Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Fahrkosten / Wegstreckenentschädigung

(1/2) > >>

lima:
Guten Morgen, heute habe sich folgendes Anliegen und ich hoffe, dass mir hier weiter geholfen werden kann. Folgender Sachverhalt: Ich bin als Erzieherin an einer Schule im Land Berlin angestellt. Mehrere Male im Monat habe ich während meiner Arbeitszeit verpflichtende Termine z. B. Dienstberatungen an anderen Schulen oder Gespräche bei der Schulaufsicht. Die Wege dorthin und zurück lege ich mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zurück. Mein Arbeitgeber (Senatsverwaltung) weigert sich jedoch mir die Kosten für die Fahrscheine zu erstatten. Wie seht ihr diesen Sachverhalt? Muss mein Arbeitgeber die Fahrkosten erstatten?

Organisator:
Nein.
Wenn dein Arbeitgeber dich auf eine Dienstreise / Dienstgang schickt, muss er dich mit Reisemitteln versorgen (Auto, Fahrrad, Fahrscheine usw.). So kann er z.B. sich weigern, Fahrscheine zu erstatten, wenn es Alternativen gibt (Dienstwagen). Weiterhin erstattet er auch nicht die Kosten für die Fahrscheine, wenn du bereits eine Monatsmarke hast oder mit dem Auto gefahren bist.

Warum weigert sich der AG?

lima:
Alternativen gibt es nicht. Es wird weder ein Dienstwagen noch Dienstfahrscheine gestellt. Eine Monatsmarke habe ich nicht, da ich diese für mich privat nicht benötige. Ich lege den Hin- und Rückweg mit der BVG zurück und kaufe mir hierfür Fahrschein beim Busfahrer. Mein Arbeitgeber ist der Meinung, dass er diese Kosten nicht erstatten muss. Ich solle sie bei der Steuererklärung geltend machen.

Organisator:
Dann würde ich meinem Arbeitgeber mitteilen, dass ich von Ihm erwarte, bei angeordneten Dienstreisen / Dienstgängen die Kosten zu übernehmen. Er wird ja wohl eine Begründung haben, warum dies nicht gehen soll.
Ansonsten teilst du deinem AG mit, dass du die Termin leider nicht wahrnehmen kannst oder zu Fuß gehen musst.

lima:
Okay, vielen Dank. Dann werde ich mich mal mit meinem Arbeitgeber diesbezüglich auseinandersetzen.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version