Autor Thema: SUE Zulage ab Juli 2022  (Read 58454 times)

erebmann

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SUE Zulage ab Juli 2022
« am: 21.07.2022 08:18 »
Hallo,

1. ist die Vereinbarung über die Zulage nun beschlossen oder haben noch nicht alle Gremien zugestimmt?

2. Ist die Zulage 130€/180€ pauschal oder aber von der Arbeitsstundenzahl abhängig?

Danke für die Rückmeldungen

BBBB

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Antw:SUE Zulage ab Juli 2022
« Antwort #1 am: 21.07.2022 09:43 »
Das kann noch keiner sagen, die Redaktionsverhandlungen laufen noch...

Bevor die nicht abgeschlossen sind ist alles Kaffeesatzleserei.

Gramusel

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Antw:SUE Zulage ab Juli 2022
« Antwort #2 am: 21.07.2022 10:09 »
Wer erhält die Zulage?

Beschäftigte, die in Teil B Abschnitt XXIV der Anlage 1 zum TVöD – Entgeltordnung in den folgenden Entgeltgruppen eingruppiert sind, erhalten ab 01. Juli 2022 eine monatliche Zulage.

130 Euro erhalten alle Beschäftigten in den Entgeltgruppen S 2 bis S 11a. Die 180 Euro erhalten Beschäftigte in den Entgeltgruppen S 11b, S 12, S 14 sowie der S 15 Fallgruppe 6.

Verändert sich die Höhe der Zulage bei Teilzeitbeschäftigung?


Teilzeitbeschäftigte erhalten diese Zulage entsprechend der individuell vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit anteilig.

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So steht es auf der Seite von Verdi.

Vkz

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Antw:SUE Zulage ab Juli 2022
« Antwort #3 am: 25.07.2022 08:32 »
Sind die Redaktionsverhandlungen schon abgeschlossen ?

Karachobob

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Antw:SUE Zulage ab Juli 2022
« Antwort #4 am: 28.07.2022 10:05 »
https://www.kav-bayern.de/aktuelles/aktuelle-informationen/auftakt-der-tarifverhandlungen-zum-sozial-und-erziehungsdiesnt-arbeitgeber-machen-erste-vorschlaege.html

Also vorm 23. August passiert nichts. Das deckt sich auch mit der Veranstaltungen/ Seminaren die zur Umsetzung der Ergebnisse Anfang September angeboten werden.

Nerostar

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Antw:SUE Zulage ab Juli 2022
« Antwort #5 am: 29.07.2022 20:38 »
https://www.kav-bayern.de/aktuelles/aktuelle-informationen/auftakt-der-tarifverhandlungen-zum-sozial-und-erziehungsdiesnt-arbeitgeber-machen-erste-vorschlaege.html

Also vorm 23. August passiert nichts. Das deckt sich auch mit der Veranstaltungen/ Seminaren die zur Umsetzung der Ergebnisse Anfang September angeboten werden.

Also kann das quasi alles noch gekippt werden? Und wird die Zulage dann nach Abschluss ab dem Monat Juli nachgezahlt?

Karachobob

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Antw:SUE Zulage ab Juli 2022
« Antwort #6 am: 01.08.2022 09:50 »
Nein, die bereits genannten Verhandlungspunkte sind fix, es geht nun um Details in der Umsezung, als Beispiel:

180€ für Sozialarbeiter als Zulage ist fix, die Option, diese zu reduzieren um dafür 2 Tage zusatzilche freie Tage zu erhalten ist auch fix. Wie das aber nun berechnet wird, also um welchen Betrag, oder wieviel % die Zulage reduziert wird pro zusätzlichen Tag, dies muss minutiös  ;) dargelegt werden. Dies geschieht in den Redaktionsverhandlungen. Besonders der Punkt der Stufenlaufzeiten wird sicher haarig, denn je nach Umsetzung befördert es mehr oder weniger Arbeitnehmer in eine höhere Erfahrungsstufe.

Nerostar

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Antw:SUE Zulage ab Juli 2022
« Antwort #7 am: 01.08.2022 21:48 »
Nein, die bereits genannten Verhandlungspunkte sind fix, es geht nun um Details in der Umsezung, als Beispiel:

180€ für Sozialarbeiter als Zulage ist fix, die Option, diese zu reduzieren um dafür 2 Tage zusatzilche freie Tage zu erhalten ist auch fix. Wie das aber nun berechnet wird, also um welchen Betrag, oder wieviel % die Zulage reduziert wird pro zusätzlichen Tag, dies muss minutiös  ;) dargelegt werden. Dies geschieht in den Redaktionsverhandlungen. Besonders der Punkt der Stufenlaufzeiten wird sicher haarig, denn je nach Umsetzung befördert es mehr oder weniger Arbeitnehmer in eine höhere Erfahrungsstufe.

Oh okay, danke für die Antwort. Und werden die 180,00 Euro ab Juli dann nachgezahlt, wenn alles fix ist? Denn diesen Monat gabs die noch nicht.

Karachobob

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Antw:SUE Zulage ab Juli 2022
« Antwort #8 am: 02.08.2022 12:20 »
ja, egal ab wann die Auszahlung erstmalig beginnt.

SUElerin2020

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Antw:SUE Zulage ab Juli 2022
« Antwort #9 am: 03.08.2022 15:24 »
Wie is das denn mit der Umsetzung von den Erholungstagen.

Haben wir dieses Jahr dann Anspruch auf 2 Tage oder auf die 4, sofern man das möchte?

Unser Betriebsrat möchte zb die Tage an festen, geplanten Sxhließungstagen genommen werden.geht sowas????

Levana

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Antw:SUE Zulage ab Juli 2022
« Antwort #10 am: 03.08.2022 17:05 »
Die 2 fixen wurden bei uns schon abgefragt, die 2 die man auf Grund der Zulage bekommt sind ja noch nicht geregelt. Also wie viel Zulage dafür gekürzt wird.

Schließtage sind noch einmal ein anderes Thema. Bei uns sind es nächstes Jahr 20 (von 32 Tagen Jahresurlaub). Der AG kann vorschreiben dass der AN dort seinen Urlaub zu nehmen hat. Soweit ich es gelesen habe gibt es ein Urteil dazu das von 3/5 des Jahresurlaubs ausgeht der vorgeschrieben werden darf.

SUElerin2020

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Antw:SUE Zulage ab Juli 2022
« Antwort #11 am: 03.08.2022 18:15 »
Aber hat man in 2022 Anspruch auf die 4 oder nur auf 2, da erst ab 1.7 gilt?


RheinPirat

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Antw:SUE Zulage ab Juli 2022
« Antwort #12 am: 04.08.2022 10:33 »
Mutßmaßung: Auf die 4 Tage. Dann wird für die zwei zusätzlichen Entlastungstage eben der monatliche abzuziehende Beitrag der Zulage für die Monate Juli bis Dezember höher, als wenn man es ab nächstem Jahr auf 12 Monate verteilen kann.


Levana

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Antw:SUE Zulage ab Juli 2022
« Antwort #13 am: 04.08.2022 10:35 »
Und bevor die Regelungen dazu nicht durch sind ist das eh orakeln. Da wird dann sicherlich genau ausgerechnet was ein Urlaubstag "wert" ist. Und wer dann die Tage überhaupt in Anspruch nimmt. Zumindest bei meinen Kollegen keiner, die nehmen lieber das Geld.

ascitiesburn

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Antw:SUE Zulage ab Juli 2022
« Antwort #14 am: 09.08.2022 11:23 »
Woanders hatte ich folgendes dazu schon einmal geschrieben:

Also, soweit ich das verstanden habe, zählen die 2 zusätzlichen Regenerationstage ab 01.01.2022.

Die Zulage gilt ab 01.07. und somit die Möglichkeit Teile der Zulage gegen max. 2 Tage einzutauschen.

Ich glaube nicht, dass man komplett auf die Zulage verzichtet, sondern dass dies  bei jedem individuell berechnet werden muss.

Keine Ahnung, aber ich erkläre mir das so:

Also ich vermute, die Zulage wird dann auf das Jahr berechnet. Bei 180€ = 2160€ / Jahr.
Dann wird geschaut bzw. berechnet wieviel der AN pro Arbeitstag verdient (z.B. 200€/Tag). Das wird dann von der Pauschale abgezogen: 2160€ - 200€ = 1960€.
1960€ : 12 (Monate) = 163,33€ / Monat.

Oder bin ich hier komplett auf dem Holzweg?!?