Autor Thema: Corona Ersatzleistungen bei Steuererklärung?  (Read 1946 times)

Philipp

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Nachdem es mich jetzt auch erwischt hat, war ich ganz überrascht, dass meine Entgeltabrechnung im Brutto deutlich niedriger ausfiel und dafür Ersatzleistungen für Quarantäne aufgeführt wurden (Beiträge KV, Rente usw fallen auch entsprechend niedriger aus  :-\ ). Das Netto passte wieder - nach Auskunft Perso macht man es so, dass sich am netto für den Arbeitnehmer nix ändert.

Was mich stutzig macht ist die Aussage, dass das in der Abrechnung und auch am Ende des Jahres wie Ersatzleistungen bei Kurzarbeit bewertet wird.

Hat jemand Erfahrungen, ob man jetzt auch noch steuerlich schlechter weg kommt, nur weil man unverschuldet mit Corona infiziert wurde ? Wäre ich ne Woche mit AU wegen Grippe raus gewesen, hätte der ganze Firlefanz nicht sein müssen. Wäre meine Empfehlung: Positiver Corona-Test -> Arzt bitten, ob er einen mit Grippe krank schreibt.

BAT

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Antw:Corona Ersatzleistungen bei Steuererklärung?
« Antwort #1 am: 20.07.2022 19:03 »
Irgendwie passt die Darstellung nicht.

Wenn du nicht krank geschrieben warst, trifft dich eine Arbeitspflicht. Daher dürfte es gar keine Änderungen an der Abrechnung geben.

SVA

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Antw:Corona Ersatzleistungen bei Steuererklärung?
« Antwort #2 am: 20.07.2022 19:28 »
Die Darstellung passt völlig. Der Arbeitgeber agierte als Auszahlungsstelle der staatlichen Entschädigungsleistung bei Quarantäne. Ob eine Arbeitspflicht bestanden hat, kann völlig dahinstehen. Es wurde nicht gearbeitet, der Arbeitgeber schuldete kein Entgelt, für den Entgeltausfall erhält der Arbeitnehmer staatliche Entschädigung, die durch den Arbeitgeber ausgezahlt wird. Nun wirst Du rumnölen, es müsse anders sein oder würde bei Euch anders gehandhabt und unter dem BAT wäre das wahrscheinlich auch nicht passiert. Das ist mir aber egal und ich mag es auch nicht mehr lesen noch werde ich mit Dir darüber diskutieren.

@Philipp: Bislang konnte ich weder bei mir eine negative Auswirkung feststellen noch habe ich von anderen Betroffenen einer Quarabtäneentschädigung eine negative Auswirkung geschildert bekommen. Sich eine AU zu erschleichen, um vom Arbeitgeber Entgeltfortzahlung zu erhalten, ist Betrug.

Kaiser80

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Antw:Corona Ersatzleistungen bei Steuererklärung?
« Antwort #3 am: 21.07.2022 06:27 »

Hat jemand Erfahrungen, ob man jetzt auch noch steuerlich schlechter weg kommt, nur weil man unverschuldet mit Corona infiziert wurde ?
Bin mir recht sicher, dass diese Leistung dem Progressionsvorbehalt nach §32b EStG unterliegt. Platt  gesagt: Die Leistung selbst ist steuerfrei, erhöht aber deinen Steuersatz.

SVA

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Antw:Corona Ersatzleistungen bei Steuererklärung?
« Antwort #4 am: 21.07.2022 06:49 »
Die Steuerprogressionswirkung hätte aber auch das Bruttoentgelt, anstelle dessen die Entschädigung ausgezahlt worden ist, gehabt und zwar aufgrund dessen, das es höher als die Entschädigung gewesen wäre, in höherem Maße, oder?

Kaiser80

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Antw:Corona Ersatzleistungen bei Steuererklärung?
« Antwort #5 am: 21.07.2022 09:23 »
Das ist soweit korrekt. Die rechnerische Auswirkung ist aber erst mit Abgabe/Veranlagung der Steuererklärung klar. Das wird bei Lohnersatzleistungen (längerer KG Bezug/ALG etc) und insb. bei Elterngeld gern "übersehen" und man wundert sich über die fette Steuernachzahlung. Das dürfte im SV aber "Pfennigskram" sein

Philipp

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Antw:Corona Ersatzleistungen bei Steuererklärung?
« Antwort #6 am: 21.07.2022 10:07 »
Dann warte ich mal ab, was die ESt wirklich bringt. In gut einem Jahr wissen wir mehr.

Zitat
Sich eine AU zu erschleichen, um vom Arbeitgeber Entgeltfortzahlung zu erhalten, ist Betrug.
Grundsätzlich ja - in diesem Fall nicht unbedingt.

Ich habe bei einem positiven Corona-Testergebnis die Möglichkeit einen PCR zu machen um die Freistellung zu bekommen. Macht bei Symptomlosigkeit sinn. Das zuständige Gesundheitssamt hier erstellt keine Verfügung mehr zur Absonderung - das ist also Eigenverantwortlich.

Mit Symptomen kann ich auf einen PCR verzichten und mich von meinem Hausarzt aufgrund der vorhandenen Erkältungssymptome krank schreiben lassen.
Bei meiner Frau im Unternehmen ist es so, dass auch bei PCR positiv zusätzlich eine AU erforderlich ist.
Die zahlen das Gehalt auch einfach weiter (halt nicht ÖD).

SVA

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Antw:Corona Ersatzleistungen bei Steuererklärung?
« Antwort #7 am: 21.07.2022 10:10 »
Die Vorlage einer Bescheinigung über eine Arbeitsunfähigkeit mit der Absicht, dadurch Entgeltfortzahlung zu erlangen, ist genau dann nicht zu beanstanden, wenn eine Arbeitsunfähigkeit auch tatsächlich vorlag.

WasDennNun

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Antw:Corona Ersatzleistungen bei Steuererklärung?
« Antwort #8 am: 21.07.2022 10:31 »
Mit Symptomen kann ich auf einen PCR verzichten und mich von meinem Hausarzt aufgrund der vorhandenen Erkältungssymptome krank schreiben lassen.
Wer krank ist, ist nicht automatisch arbeitsunfähig.
Und wenn man behauptet arbeitsunfähig zu sein (auch wenn der Arzt eine AU ausgestellt hat), obwohl man arbeitsfähig ist, macht man genau das was SVA schrieb:
"Sich eine AU zu erschleichen, um vom Arbeitgeber Entgeltfortzahlung zu erhalten, ist Betrug."
Zitat
Bei meiner Frau im Unternehmen ist es so, dass auch bei PCR positiv zusätzlich eine AU erforderlich ist.
Die zahlen das Gehalt auch einfach weiter (halt nicht ÖD).
Und was wenn der Arzt keine AU ausstellt, weil man ja nicht AU ist?

Ansonsten also ein Aufruf zum Betrug.
Das ist dann bei kleineren Firmen ebenfalls Betrug, von denen, da sie ja die Lohnfortzahlung via U1 Umlage abmildern.
Obwohl ja ins eigene Bein geschossen, da sie eigentlich nix zahlen müssten.

Philipp

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Antw:Corona Ersatzleistungen bei Steuererklärung?
« Antwort #9 am: 22.07.2022 10:10 »
Ok weit gefasst ist man auch mit starker Grippe noch Arbeitsunfähig.
Das wäre man dann ja im Bürojob tatsächlich erst dann, wenn man blind + taub + gelähmt wäre.

Ich denke über den Begriff "arbeitsunfähig" braucht man hier nicht zu diskutieren. Schwere Symptome einer Erkältung (Kopf- und Gliederschmerzen, Fieber, Schüttelfrost) die auch eine Infektion Dritter wahrscheinlich machen, führen zu einer AU durch den Arzt.

Auch der Arbeitgeber wird kein Ansinnen haben, jemanden im Haus zu halten der andere infiziert, ob nun Corona, Rhinoviren oder Influenza.

Die negativ behaftete Formulierung des "Erschleichens" und "Betrug" ist in dem Kontext also maximal unangemessen.


SVA

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Antw:Corona Ersatzleistungen bei Steuererklärung?
« Antwort #10 am: 22.07.2022 10:14 »
Nein, die Bezeichnungen sind so korrekt wie sie angemessen sind, und zwar auch dann, wenn man sich mit dem Arzt zur Tat verabredet. Infektiösität hat mit Arbeitsunfähigkeit nichts zu tun.

WasDennNun

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Antw:Corona Ersatzleistungen bei Steuererklärung?
« Antwort #11 am: 22.07.2022 13:36 »
Auch der Arbeitgeber wird kein Ansinnen haben, jemanden im Haus zu halten der andere infiziert, ob nun Corona, Rhinoviren oder Influenza.
Deswegen wird man ja in die Absonderung geschickt. Hat aber NullKommaNull mit Arbeitsfähigkeit zu tun.

Die eine C Patienten, haben 2-3 Tage Beschwerden gehabt, einige leichtes Halskratzen (arbeitsunfähig???), Geschmacksverirrungen (u.U arbeitsunfähig :) ) andere Laufende Nase und Gliederschmerzen (arbeitsunfähig!)

Aber wenn jemand keine Beschwerden hat, ist er eben nicht arbeitsunfähig, dass ist doch Bullshit.

Zitat
Die negativ behaftete Formulierung des "Erschleichens" und "Betrug" ist in dem Kontext also maximal unangemessen.
Nein, es ist so wie es ist.
Wenn man sich ohne Beschwerden AU lässt, dann ist es halt Falsch, weil ein erschleichen und Betrug, sofern dadurch ein Schaden entsteht.
Ob man nebenbei Corona hat oder Diabetes oder ... ist doch bzgl. AU irrelevant.

Auch wenn es viele Ärzte und Menschen so machen, ist es dadurch nicht korrekt!