Hallo ihr Lieben :-)
ich verfolge die ganzen Nachrichten und Antworten.
Nun stelle ich mir die Frage.. ich als Leitung in S12, werde ich trotzdem die Zulage bekommen oder falle ich aus dem Raster, da ich Leitung in meinem Titel habe
Finde leider nichts passendes dazu.
Hilfe
Hi, es kommt am Ende darauf an was in den veröffentlichten Tarifvertragstexten steht, die ich noch nicht finden konnte. Die Texte sind aber bereits fertig und unterzeichnet, nur eben kann ich bisher keine Veröffentlichung finden.
Allerdings ist bereits eine Infoschrift des KAV BW veröffentlicht, die konkrete Aussagen dazu macht, wie der Arbeitgeberverband BW die Sache einschätzt:
https://rheinmuenster.de/wp-content/uploads/2022/09/sozial-erziehungsdienst_zahlbarmachung_sue-zulage_I_105-2022.pdfDort heißt es:
"Beschäftigte, die nach Teil B Abschnitt XXIV der Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA) in einer der Entgeltgruppen S 11b bis S 12 sowie S 14 oder S 15 bei Tätigkeiten der Fallgruppe 6 eingruppiert sind, erhalten eine monatliche SuE-Zulage in Höhe von 180,00 Euro."
In diesem Fall gehe ich davon aus, dass es allein darum geht, ob du nach S12 verdienst oder eben nicht, bzw. welcher Entgeltgruppe dich dein Arbeitgeber konkret zuordnet.
Demnach müsstest du die Zulage erhalten, unabhängig davon ob du Leitungsfunktionen ausübst oder nicht.