Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Bewertungsfeststellung

<< < (4/4)

Shower:
Vielen Dank für die Antworten.
Ich merke, dass ich direkt ein Missverständnis ausräumen muss.
Ich war in den vergangenen drei Dienstjahren vier Monate in Elternzeit und hatte einen Monat Sonderurlaub. Aus diesem Grund spreche ich von Winter, da Elternzeit ja keine Stufenzeit ist.

WasDennNun:
Nicht Missverständnisse, sondern unzureichende Sachverhaltsschilderung.

Aber warum sollst du dann am 1.9. in die eg12 hg werden?
Ist Elternzeit neuerdings praktische Erfahrung bei deiner beruflichen Tätigkeit? ::)

Da scheint der AG sich an dieser Stelle zu irren, bzw. zu deinen Lasten die Zeit großzügig zu interpretieren.
Alos musst du dagegen angehen, dass du so früh höhergruppiert wirst 8)

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version