Ich habe eine Frage zur Ermittlung des Kürzungsbetrags bei Inanspruchnahme von Umwandlungstagen. Bemessungsgrundlage ist das Tabellenentgelt und die in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile. In allen Berechnungsbeispielen, die ich bislang dazu gesehen habe, taucht die SUE-Zulage selbst, die ja ein in Monatsbeträgen festgelegter Entgeltbestandteil ist, nie auf, in den meisten Beispielen nur das Tabellenentgelt und machmal auch noch eine Schichtzulage oder Wohnzulage, aber eben nie die SUE-Zulage selbst. Da sie jedoch Voraussetzung für den Anspruch auf Regenerationstage und damit auch Umwandlungstage ist, müßte sie doch eigentlich in jedem Berechnungsbeispiel berücksichtigt werden?! Oder mache ich da einen Denkfehler?