufe 2 einzugliedern oder?...
Den Teil mit der Frage wie viel auf die Probezeit angerechnet wurde hast du unter den Tisch fallen lassen.

Die Zeit für die Probezeit fällt aber nicht weg oder? Meine Kollegen beim Bund wurde nur die Laufbahnbefähigung abgezogen. Und die bekamen gleich die Lebenszeitverbeamtung.

Asperatus

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Antw:Keine Stufenmitnahme bei Verbeamtung?
« Antwort #16 am: 26.07.2022 14:07 »
. Als Tarifbeschäftigte war ich abzgl. der Unterbrechung aufgrund Elternzeit 34 Monate mit der gleichen Tätigkeit beschäftigt. Wenn ich also 1,5 Jahre wg der Laufbahnbefähigung abziehe, verbleiben ungefähr 1,3 Jahre. Somit wäre ich eigentlich in Stufe 2 einzugliedern oder?...
Den Teil mit der Frage wie viel auf die Probezeit angerechnet wurde hast du unter den Tisch fallen lassen.

Die Zeit für die Probezeit fällt aber nicht weg oder? Meine Kollegen beim Bund wurde nur die Laufbahnbefähigung abgezogen. Und die bekamen gleich die Lebenszeitverbeamtung.

Die Anrechnung von hauptberuflichen Tätigkeiten auf die beamtenrechtliche Probezeit ist für die berücksichtigungsfähigen Zeiten bei der Festsetzung der Erfahrungsstufe unerheblich.