Autor Thema: SUE Zulage ab Juli 2022  (Read 58829 times)

PiA

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 174
Antw:SUE Zulage ab Juli 2022
« Antwort #105 am: 26.10.2022 13:37 »
Zwei Regenerationstage hat jede(r) in Vollzeit tätige, deren konkrete Inabspruchnahme (sprich der Termin der Freistellung) aber zu beantragen ist.

Die beiden zusätzlichen Umwandlungstage sind so gesehen zweimal zu "beantragen":
Einmal im Vorjahr für das kommende Jahr dem Grunde nach, also dass man sie in grds. Anspruch nehmen möchte. (Ist kein zustimmungsbedürftiger Antrag in dem Sinne, sondern eine einseitige "Voranmeldung")

Im Jahr der tatsächlichen Inanspruchnahme ist dann wie bei den "obligatorischen" Regenerationstagen die Freistellung am konkreten Termin zu beantragen.

Wenn bei den Umwandlungstagen nur Schritt eins erfolgt, aber Schritt zwei unterlassen wird, wird auch keine Zulage gekürzt.

Flying

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 534
Antw:SUE Zulage ab Juli 2022
« Antwort #106 am: 26.10.2022 13:39 »
Hallo,

weiß hier mittlerweile jemand was neues?
Also wir haben die 2 Urlaubstage immer noch nicht erhalten und auch nicht die 180 Euro rückwirkend ab Juli.....

Dann solltest du an deinen Arbeitgeber rantreten.

Ich kann für meinen sagen, dass die 180 Euro mit Gehalt des Oktobers nachgezahlt/ausgezahlt wurden und ich die Regenerationstage beantragt habe und diese genehmigt wurden.

Wie hast du die beantragt?

Dieses Mal noch per Mail an unsere Vorgesetzte.
Ab nächstes Jahr soll das auch über das Zeiterfassungssystem möglich sein.

Alles Weitere wurde hier ja schon mehrfach beschrieben - wende dich an euren Personalrat, deinen Vorgesetzten oder die Personalabteilung. Mehr als allgemeingültige Aussagen wirst du hier nicht bekommen.

So oder so ist aber vorgesehen, dass der Mitarbeitende diese Tage aktiv beantragen muss, da sie sonst verfallen.

Jennifer94

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 9
Antw:SUE Zulage ab Juli 2022
« Antwort #107 am: 26.10.2022 14:09 »
Unsere hausinterne Mitteilung:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

nachdem die Redaktionsverhandlungen zum Tarifabschluss im Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD-SuE) vor kurzem zum Abschluss gebracht wurden, werden die Änderungen des TVöD-SuE wie folgt umgesetzt:

SuE-Zulage

Mit der Abrechnung für den Monat Oktober erhalten alle Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst, rückwirkend zum 01.07.2022, eine monatliche Zulage in Höhe von

 

·        130 € für die Entgeltgruppen S 2 bis S 11a sowie

 

·        180 € für die Entgeltgruppen S 11b bis S 12, S 14 und S 15 (Fallgruppe 6).

 

Die SuE-Zulage wird zusätzlich zum regulären monatlichen Entgelt gezahlt. Für Teilzeitbeschäftigte gilt § 24 Abs. 2 TVöD, so dass die Zulage in dem Umfang anfällt, der dem Anteil der jeweils vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit an der regelmäßigen Arbeitszeit Vollzeitbeschäftigter entspricht.

 

 

Regenerationstage



Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst erhalten ab dem 01.01.2022 bei Verteilung der Arbeitszeit auf eine Fünf-Tage-Woche zwei Regenerationstage pro Kalenderjahr. Vermindert sich die Verteilung der wöchentlichen Arbeitstage auf weniger als fünf Tage, vermindert sich die Anzahl der Regenerationstage entsprechend:

5-Tage-Woche = 2 Regenerationstage pro Kalenderjahr
4-Tage-Woche = 2 Regenerationstage pro Kalenderjahr
3-Tage-Woche = 1 Regenerationstag pro Kalenderjahr
2-Tage-Woche = 1 Regenerationstag pro Kalenderjahr
1-Tage-Woche = kein Regenerationstag pro Kalenderjahr
Der Anspruch auf zwei Regenerationstage bei einer Fünf-Tage-Woche entsteht, wenn im Kalenderjahr mindestens vier Kalendermonate Anspruch auf Entgelt bestanden hat. Durch diese Regelung entsteht ein Zeitraum von vier Kalendermonaten, vor deren Ablauf nur ein Regenerationstag beansprucht werden kann. Somit kann frühestens im Mai eines Kalenderjahres der zweite Regenerationstag in Anspruch genommen werden.

 

Bei den Regenerationstagen handelt es sich nicht um Urlaubs- oder Zusatzurlaubstage, so dass die Regelungen zur Urlaubsgewährung und -übertragung nicht anwendbar sind. Für die Inanspruchnahme der Regenerationstage sind daher folgende Regelungen zu beachten:

 Urlaubstage und Regenerationstage können zusammenhängend genommen werden, müssen aber separat beantragt werden.
Regenerationstage, für die im laufenden Kalenderjahr keine Arbeitsbefreiung erfolgte, verfallen zum Jahreswechsel.
Wenn am Tag der Gewährung der oder des Regenerationstage/s eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt, verfällt auch der Anspruch, so dass der oder die Tag/e nicht wieder gutgeschrieben werden.
Die Regenerationstag/e sind spätestens 4 Wochen vor dem gewünschten Zeitpunkt zu beantragen. Für das Jahr 2022 muss die Antragsfrist von 4 Wochen nicht eingehalten werden.
Für die Beantragung der Regenerationstage wurde in der Zeiterfassung eine eigene Buchungsart „518 – Regenerationstag SuE Tarif“ eingerichtet.

 

 

Umwandlungstage

 

Die Tarifvertragsparteien haben eine Regelung vereinbart, nach der Beschäftigte (unabhängig von den wöchentlichen Arbeitstagen) ab dem Jahr 2023 die SuE-Umlage in maximal zwei zusätzliche freie Arbeitstage umwandeln können. Die Umwandlung erfolgt über ein gestuftes Verfahren bestehend aus Geltendmachung und Beantragung wie folgt:

 



Geltendmachung der Umwandlungstage



Die Umwandlung der SuE-Umlage ist im laufenden Kalenderjahr für das             Folgejahr schriftlich geltend zu machen. Dies muss bis zum 31.10. des laufenden Kalenderjahres erfolgen. Jedoch gilt für das Kalenderjahr 2023 die Frist bis zum 30.11.2022.

 

Ein entsprechender Vordruck ist dem Beitrag beigefügt bzw. kann im Wiki-Personelles unter „Anträge und Vordrucke“ heruntergeladen werden. Für die Geltendmachung ist keine Genehmigung des Vorgesetzten erforderlich.

 

 

Beantragung der Umwandlungstage im laufenden Kalenderjahr



Haben Beschäftigte (im Vorjahr) die Umwandlung für das laufende Kalenderjahr geltend gemacht, können diese Beschäftigten mit einer Frist von vier Wochen bis zu zwei konkrete Kalendertage in arbeitsfreie Tage umwandeln. Die Frist gilt, sofern nicht zwei Umwandlungstage zeitgleich geltend gemacht werden, für jeden Umwandlungstag separat. Der Arbeitgeber entscheidet innerhalb von 2 Wochen über den Antrag.

 

Bei der Lage der Umwandlungstage werden die Wünsche der Beschäftigten berücksichtigt. Der Arbeitgeber kann den Wunsch, Umwandlungstage auf ein bestimmtes Datum zu legen, aufgrund dringender betrieblicher/dienstlicher Gründe zurückweisen.

 

Für die Beantragung der Umwandlungstage wurde in der Zeiterfassung ebenfalls eine eigene Buchungsart „527 – Umwandlungstag SuE Tarif“ eingerichtet.

   

Unterbleibt die Beantragung der Umwandlungstage im laufenden Kalenderjahr, obwohl der/die Beschäftigte diese im Vorjahr geltend gemacht hatte, so erlischt der Anspruch mit dem Ablauf des Kalenderjahres. Eine Übertragung in das Folgejahr ist nicht möglich.

 

 

Kürzung der SuE-Zulage nach erfolgter Umwandlung

 

Der Kürzungsbetrag errechnet sich aus dem individuellen Stundenentgelt bezogen auf die an dem Umwandlungstag festgelegte individuelle Soll-Arbeitszeit.

 

Beispiel:

Eine Beschäftigte in Vollzeit (S12, Stufe 4) hat an einem Donnerstag ihren Umwandlungstag angetreten. Die Soll-Arbeitszeit beträgt 8 Stunden und 15 Minuten und der Stundensatz beträgt 24,71 €. Von der SuE-Umlage werden 203,85 € einbehalten (24,71 € x 8,25 Stunden).

 

Für die individuelle Berechnung des Kürzungsbetrages sind im Wiki-Personelles unter „Besoldungs- und Entgelttabellen“ die aktuellen Stundensätze hinterlegt.

 

Die SuE-Zulage wird erst dann gekürzt, wenn eine Arbeitsbefreiung auch tatsächlich erfolgte. Sofern die Arbeitsbefreiung für die Umwandlungstage noch im Abrechnungslauf der Entgeltabrechnung des lfd. Monats berücksichtigt werden kann, erfolgt die Kürzung der SuE-Zulage noch im gleichen Kalendermonat. Ansonsten wird die Kürzung im Folgemonat nachgeholt.

 

Sollte der Kürzungsbetrag die Höhe der SuE-Zulage übersteigen, so wird im ersten Abrechnungsmonat die Zulage komplett gekürzt und dann im Folgemonat der Restbetrag von der Zulage abgezogen. Beim zuvor genannten Beispiel wird im ersten Monat die SuE-Zulage in Höhe von 180,00 € komplett einbehalten und im Folgemonat der Restbetrag von 23,85 €.

 

Sollten Beschäftigte einen Umwandlungstag, der zwar fristwahrend geltend gemacht und beantragt sowie auch vom Arbeitgeber bewilligt wurde, nicht nehmen können, weil er in die Zeit einer Arbeitsunfähigkeit fällt, wird die SuE-Zulage aufgrund der Arbeitsbefreiung dennoch gekürzt.

 



Info-Termine

 

Aufgrund der komplexen Umsetzung des Tarifvertrages TVöD-SuE werden zwei Info-Termine am

 

           Donnerstag, den 10.11.2022 um 11.30 Uhr im Sitzungssaal und am

           

           Dienstag, den 15.11.2022 um 11.30 Uhr im Sitzungssaal

 

angebote


Hallo, wo finde ich den Vordruck?

BAT

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,700
Antw:SUE Zulage ab Juli 2022
« Antwort #108 am: 26.10.2022 14:29 »
Welchen Vordruck. Das ist betriebsintern, kann/ sollte also nichts weitergeben...

Jennifer94

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 9
Antw:SUE Zulage ab Juli 2022
« Antwort #109 am: 26.10.2022 14:33 »
Keine Ahnung, hat jemand geschrieben. Habe den Text zitiert. Darum frag ich....

Flying

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 534
Antw:SUE Zulage ab Juli 2022
« Antwort #110 am: 27.10.2022 09:29 »
Keine Ahnung, hat jemand geschrieben. Habe den Text zitiert. Darum frag ich....

Gibt keinen Vordruck..
Frag deinen Chef/Personalrat - hier wird dir keiner weiterhelfen können, da (vermutlich) keiner eure betriebsinternen Abläufe kennt.

Jennifer94

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 9
Antw:SUE Zulage ab Juli 2022
« Antwort #111 am: 28.10.2022 09:27 »
Danke.
Bei uns ist die Kommunikation leider schwierig und ich habe auch keine Kollegen, die das selbe betrifft.
Eine Frage hab ich noch, dann komme ich glaube ich zurecht  :D :D
Wenn ich die Umwandlungstage beantrage, wird aber nicht die komplette Zulage für das ganze Jahr 2023 nicht mehr ausgezahlt oder?
Sondern eben diesen Betrag, was die zwei Zusatztage "kosten".
Habe ich das richtig verstanden?
Oder bekomme ich dann für die ganzen 12 Monate die 180 Euro nicht aufgrund der zwei Tage?

PiA

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 174
Antw:SUE Zulage ab Juli 2022
« Antwort #112 am: 28.10.2022 10:42 »
Die Zulage wird in dem Monat, in dem ein Umwandlungstag tatsächlich in Anspruch genommen wird, um den "Entgeltwert" dieses Tages gekürzt.

Isie

  • Gast
Antw:SUE Zulage ab Juli 2022
« Antwort #113 am: 28.10.2022 10:43 »
Zur Ermittlung des Kürzungsbetrags sind die dienstplanmäßig bzw. betrieblich festgelegten Arbeitsstunden am Tag der Arbeitsbefreiung maßgeblich. Besteht zum Zeitpunkt des Antrags kein Dienstplan ist die arbeitsvertraglich festgelegte Wochenarbeitszeit zu Grunde zu legen und durch die geschuldeten Arbeitstage zu teilen.

Der Kürzungsbetrag ergibt sich aus dem monatlichen Tabellenentgelt, sowie der sonstigen in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteilen; der Betrag ist durch das 4,348-fache der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit zu teilen.
Quelle: https://mehr-braucht-mehr.verdi.de/++co++7f929b34-e185-11ec-b870-001a4a16012a

Flying

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 534
Antw:SUE Zulage ab Juli 2022
« Antwort #114 am: 28.10.2022 13:00 »
Danke.
Bei uns ist die Kommunikation leider schwierig und ich habe auch keine Kollegen, die das selbe betrifft.
Eine Frage hab ich noch, dann komme ich glaube ich zurecht  :D :D
Wenn ich die Umwandlungstage beantrage, wird aber nicht die komplette Zulage für das ganze Jahr 2023 nicht mehr ausgezahlt oder?
Sondern eben diesen Betrag, was die zwei Zusatztage "kosten".
Habe ich das richtig verstanden?
Oder bekomme ich dann für die ganzen 12 Monate die 180 Euro nicht aufgrund der zwei Tage?

Siehe langer Beitrag von @BAT

Kitabeerchen

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
Antw:SUE Zulage ab Juli 2022
« Antwort #115 am: 16.11.2022 13:36 »
Mein Arbeitgeber teilt in einem Schreiben mit, dass Regenerationstage nicht mit Urlaubstagen zusammen genommen werden dürfen. Ist dem so?

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:SUE Zulage ab Juli 2022
« Antwort #116 am: 16.11.2022 18:29 »
Mein Arbeitgeber teilt in einem Schreiben mit, dass Regenerationstage nicht mit Urlaubstagen zusammen genommen werden dürfen. Ist dem so?
Einfach mal den AG fragen wo das geregelt ist, oder ob das eine interne Regelung das AGs ist.
Falls letzteres, einfach Regenerationstage beantragen, nach Bewilligung
dann Urlaub beantragen, hier sind ja die Ablehnungsgründe des AGs gering.
Ob der Grund liegen zu dicht bei den RTagen von einem Gericht als zulässig anerkannt wird, wird man dann sehen.

Flying

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 534
Antw:SUE Zulage ab Juli 2022
« Antwort #117 am: 17.11.2022 09:09 »
Mein Arbeitgeber teilt in einem Schreiben mit, dass Regenerationstage nicht mit Urlaubstagen zusammen genommen werden dürfen. Ist dem so?

Mir ist keine Grundlage bekannt, auf der das so sein sollte.
Wird bei uns im Hause auch anders kommuniziert.

AlleinImBuero

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
Antw:SUE Zulage ab Juli 2022
« Antwort #118 am: 08.12.2022 18:10 »
Ich habe eine Frage zur Ermittlung des Kürzungsbetrags bei Inanspruchnahme von Umwandlungstagen. Bemessungsgrundlage ist das Tabellenentgelt und die  in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile. In allen Berechnungsbeispielen, die ich bislang dazu gesehen habe, taucht die SUE-Zulage selbst, die ja ein in Monatsbeträgen festgelegter Entgeltbestandteil ist, nie auf, in den meisten Beispielen nur das Tabellenentgelt und machmal auch noch eine Schichtzulage oder Wohnzulage, aber eben nie die SUE-Zulage selbst. Da sie jedoch Voraussetzung für den Anspruch auf Regenerationstage und damit auch Umwandlungstage ist, müßte sie doch eigentlich in jedem Berechnungsbeispiel berücksichtigt werden?! Oder mache ich da einen Denkfehler?
« Last Edit: 08.12.2022 18:23 von AlleinImBuero »

flip

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 558
Antw:SUE Zulage ab Juli 2022
« Antwort #119 am: 08.12.2022 21:34 »
Der Wortlaut („die in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile“) umfasst auch die entsprechenden Zulagen. Im öffentlichen Dienst wird ausschließlich auf das Tabellenentgelt verwiesen. Nach jetzigem Stand sind beide Vorgehensweisen vertretbar, wobei die Differenz zwischen der Berechnung mit und ohne Zulagen in der Regel in einem Bereich zwischen fünf und sechs Euro pro Umwandlungstag liegt.
Jedenfalls nicht mit einzurechnen ist die SuE-Zulage selbst. Andernfalls würde diese doppelt verwertet.