Autor Thema: Abmahnung wegen Nebentätigkeit  (Read 5593 times)

funsurfer77

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Abmahnung wegen Nebentätigkeit
« am: 19.07.2022 17:21 »
Hallo zusammen!
Ich bin bei der Autobahn GmbH beschäftigt. Vorangehend war ich bei einem Landesbetrieb beschäftigt und wurde dann zur Autobahn übergeleitet.

Bei dem Landesbetrieb hatte ich schon eine Nebentätigkeit angemeldet. Hier war auch eine Genehmigung der Nebentätigkeit erforderlich Komma die erteilt wurde.

Bei der Autobahn ist nur die Anzeige erforderlich.
Da ich meine Nebentätigkeit nie abgemeldet habe habe ich sie auch der Autobahn gmbh nicht erneut angezeigt.

Jedoch ist die Genehmigung der Nebentätigkeit beim Landesbetrieb abgelaufen, bevor ich zur Autobahn gewechselt bin.

Jetzt habe ich eine Abmahnung erhalten, weil ich eine Nebentätigkeit ausführe, die ich nicht ordnungsgemäß angezeigt hätte.

Ich hatte jetzt so argumentiert, dass zwar die Genehmigung abgelaufen sei, diese jedoch nie abgemeldet wurde. Laut dem Tarifvertrag der Autobahnen sei keine Genehmigung erforderlich, insofern sei davon auszugehen dass ich trotz Ablaufender damals nötigen Genehmigung die Nebentätigkeit weiter ausgeführt wird.

Wie seht ihr das? Ich werde auf jeden Fall gegen die Abmahnung vor dem Arbeitsgericht klagen.


E15TVL

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Antw:Abmahnung wegen Nebentätigkeit
« Antwort #1 am: 19.07.2022 21:02 »
Laut dem Tarifvertrag der Autobahnen sei keine Genehmigung erforderlich, insofern sei davon auszugehen dass ich trotz Ablaufender damals nötigen Genehmigung die Nebentätigkeit weiter ausgeführt wird.
Vielleicht ist keine "Genehmigung" erforderlich, aber anzeigepflichtig ist die Nebentätigkeit trotzdem (§ 3 Abs. 4, https://www.autobahn.de/fileadmin/Autobahn_GmbH/Zentrale/1_autobahn_gmbh_haustarifwerk.pdf)

Diese Anzeigepflicht hast du versäumt. Woher will denn die Autobahn sonst wissen, ob deine Nebentätigkeit "die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten der Beschäftigten oder berechtigte Interessen des Arbeitgebers beeinträchtigt"?

Britta2

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Antw:Abmahnung wegen Nebentätigkeit
« Antwort #2 am: 20.07.2022 06:47 »
Unvergessen - mein einstiger Lieblingslehrer.  Hauptjob eben Lehrer (Mathe Physik) und als Hobby Straßenbahn fahren. Vom Schulamt vor die Wahl gestellt "ab sofort nie wieder an Wochenenden oder im Urlaub eine Straßenbahn fahren oder den Job als Lehrer verlieren".  Jahrelang fuhr er ohne Probleme - jahrelang hat er darunter gelitten, es nie wieder tun zu dürfen ... Vielleicht wäre die Behörde gnädiger gewese, hätte er für das Fahren kein Geld bekommen. Wer aber "vorsätzlich" einen "Nebenjob" annimmt, hat für gewöhnlich gute (Hausbau, Unterhaltsleistungen ...) finanzielle) Gründe/Nöte. Weil das normale Gehalt nicht ausreicht, um alle Rechnungen bezahlen zu können.

was_guckst_du

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Antw:Abmahnung wegen Nebentätigkeit
« Antwort #3 am: 20.07.2022 07:01 »
...es gibt vielleicht auch "gute Gründe" eine bank zu überfallen...trotzdem ist es nicht erlaubt 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

xap

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Antw:Abmahnung wegen Nebentätigkeit
« Antwort #4 am: 20.07.2022 08:38 »
Es gibt Länder, da sind ganz höchstrichterlich Abtreibungen verboten. Wollen wir das jetzt alles in einen Topf werfen? Ich glaube nicht, dass das zielführend ist.

SVA

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Antw:Abmahnung wegen Nebentätigkeit
« Antwort #5 am: 20.07.2022 08:43 »
Erfolgte der Wechsel zur Autobahn GmbH im Rahmen des Betriebsübergangs oder auf andere Art und Weise?

Garfield73

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Antw:Abmahnung wegen Nebentätigkeit
« Antwort #6 am: 20.07.2022 09:30 »
Wie seht ihr das? Ich werde auf jeden Fall gegen die Abmahnung vor dem Arbeitsgericht klagen.
Unabhängig davon, ob die Abmahnung gerechtfertigt war, oder nicht (IMO nein).
Willst Du Dir den Stress wirklich antun? Nach spätestens drei Jahren muss die Abmahnung doch sowieso aus der PA entfernt werden?
Oder besteht Anlass zur Sorge, dass Dich der AG loswerden will?

Rumo1895

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Antw:Abmahnung wegen Nebentätigkeit
« Antwort #7 am: 20.07.2022 09:57 »
...es gibt vielleicht auch "gute Gründe" eine bank zu überfallen...trotzdem ist es nicht erlaubt 8)

Oder um Bertold Brecht zu zitieren : Was ist ein Einbruch in eine Bank gegen die Gründung einer Bank?

was_guckst_du

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Antw:Abmahnung wegen Nebentätigkeit
« Antwort #8 am: 20.07.2022 10:00 »
ach spätestens drei Jahren muss die Abmahnung doch sowieso aus der PA entfernt werden?


...Ammenmärchen...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

mrfox

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Antw:Abmahnung wegen Nebentätigkeit
« Antwort #9 am: 20.07.2022 11:23 »
ach spätestens drei Jahren muss die Abmahnung doch sowieso aus der PA entfernt werden?


...Ammenmärchen...

Eben. Ist auch soweit mir bekannt eine Kann-Regelung, ohne dass man eine rechtliche Handhabe zur Entfernung dieser dann hätte. Von daher ist jetzt der Zeitpunkt dagegen vorzugehen. Ein Arbeitgeber der so sein neues Personal behandelt, wäre mir auch direkt unsympathisch. Es stand ja schonmal in der Akte und die Behörde kann auch fragen ob die Nebentätigkeit fortbesteht, so kenne ich es jedenfalls auch ggf. bei Ablauf einer befristeten Genehmigung/Anzeige.

SVA

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Antw:Abmahnung wegen Nebentätigkeit
« Antwort #10 am: 20.07.2022 11:29 »
Der richtige Zeitpunkt, gegen eine Abmahnung vorzugehen, ist eigentlich dann, wenn das nötig wird, bspw. weil der Arbeitgeber sie zu weiteren arbeitsrechtlichen Maßnahmen verwenden möchte. Dennoch ließe sich ja jetzt zunächst mal klären, ob sie zurecht ergangen ist. Dazu bedarf es jedoch weiterer Einlassungen des Fragestellers.

funsurfer77

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Antw:Abmahnung wegen Nebentätigkeit
« Antwort #11 am: 31.07.2022 11:07 »
So richtig ist hier noch nicht klargestellt worden, ob eine erneute Anzeige der Nebentätigkeit im Rahmen des Betriebsüberganges von einem Landesbetrieb zur Autobahn erforderlich war.

Ich habe keinen neuen Arbeitsvertrag erhalten.

Meine Personalakte liegt der neuen Personalstelle vor.

hierin enthalten ist meine damalige Anzeige der Nebentätigkeit.

Auf meine Anzeige hin hat mir der damalige Landesbetrieb eine Genehmigung ausgestellt. Diese hatte ich allerdings nie beantragt , ich hatte die Nebentätigkeit nur angezeigt. Ich denke der Arbeitgeber beruft sich jetzt darauf , dass die (nicht beantragte) Genehmigung abgelaufen sei und er davon ausgeht, dass damit die Nebentätigkeit eingestellt wurde.

in einem ersten Schreiben hat die Personalstelle angefragt, ob ich meine Nebentätigkeit noch ausführe. Hierauf habe ich mitgeteilt , dass ich diese noch ausführe , da ich diese ja nie befristet angemeldet habe .

Daraufhin habe ich die Abmahnung erhalten. Denk dir ich werde vor einem Arbeitsgericht in diesem Fall recht erhalten , wenn ich fordere die Abmahnung zurückzunehmen?

BalBund

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Antw:Abmahnung wegen Nebentätigkeit
« Antwort #12 am: 01.08.2022 21:16 »
Eine konkrete Rechtsberatung ist verboten, das dürfen nur Rechtsanwälte.

So richtig ist hier noch nicht klargestellt worden, ob eine erneute Anzeige der Nebentätigkeit im Rahmen des Betriebsüberganges von einem Landesbetrieb zur Autobahn erforderlich war.

Daraufhin habe ich die Abmahnung erhalten. Denk dir ich werde vor einem Arbeitsgericht in diesem Fall recht erhalten , wenn ich fordere die Abmahnung zurückzunehmen?

Persönliche Einschätzung: Du wirst unterliegen, weil die Anzeige nicht beim aktuellen Arbeitgeber gestellt wurde und Dir die "neuen" Vorgaben durch den Wechsel vom Landestarif in den TVÖD bekannt gegeben wurden. Ob Du alles gelesen hast, steht auf einem anderen Blatt...

clarion

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Antw:Abmahnung wegen Nebentätigkeit
« Antwort #13 am: 01.08.2022 21:22 »
Wobei da die Autobahn GmbH hier doch Fingerspitzengefühl vermissen lässt.

Die Autobahn GmbH hat massenhaft Personal aus 16 Bundesländern übernommen, mit den unterschiedlichen Gepflogenheiten in den Ländern. Da hätte wirklich der Hinweis gereicht, dass die Nebentätigkeit neu beantragt werden muss.


JesuisSVA

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Antw:Abmahnung wegen Nebentätigkeit
« Antwort #14 am: 03.08.2022 09:02 »
Eine konkrete Rechtsberatung ist verboten, das dürfen nur Rechtsanwälte.

So richtig ist hier noch nicht klargestellt worden, ob eine erneute Anzeige der Nebentätigkeit im Rahmen des Betriebsüberganges von einem Landesbetrieb zur Autobahn erforderlich war.

Daraufhin habe ich die Abmahnung erhalten. Denk dir ich werde vor einem Arbeitsgericht in diesem Fall recht erhalten , wenn ich fordere die Abmahnung zurückzunehmen?

Persönliche Einschätzung: Du wirst unterliegen, weil die Anzeige nicht beim aktuellen Arbeitgeber gestellt wurde und Dir die "neuen" Vorgaben durch den Wechsel vom Landestarif in den TVÖD bekannt gegeben wurden. Ob Du alles gelesen hast, steht auf einem anderen Blatt...

Im Rahmen eines Betriebsübergangs tritt der neue Arbeitgeber weitestgehend grundsätzlich in Rechte und Pflichten des alten Arbeitgebers ein. Er muss also eine beim alten Arbeitgeber erfolgte Anzeige einer Nebentätigkeit gegen sich zurechnen lassen. Allerdings hat funsurfer77 meine diesbezügliche Frage bislang unbeantwortet gelassen.