So richtig ist hier noch nicht klargestellt worden, ob eine erneute Anzeige der Nebentätigkeit im Rahmen des Betriebsüberganges von einem Landesbetrieb zur Autobahn erforderlich war.
Ich habe keinen neuen Arbeitsvertrag erhalten.
Meine Personalakte liegt der neuen Personalstelle vor.
hierin enthalten ist meine damalige Anzeige der Nebentätigkeit.
Auf meine Anzeige hin hat mir der damalige Landesbetrieb eine Genehmigung ausgestellt. Diese hatte ich allerdings nie beantragt , ich hatte die Nebentätigkeit nur angezeigt. Ich denke der Arbeitgeber beruft sich jetzt darauf , dass die (nicht beantragte) Genehmigung abgelaufen sei und er davon ausgeht, dass damit die Nebentätigkeit eingestellt wurde.
in einem ersten Schreiben hat die Personalstelle angefragt, ob ich meine Nebentätigkeit noch ausführe. Hierauf habe ich mitgeteilt , dass ich diese noch ausführe , da ich diese ja nie befristet angemeldet habe .
Daraufhin habe ich die Abmahnung erhalten. Denk dir ich werde vor einem Arbeitsgericht in diesem Fall recht erhalten , wenn ich fordere die Abmahnung zurückzunehmen?