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SUE Zulage ab Juli 2022

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Nerostar:
Die Kommunen müssen es jetzt halt in irgend einer Form umsetzen. Bei uns mahlen die Mühlen da, wie bei so ziemlich allem, ganz langsam.

Ich hatte meinen AG angefragt.
Bzgl. der Auszahlung der SuE Zulage sei man wohl von einem Softwarehersteller abhängig, welcher diesbezüglich Anpassungsmöglichkeiten u./o. Berechnungsmöglichkeiten im Lohnprogramm schaffen müsse.

Zu den Regenerationstagen fiel bisher kein einziges Wort. Ob wir die nun beantragen sollen weiß niemand. Allerdings haben wir in der Zeiterfassung auch keine wirkliche Möglichkeit. Gibt nur Urlaub, GZ, Karenz, etc...

JesuisSVA:
Warum macht man die technischen Probleme des Arbeitgebers zu seinen eigenen?

PiA:
Hallo,

ein Nachtrag von mir zu den Regenerationstagen unter dem Vorbehalt des noch ausstehenden endgültigen Vertragstextes.

Ich könnte es verlinken, aber ich weiß gerade nicht was die hiesige Netiquette zu externen Links auf Seiten privater Verlage vorgibt.

Jedenfalls war meine Aussage, dass die Regenerationstage für dieses Jahr "nur" beantragt werden müssen, damit sie nicht ersatzlos verfallen, soweit richtig, nur der Termin war nicht korrekt. Je nachdem ob man genehmigten Urlaub am Jahresende (de lege; ich weiß es schlichtweg nicht) in Regenerationtage umwandeln kann, kann sich die die Frist zu Lasten der Arbeitnehmer ändern, weil sich der fristgerechte Antrag dann auf zwei Tage vor genehmigten Urlaub richten muss:


--- Zitat ---Neue sog. Regenerationstage

Die neuen sog. Regenerationstage stehen den Beschäftigten bereits im Jahr 2022 zu.
...
Bei der Festlegung des Zeitpunktes muss der Arbeitgeber die Wünsche der Beschäftigten berücksichtigen. Die Ablehnung eines Freistellungswunsches zu einem bestimmten Termin ist nur aus dringenden dienstlichen bzw. betrieblichen Gründen möglich.

Im gegenseitigen Einvernehmen kann der Termin kurzfristig festgelegt werden. Ansonsten gelten folgende Fristen: Die Beschäftigten müssen den Regenerationstag bis mindestens 4 Wochen vor dem gewünschten Termin geltend machen. Der Arbeitgeber muss bis mindestens 2 Wochen vor dem gewünschten Termin über die Gewährung entscheiden.

Die neuen tariflichen Regenerationstage sind keine Urlaubstage. Das bedeutet, dass die für den Urlaub geltenden Regeln zur Übertragung und zum Verfall für sie nicht greifen. Regenerationstage, die in einem Kalenderjahr nicht genommen wurden, verfallen. Einzige Ausnahme: Regenerationstage, die nur deshalb nicht genommen wurden, weil der Arbeitgeber die Arbeitsbefreiung aus dringenden dienstlichen bzw. betrieblichen Gründen abgelehnt hat, verfallen zunächst nicht. Sie können noch bis zum 30.9. des Folgejahres genommen werden.

Wegen der strengen Verfallsregelung ist in der Praxis damit zu rechnen, dass alle oder so gut wie alle Beschäftigten die Regenerationstage noch im Jahr 2022 geltend machen werden. Arbeitgeber müssen dann anhand der jeweiligen dienstlichen/betrieblichen Situation entscheiden, ob und wann sie diese gewähren können. Ansonsten würde die Ausnahmeregelung zur Übertragung greifen.
--- End quote ---


Den Termin 30.11.2022 hatte ich fälschlich aus diesem Zusammenhang gerissen:


--- Zitat ---Neue sog. Umwandlungstage

Die SuE-Zulage kann auf Antrag der Beschäftigten in freie Tage umgewandelt werden (sog. Umwandlungstage). Diese Umwandlungsmöglichkeit beginnt allerdings erst ab dem Jahr 2023. Für das Jahr 2022 kann keine Umwandlung erfolgen.

Der Antrag auf Umwandlung für das Jahr 2023 ist bis zum 30.11.2022 zu stellen.
--- End quote ---


In der Hoffnung, dass nun jeder weiß, was je nach individueller Interessenslage zu tun ist...  ;)

Daniel Meisner:
Danke  ;D

Jennifer94:
Hallo,

weiß hier mittlerweile jemand was neues?
Also wir haben die 2 Urlaubstage immer noch nicht erhalten und auch nicht die 180 Euro rückwirkend ab Juli.....

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