"Umwandlungstage
Erstmalig kann die SuE-Zulage im Jahr 2023 als Umwandlungstage genommen werden.
Beschäftigte mit einem Anspruch auf eine monatliche SuE-Zulage, können bis zum 31.
Oktober des laufenden Kalenderjahres geltend machen, statt der ihnen zustehenden
SuE-Zulagen im Folgejahr bis zu zwei Umwandlungstage unter Fortzahlung des Entgelts in Anspruch zu nehmen. Für das Kalenderjahr 2022 gilt statt des 31. Oktober der
30. November. Neubeschäftigte, die erstmalig einen Anspruch auf eine SuE-Zulage er-
- 4 -
werben, können nach Ablauf von drei Kalendermonaten nach Aufnahme des Arbeitsverhältnisses die Geltendmachung der Umwandlungstage für das laufende Kalenderjahr ab dem 1. Januar 2023 erklären.
Die SuE-Zulage wird jeweils nach der erfolgten Arbeitsbefreiung gekürzt. Der Kürzungsbetrag ergibt sich aus dem ermittelten Stundenentgelt bezogen auf die an dem
Umwandlungstag dienstplanmäßig bzw. betrieblich festgelegten Arbeitsstunden. Dabei
ist das monatliche Tabellenentgelt durch das 4,348fache der dienstplanmäßig bzw. betrieblich festgelegten Arbeitsstunden zu teilen. Besteht zum Zeitpunkt der Beantragung
kein Dienstplan bzw. keine betrieblich festgelegte Arbeitszeit, so ist die an dem Umwandlungstag zu leistende Arbeitszeit dadurch zu ermitteln, dass die arbeitsvertraglich
vereinbarte regelmäßige durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit durch die Anzahl
der Arbeitstage zu teilen ist, die die/der Beschäftigte in der Woche zu leisten hat, in der
der Umwandlungstag liegt.
Der Beschäftigte hat den beziehungsweise die Umwandlungstage spätestens vier Wochen vor dem gewünschten Zeitpunkt der Gewährung gegenüber dem Arbeitgeber geltend zu machen. Der Arbeitgeber entscheidet über die Gewährung bis spätestens zwei
Wochen vor diesen und teilt dies dem Beschäftigten mit. Bei der Festlegung der Lage
der Umwandlungstage sind die Wünsche des Beschäftigten zu berücksichtigen, sofern
dem keine dringenden dienstlichen/betrieblichen Gründe entgegenstehen. Im gegenseitigen Einvernehmen ist unter Berücksichtigung der aktuellen dienstlichen/betrieblichen
Verhältnisse auch eine kurzfristige Gewährung von Umwandlungstagen möglich. Eine
im Vorjahr oder im laufenden Kalenderjahr beantragte Umwandlung der SuE-Zulage
wirkt längstens bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres. Eine Übertragung ist nicht
möglich."