Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund

Abmahnung wegen Nebentätigkeit

(1/4) > >>

funsurfer77:
Hallo zusammen!
Ich bin bei der Autobahn GmbH beschäftigt. Vorangehend war ich bei einem Landesbetrieb beschäftigt und wurde dann zur Autobahn übergeleitet.

Bei dem Landesbetrieb hatte ich schon eine Nebentätigkeit angemeldet. Hier war auch eine Genehmigung der Nebentätigkeit erforderlich Komma die erteilt wurde.

Bei der Autobahn ist nur die Anzeige erforderlich.
Da ich meine Nebentätigkeit nie abgemeldet habe habe ich sie auch der Autobahn gmbh nicht erneut angezeigt.

Jedoch ist die Genehmigung der Nebentätigkeit beim Landesbetrieb abgelaufen, bevor ich zur Autobahn gewechselt bin.

Jetzt habe ich eine Abmahnung erhalten, weil ich eine Nebentätigkeit ausführe, die ich nicht ordnungsgemäß angezeigt hätte.

Ich hatte jetzt so argumentiert, dass zwar die Genehmigung abgelaufen sei, diese jedoch nie abgemeldet wurde. Laut dem Tarifvertrag der Autobahnen sei keine Genehmigung erforderlich, insofern sei davon auszugehen dass ich trotz Ablaufender damals nötigen Genehmigung die Nebentätigkeit weiter ausgeführt wird.

Wie seht ihr das? Ich werde auf jeden Fall gegen die Abmahnung vor dem Arbeitsgericht klagen.

E15TVL:

--- Zitat von: funsurfer77 am 19.07.2022 17:21 ---Laut dem Tarifvertrag der Autobahnen sei keine Genehmigung erforderlich, insofern sei davon auszugehen dass ich trotz Ablaufender damals nötigen Genehmigung die Nebentätigkeit weiter ausgeführt wird.

--- End quote ---
Vielleicht ist keine "Genehmigung" erforderlich, aber anzeigepflichtig ist die Nebentätigkeit trotzdem (§ 3 Abs. 4, https://www.autobahn.de/fileadmin/Autobahn_GmbH/Zentrale/1_autobahn_gmbh_haustarifwerk.pdf)

Diese Anzeigepflicht hast du versäumt. Woher will denn die Autobahn sonst wissen, ob deine Nebentätigkeit "die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten der Beschäftigten oder berechtigte Interessen des Arbeitgebers beeinträchtigt"?

Britta2:
Unvergessen - mein einstiger Lieblingslehrer.  Hauptjob eben Lehrer (Mathe Physik) und als Hobby Straßenbahn fahren. Vom Schulamt vor die Wahl gestellt "ab sofort nie wieder an Wochenenden oder im Urlaub eine Straßenbahn fahren oder den Job als Lehrer verlieren".  Jahrelang fuhr er ohne Probleme - jahrelang hat er darunter gelitten, es nie wieder tun zu dürfen ... Vielleicht wäre die Behörde gnädiger gewese, hätte er für das Fahren kein Geld bekommen. Wer aber "vorsätzlich" einen "Nebenjob" annimmt, hat für gewöhnlich gute (Hausbau, Unterhaltsleistungen ...) finanzielle) Gründe/Nöte. Weil das normale Gehalt nicht ausreicht, um alle Rechnungen bezahlen zu können.

was_guckst_du:
...es gibt vielleicht auch "gute Gründe" eine bank zu überfallen...trotzdem ist es nicht erlaubt 8)

xap:
Es gibt Länder, da sind ganz höchstrichterlich Abtreibungen verboten. Wollen wir das jetzt alles in einen Topf werfen? Ich glaube nicht, dass das zielführend ist.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version