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Abmahnung wegen Nebentätigkeit

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funsurfer77:
Entschuldige, ich bin im Rahmen des Betriebsüberganges zur Autobahn GmbH gewechselt.


--- Zitat von: JesuisSVA am 03.08.2022 09:02 ---
--- Zitat von: BalBund am 01.08.2022 21:16 ---Eine konkrete Rechtsberatung ist verboten, das dürfen nur Rechtsanwälte.


--- Zitat von: funsurfer77 am 31.07.2022 11:07 ---So richtig ist hier noch nicht klargestellt worden, ob eine erneute Anzeige der Nebentätigkeit im Rahmen des Betriebsüberganges von einem Landesbetrieb zur Autobahn erforderlich war.

Daraufhin habe ich die Abmahnung erhalten. Denk dir ich werde vor einem Arbeitsgericht in diesem Fall recht erhalten , wenn ich fordere die Abmahnung zurückzunehmen?

--- End quote ---

Persönliche Einschätzung: Du wirst unterliegen, weil die Anzeige nicht beim aktuellen Arbeitgeber gestellt wurde und Dir die "neuen" Vorgaben durch den Wechsel vom Landestarif in den TVÖD bekannt gegeben wurden. Ob Du alles gelesen hast, steht auf einem anderen Blatt...

--- End quote ---

Im Rahmen eines Betriebsübergangs tritt der neue Arbeitgeber weitestgehend grundsätzlich in Rechte und Pflichten des alten Arbeitgebers ein. Er muss also eine beim alten Arbeitgeber erfolgte Anzeige einer Nebentätigkeit gegen sich zurechnen lassen. Allerdings hat funsurfer77 meine diesbezügliche Frage bislang unbeantwortet gelassen.

--- End quote ---

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