Autor Thema: SUE Zulage ab Juli 2022  (Read 82071 times)

SandwichToaster

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Antw:SUE Zulage ab Juli 2022
« Antwort #45 am: 01.09.2022 19:56 »
Bisher hieß es immer die Regenerationstage gelten für alle Beschäftigten des SuE. Das wurde überall so kommuniziert.
Das wäre meiner Meinung nach eine Frechheit, wenn jetzt über die Redaktionsverhandlungen beschlossen wurde, dass die Regenerationstage doch nur für Beschäftigte in Kitas, in den Jugendämtern und Einrichtungen der Behindertenhilfe gelten.

Börnie

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Antw:SUE Zulage ab Juli 2022
« Antwort #46 am: 02.09.2022 00:25 »
Die Regenerationstage gelten für alle Beschäftigten die nach Teil B Abschnitt XXIV der Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA) eingruppiert sind. Also alle in den "S-Entgeltgruppen".

Kamaliya

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Antw:SUE Zulage ab Juli 2022
« Antwort #47 am: 02.09.2022 08:25 »
Die Regenerationstage gelten für alle Beschäftigten die nach Teil B Abschnitt XXIV der Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA) eingruppiert sind. Also alle in den "S-Entgeltgruppen".

Danke :) Hat Verdi sehr missverständlich ausgedrückt.

Jennifer94

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Antw:SUE Zulage ab Juli 2022
« Antwort #48 am: 02.09.2022 10:07 »
Ich hab mich das auch gefragt, weshalb jetzt plötzlich nur noch drei Bereiche aufgezählt wurden und Verdi angeschrieben. Die haben überhaupt nicht verstanden, was mein Problem ist. Die Antwort war "wo fühlst du dich in der Formulierung nicht berücksichtigt?" Hat mich leicht empört, gibt ja deutlich mehr Bereiche als diese drei und da fühle ich mich als städtischer Sozialarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit tatsächlich nicht angesprochen.
Ich bin mal gespannt, wie es jetzt tatsächlich sein wird.
Ab wann soll man denn über die zwei Tage verfügen können?

ascitiesburn

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Antw:SUE Zulage ab Juli 2022
« Antwort #49 am: 02.09.2022 10:17 »
Ab diesem Jahr, also rückwirkend zum 01.01.2022.

Dein Arbeitgeber muss das jetzt nur noch umsetzen, also am besten ihn ansprechen.

Und die Zulage gilt rückwirkend ab 01.07.2022 -> ebenso am besten in der Personalabteilung nachfragen.
(Nachtrag: Das Eintauschen von Teilen der Zulage gegen zwei weitere Tage gilt jedoch erst ab 2023)

Karachobob

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Antw:SUE Zulage ab Juli 2022
« Antwort #50 am: 02.09.2022 14:05 »
"Umwandlungstage
Erstmalig kann die SuE-Zulage im Jahr 2023 als Umwandlungstage genommen werden.
Beschäftigte mit einem Anspruch auf eine monatliche SuE-Zulage, können bis zum 31.
Oktober des laufenden Kalenderjahres geltend machen, statt der ihnen zustehenden
SuE-Zulagen im Folgejahr bis zu zwei Umwandlungstage unter Fortzahlung des Entgelts in Anspruch zu nehmen. Für das Kalenderjahr 2022 gilt statt des 31. Oktober der
30. November. Neubeschäftigte, die erstmalig einen Anspruch auf eine SuE-Zulage er-
- 4 -
werben, können nach Ablauf von drei Kalendermonaten nach Aufnahme des Arbeitsverhältnisses die Geltendmachung der Umwandlungstage für das laufende Kalenderjahr ab dem 1. Januar 2023 erklären.
Die SuE-Zulage wird jeweils nach der erfolgten Arbeitsbefreiung gekürzt. Der Kürzungsbetrag ergibt sich aus dem ermittelten Stundenentgelt bezogen auf die an dem
Umwandlungstag dienstplanmäßig bzw. betrieblich festgelegten Arbeitsstunden. Dabei
ist das monatliche Tabellenentgelt durch das 4,348fache der dienstplanmäßig bzw. betrieblich festgelegten Arbeitsstunden zu teilen. Besteht zum Zeitpunkt der Beantragung
kein Dienstplan bzw. keine betrieblich festgelegte Arbeitszeit, so ist die an dem Umwandlungstag zu leistende Arbeitszeit dadurch zu ermitteln, dass die arbeitsvertraglich
vereinbarte regelmäßige durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit durch die Anzahl
der Arbeitstage zu teilen ist, die die/der Beschäftigte in der Woche zu leisten hat, in der
der Umwandlungstag liegt.
Der Beschäftigte hat den beziehungsweise die Umwandlungstage spätestens vier Wochen vor dem gewünschten Zeitpunkt der Gewährung gegenüber dem Arbeitgeber geltend zu machen. Der Arbeitgeber entscheidet über die Gewährung bis spätestens zwei
Wochen vor diesen und teilt dies dem Beschäftigten mit. Bei der Festlegung der Lage
der Umwandlungstage sind die Wünsche des Beschäftigten zu berücksichtigen, sofern
dem keine dringenden dienstlichen/betrieblichen Gründe entgegenstehen. Im gegenseitigen Einvernehmen ist unter Berücksichtigung der aktuellen dienstlichen/betrieblichen
Verhältnisse auch eine kurzfristige Gewährung von Umwandlungstagen möglich. Eine
im Vorjahr oder im laufenden Kalenderjahr beantragte Umwandlung der SuE-Zulage
wirkt längstens bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres. Eine Übertragung ist nicht
möglich."

ascitiesburn

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Antw:SUE Zulage ab Juli 2022
« Antwort #51 am: 02.09.2022 14:17 »
Woher ist das?

Demnach könnte man die Zulage nun doch schon in diesem Jahr in freie Tage umwandeln. Der Anfang liest sich etwas widersprüchlich. Oder bezieht sich der 3. Satz nurg auf die zwei zusätzlichen Regenerationstage?
« Last Edit: 02.09.2022 14:23 von ascitiesburn »

JesuisSVA

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Antw:SUE Zulage ab Juli 2022
« Antwort #52 am: 02.09.2022 14:31 »
Neben der physikalischen Unmöglichkeit nach dem aktuellen Stand der Technik, zu einem Zeitpunkt vor dem 01.11.2021 zurückzureisen, um die Umwandlung für 2022 zu verlangen, galt die Regelung zu diesem Zeitpunkt auch noch nicht und wird auch zukünftig nicht zu diesem Zeitpunkt gegolten haben. Wie sollte also eine solche Umwandlung für 2022 möglich sein, die man bereits im Vorjahr hätte verlangen müssen?

Börnie

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Antw:SUE Zulage ab Juli 2022
« Antwort #53 am: 03.09.2022 06:53 »
Woher ist das?

Demnach könnte man die Zulage nun doch schon in diesem Jahr in freie Tage umwandeln. Der Anfang liest sich etwas widersprüchlich. Oder bezieht sich der 3. Satz nurg auf die zwei zusätzlichen Regenerationstage?

Die Tage können erst in 2023 genommen werden. Nur der Grundsätzliche Antrag, dass man in 2023 die Zulagr in 1 oder 2 Tage umwandeln möchte, muss in diesem Jahr gestellt werden (bis 30.11.).
Ab 2023 (für 2024) muss der Antrag bis zum 31.10. gestellt werden.

ascitiesburn

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Antw:SUE Zulage ab Juli 2022
« Antwort #54 am: 03.09.2022 09:23 »
Alles klar - vielen Dank. Hatte es vollkommen falsch verstanden. Pardon.


SUElerin2020

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Antw:SUE Zulage ab Juli 2022
« Antwort #55 am: 04.09.2022 06:32 »
Weiß man den jetzt endlich wie man die zwei Regenerationstage berechnet,  also wieviel sie quasi kosten?!?

TVöDler2022

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Antw:SUE Zulage ab Juli 2022
« Antwort #56 am: 04.09.2022 11:30 »
Weiß man den jetzt endlich wie man die zwei Regenerationstage berechnet,  also wieviel sie quasi kosten?!?

Bei Verdi ist es ganz gut beschrieben:

https://mehr-braucht-mehr.verdi.de/

Hier gibt es Fragen und Antworten zu den Themen
  • Regenerationstage
  • Überleitung und Höhergruppierung
  • Zulage
  • Stufenlaufzeiten
  • Praxisanleitung
  • und für Beschäftigte in der Behindertenhilfe

Direktlink zu den Regenerationstagen und Umwandlung - 4. letzte Frage:

https://mehr-braucht-mehr.verdi.de/++co++7f929b34-e185-11ec-b870-001a4a16012a

Zitat
Zur Ermittlung des Kürzungsbetrags sind die dienstplanmäßig bzw. betrieblich festgelegten Arbeitsstunden am Tag der Arbeitsbefreiung maßgeblich. Besteht zum Zeitpunkt des Antrags kein Dienstplan ist die arbeitsvertraglich festgelegte Wochenarbeitszeit zu Grunde zu legen und durch die geschuldeten Arbeitstage zu teilen.

Der Kürzungsbetrag ergibt sich aus dem monatlichen Tabellenentgelt, sowie der sonstigen in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteilen; der Betrag ist durch das 4,348-fache der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit zu teilen.

bastyoje

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Antw:SUE Zulage ab Juli 2022
« Antwort #57 am: 06.09.2022 21:11 »
Hallo liebe SUEler,
wann bzw. wo bzw. von wem werden denn nun die überarbeiteten Tarifvertragstexte veröffentlicht?
Wie geht es weiter und wann kommt endlich eine Veröffentlichung von der VKA oder von einer KAV eines Landes?
Kann ich davon ausgehen, dass der AG bereits über die Vertragstexte informiert ist?
Mfg

hahahihi

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Antw:SUE Zulage ab Juli 2022
« Antwort #58 am: 07.09.2022 11:23 »
Hallo zusammen,

so wie ich das verstanden habe gibt es für die Eingruppierung S 13 keine Zulage? Sprich 180,00 EUR?
iwo habe ich noch gelesen, dass es für Leitungen eine Zulage in Höhe von 70,00 EUR gezahlt werden soll. 

Daniel Meisner

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Antw:SUE Zulage ab Juli 2022
« Antwort #59 am: 07.09.2022 14:15 »
Hallo liebe SUEler,
wann bzw. wo bzw. von wem werden denn nun die überarbeiteten Tarifvertragstexte veröffentlicht?
Wie geht es weiter und wann kommt endlich eine Veröffentlichung von der VKA oder von einer KAV eines Landes?
Kann ich davon ausgehen, dass der AG bereits über die Vertragstexte informiert ist?
Mfg

Zu deiner letzten Frage: Davon können wir scheinbar noch nicht ausgehen. Mein Arbeitgeber bspw. wartet noch auf die Ausführungshinweise des KAV. Bis dahin könne man nichts veranlassen, so die Aussage...