Autor Thema: Fahrkosten / Wegstreckenentschädigung  (Read 1896 times)

lima

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 23
Fahrkosten / Wegstreckenentschädigung
« am: 19.07.2022 07:09 »
Guten Morgen, heute habe sich folgendes Anliegen und ich hoffe, dass mir hier weiter geholfen werden kann. Folgender Sachverhalt: Ich bin als Erzieherin an einer Schule im Land Berlin angestellt. Mehrere Male im Monat habe ich während meiner Arbeitszeit verpflichtende Termine z. B. Dienstberatungen an anderen Schulen oder Gespräche bei der Schulaufsicht. Die Wege dorthin und zurück lege ich mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zurück. Mein Arbeitgeber (Senatsverwaltung) weigert sich jedoch mir die Kosten für die Fahrscheine zu erstatten. Wie seht ihr diesen Sachverhalt? Muss mein Arbeitgeber die Fahrkosten erstatten?

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,849
Antw:Fahrkosten / Wegstreckenentschädigung
« Antwort #1 am: 19.07.2022 07:53 »
Nein.
Wenn dein Arbeitgeber dich auf eine Dienstreise / Dienstgang schickt, muss er dich mit Reisemitteln versorgen (Auto, Fahrrad, Fahrscheine usw.). So kann er z.B. sich weigern, Fahrscheine zu erstatten, wenn es Alternativen gibt (Dienstwagen). Weiterhin erstattet er auch nicht die Kosten für die Fahrscheine, wenn du bereits eine Monatsmarke hast oder mit dem Auto gefahren bist.

Warum weigert sich der AG?

lima

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 23
Antw:Fahrkosten / Wegstreckenentschädigung
« Antwort #2 am: 19.07.2022 08:56 »
Alternativen gibt es nicht. Es wird weder ein Dienstwagen noch Dienstfahrscheine gestellt. Eine Monatsmarke habe ich nicht, da ich diese für mich privat nicht benötige. Ich lege den Hin- und Rückweg mit der BVG zurück und kaufe mir hierfür Fahrschein beim Busfahrer. Mein Arbeitgeber ist der Meinung, dass er diese Kosten nicht erstatten muss. Ich solle sie bei der Steuererklärung geltend machen.

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,849
Antw:Fahrkosten / Wegstreckenentschädigung
« Antwort #3 am: 19.07.2022 11:19 »
Dann würde ich meinem Arbeitgeber mitteilen, dass ich von Ihm erwarte, bei angeordneten Dienstreisen / Dienstgängen die Kosten zu übernehmen. Er wird ja wohl eine Begründung haben, warum dies nicht gehen soll.
Ansonsten teilst du deinem AG mit, dass du die Termin leider nicht wahrnehmen kannst oder zu Fuß gehen musst.

lima

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 23
Antw:Fahrkosten / Wegstreckenentschädigung
« Antwort #4 am: 19.07.2022 12:24 »
Okay, vielen Dank. Dann werde ich mich mal mit meinem Arbeitgeber diesbezüglich auseinandersetzen.

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,849
Antw:Fahrkosten / Wegstreckenentschädigung
« Antwort #5 am: 19.07.2022 13:21 »
Okay, vielen Dank. Dann werde ich mich mal mit meinem Arbeitgeber diesbezüglich auseinandersetzen.

Genau. Wenn dein AG etwas möchte, muss er dir die dafür notwendigen Mittel zur Verfügung stellen.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Fahrkosten / Wegstreckenentschädigung
« Antwort #6 am: 19.07.2022 14:23 »
Okay, vielen Dank. Dann werde ich mich mal mit meinem Arbeitgeber diesbezüglich auseinandersetzen.

Genau. Wenn dein AG etwas möchte, muss er dir die dafür notwendigen Mittel zur Verfügung stellen.
Ich würde Radeln, wenn das Wetter passt, ist doch Gesund. Und der AG zahlt dann halt die Arbeitszeit, wenn er nichts besseres Anbietet. :P

egotrip

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 118
Antw:Fahrkosten / Wegstreckenentschädigung
« Antwort #7 am: 19.07.2022 19:46 »
Zitat
Und der AG zahlt dann halt die Arbeitszeit,...

Das wäre jetzt meine Frage, ob der Arbeitgeber dir die Zeit denn wenigstens als Arbeitszeit vergütet.
Sowohl die der Besprechung als auch die der Reise.