Autor Thema: SUE Zulage ab Juli 2022  (Read 58586 times)

bastyoje

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Antw:SUE Zulage ab Juli 2022
« Antwort #60 am: 07.09.2022 19:06 »
Hallo zusammen,

so wie ich das verstanden habe gibt es für die Eingruppierung S 13 keine Zulage? Sprich 180,00 EUR?
iwo habe ich noch gelesen, dass es für Leitungen eine Zulage in Höhe von 70,00 EUR gezahlt werden soll.

Hallo,
ja laut DBB wird die
"Zulage für Praxisanleiterinnen/Praxisanleiter in Höhe von 70 Euro auch an Kita-Leiterinnen und -Leiter sowie an die stellvertretenden Kita-Leiterinnen und -Leiter der Entgeltgruppen S9, S 11a, S 13, S15, S16, S17 und S 18 sowie an die Beschäftigten der Behindertenhilfe in der S7 und in der S8a Fallgruppe 2 (neu) gezahlt."

https://www.dbb.de/artikel/sozial-und-erziehungsdienst-redaktionsverhandlungen-erfolgreich-abgeschlossen.html

hahahihi

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Antw:SUE Zulage ab Juli 2022
« Antwort #61 am: 08.09.2022 14:15 »
Unabhängig von den 70,00 Euro monatlich wird es eine Zulage in Höhe von 180,00 EUR in der S13 nicht geben?

bastyoje

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Antw:SUE Zulage ab Juli 2022
« Antwort #62 am: 08.09.2022 19:06 »
Laut dem Einigungspapier bekommt die S 13 nicht die SUE Zulage von 130 bzw. 180 €.
https://www.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/pdfs/2022/220518_Einigungspapier.pdf
Auch in der Meldung über den Abschluss der Redaktionsverhandlungen findet sich dahingehend keine Korrektur.
Es stimmt, dass die Leitungsebene keine Zulage erhält, außer ggf. die Zulage für Praxisanleiterinnen/Praxisanleiter in Höhe von 70 Euro.
https://www.dbb.de/artikel/sozial-und-erziehungsdienst-redaktionsverhandlungen-erfolgreich-abgeschlossen.html

In den noch zu veröffentlichenden Vertragstexten wird sich dahingehend sicherlich auch keine Veränderung mehr ergeben.

Trotzdem ist die SUE Zulage für die Mehrzahl der Beschäftigten (außer den Leitungen) eine grundsätzlich m.E. sehr gute Nachricht. Zusammen mit der zu erwartenden generellen Tariferhöhung zum 01.01.2023 könnten sich teilweise m.E. sehr annehmbare Entgelterhöhungen ergeben.

bastyoje

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Antw:SUE Zulage ab Juli 2022
« Antwort #63 am: 08.09.2022 19:14 »
Hier noch eine weitere Meldung die Einblick in die Redaktionsverhandlungen gibt:
https://bawue.verdi.de/presse/pressemitteilungen/++co++e3710038-29d7-11ed-add9-001a4a160116

bastyoje

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Antw:SUE Zulage ab Juli 2022
« Antwort #64 am: 09.09.2022 13:52 »
https://www.kav-bayern.de/aktuelles/aktuelle-informationen/auftakt-der-tarifverhandlungen-zum-sozial-und-erziehungsdiesnt-arbeitgeber-machen-erste-vorschlaege.html:

"Information vom 08.09.2022:

Abschluss der Redaktionsverhandlungen - Ankündigung eines KAV-Rundschreibens zur Zahlbarmachung der SuE-Zulage

Am 30.08.2022 konnte ein Abschluss der Redaktionsverhandlungen zum Tarifabschluss im Sozial- und Erziehungsdienst erzielt werden; die Geschäftsführerkonferenz unseres Dachverbandes, der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) hat den mit den Gewerkschaften abgestimmten Änderungstarifverträgen inzwischen zugestimmt.

Derzeit bereiten wir ein KAV-Rundschreiben vor, mit dem wir Hinweise zur Zahlbarmachung der SuE-Zulage, die mit Wirkung vom 01.07.2022 in Kraft trat, sowie erste Hinweise zur Verfahrensweise der Regenerations- und Umwandlungstage geben werden. Dieses KAV-Rundschreiben werden wir Ihnen in den nächsten Tagen - wie gewohnt - zur Verfügung stellen."

bastyoje

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Antw:SUE Zulage ab Juli 2022
« Antwort #65 am: 10.09.2022 12:10 »
Weitere Details zur Zulage:
https://mehr-braucht-mehr.verdi.de/++co++72e9fcb4-e186-11ec-b0b0-001a4a160129

Zulage
(Stand: 02.09.2022)

Wer erhält die Zulage?
Beschäftigte, die in Teil B Abschnitt XXIV der Anlage 1 zum TVöD – Entgeltordnung in den folgenden Entgeltgruppen eingruppiert sind, erhalten ab 01. Juli 2022 eine monatliche Zulage.
130 Euro erhalten alle Beschäftigten in den Entgeltgruppen S 2 bis S 11a. Die 180 Euro erhalten Beschäftigte in den Entgeltgruppen S 11b, S 12, S 14 sowie der S 15 Fallgruppe 6.

Außerdem können (Alt-) Beschäftigte, die sich weder 2009 noch 2015 überleiten lassen haben und derzeit weiterhin nach Anlage A (VKA) eingruppiert sind, erneut eine Überleitung nach der Anlage C (VKA) in die sog. „S-Gruppen“ beantragen und erhalten dann ebenfalls die neue SuE-Zulage. Weiteres hierzu unter FAQ „Überleitung“.

Verändert sich die Höhe der Zulage bei Teilzeitbeschäftigung?
Teilzeitbeschäftigte erhalten diese Zulage entsprechend der individuell vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit anteilig.

Warum erhalten nur Leiter*innen der kleinen Kitas (bis 39 Plätze) diese Zulage?
Mit diesem Ergebnis konnte der Forderung nach Mindesteingruppierung der Leiter*innen kleiner Kindertageseinrichtungen in die Entgeltgruppe S 11a gefolgt werden. Hintergrund dieser Forderung ist, dass die Tabellenwerte in der Entgeltgruppe S 9 betragsgleich mit den Werten der Entgeltgruppe S 8b sind (Eingruppierung als Fachkraft mit schwierigen Tätigkeiten in die Entgeltgruppe 8b). Hier sollte eine Heraushebung stattfinden.

Warum werden alle anderen Leitungskräfte und die Stellvertretungen von der neuen Zulage ausgenommen?
Diese Tarifrunde setzt fort, was 2009 mit dem Tarifvertrag Sozial- und Erziehungsdienst begann und mit den Verhandlungen 2015 weiterging - das Ziel, die Aufwertung aller Berufe im Sozial- und Erziehungsdienst.

2015 konnten für Kita-Leitung/Stellvertretung bereits spürbare Verbesserungen der Eingruppierung erreicht werden.
Für alle anderen Beschäftigtengruppen, also die große Mehrheit, gab es 2015 nur leichte Steigerungen und das nach fast 8 Wochen Erzwingungsstreik.
Kita-Leiter*innen und die endlich tariflich etablierten Stellvertreter*innen bekamen teilweise mehrere hundert Euro im Monat mehr und wurden mindestens eine, teilweise zwei Entgeltgruppen höhergruppiert.

Die 2015 erreichten Verbesserungen in der Eingruppierung führten so direkt zu einer deutlichen Anhebung der Entgelte, die nun natürlich auch für Kita-Leiter*innen, die erst nach 2015 diese Tätigkeit übernahmen, gelten.

In den Forderungen für die Tarifrunde 2022 ging es u. a. um bessere Arbeitsbedingungen durch mehr Vorbereitungszeiten und ein System zum Ausgleich von Belastungen für das gesamte pädagogische Personal in den Kitas.
Außerdem ging es um die höhere Eingruppierung von Fach- und Ergänzungskräften im Gruppendienst (Kinderpfleger*innen, Sozialassistent*innen und Erzieher*innen).

Ist die Zulage dynamisch?

Nein. Die Zulage ist (vorerst) nicht dynamisch, also verändert sich bei allgemeinen Entgelterhöhungen nicht automatisch.

Erhalte ich die Zulage brutto oder netto?
Die monatliche Zulage beträgt 130 Euro bzw. 180 Euro brutto.

Wann wird die Zulage ausgezahlt?
Die (monatlichen) Zulagen werden ab dem 1. Juli 2022 – rückwirkend – gezahlt. Alle Beschäftigte erhalten ab Juli 2022 nach Auszahlung neue Entgeltabrechnungen für die vergangenen Monate. Wir gehen derzeit von einer Auszahlung im September 2022 aus.

bastyoje

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TVöDler2022

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Antw:SUE Zulage ab Juli 2022
« Antwort #67 am: 11.09.2022 18:32 »
Leider sind die Abrechnungen bei uns schon durch, wenigstens gibt es die EPP pünktlich im September

Vkz

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Antw:SUE Zulage ab Juli 2022
« Antwort #68 am: 14.09.2022 12:42 »
https://www.kav-bayern.de/aktuelles/aktuelle-informationen/auftakt-der-tarifverhandlungen-zum-sozial-und-erziehungsdiesnt-arbeitgeber-machen-erste-vorschlaege.html

nformation vom 08.09.2022:
Abschluss der Redaktionsverhandlungen - Ankündigung eines KAV-Rundschreibens zur Zahlbarmachung der SuE-Zulage

Am 30.08.2022 konnte ein Abschluss der Redaktionsverhandlungen zum Tarifabschluss im Sozial- und Erziehungsdienst erzielt werden; die Geschäftsführerkonferenz unseres Dachverbandes, der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) hat den mit den Gewerkschaften abgestimmten Änderungstarifverträgen inzwischen zugestimmt.

Derzeit bereiten wir ein KAV-Rundschreiben vor, mit dem wir Hinweise zur Zahlbarmachung der SuE-Zulage, die mit Wirkung vom 01.07.2022 in Kraft trat, sowie erste Hinweise zur Verfahrensweise der Regenerations- und Umwandlungstage geben werden. Dieses KAV-Rundschreiben werden wir Ihnen in den nächsten Tagen - wie gewohnt - zur Verfügung stellen.[/sub]

Hat jemand dieses KAV-Rundschreiben schon gesehen ?

Flowerpowerkiki

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Antw:SUE Zulage ab Juli 2022
« Antwort #69 am: 14.09.2022 19:51 »
Hat schon jemand gelesen, ob die Zulage mit in die Berechnung zum LOB und der Jahressonderzahlung einfliesst?

TVöDler2022

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Antw:SUE Zulage ab Juli 2022
« Antwort #70 am: 15.09.2022 04:17 »
Hat schon jemand gelesen, ob die Zulage mit in die Berechnung zum LOB und der Jahressonderzahlung einfliesst?

Zulage ist ZVK-pflichtig und gehört zur Bemessungsgrundlage für die Jahressonderzahlung und fließt somit wohl auch in den Leistungsprämientopf mit ein

smulknie

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Antw:SUE Zulage ab Juli 2022
« Antwort #71 am: 15.09.2022 15:48 »
Ich bin Kitaleitung und in der Stufe S13. Mir ist es bis heute nicht ersichtlich, warum wir in S 13 als Leitung keine 180€ erhalten sollen. Machen wir etwa einen schlechteren Job, als unsere Kollegen/innen im Jugendamt, die in S14 gruppiert sind. Es macht mich wirklich traurig und zugleich bin ich sauer über diese Auswahl. Entweder alle oder keiner?! Wisst ihr mehr als ich, wieso es ausgeblieben ist ?

JesuisSVA

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Antw:SUE Zulage ab Juli 2022
« Antwort #72 am: 15.09.2022 15:50 »
Weil sich die Tarifpartner anders entschieden haben.

Levana

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Antw:SUE Zulage ab Juli 2022
« Antwort #73 am: 15.09.2022 16:16 »
Ich bin Kitaleitung und in der Stufe S13. Mir ist es bis heute nicht ersichtlich, warum wir in S 13 als Leitung keine 180€ erhalten sollen. Machen wir etwa einen schlechteren Job, als unsere Kollegen/innen im Jugendamt, die in S14 gruppiert sind. Es macht mich wirklich traurig und zugleich bin ich sauer über diese Auswahl. Entweder alle oder keiner?! Wisst ihr mehr als ich, wieso es ausgeblieben ist ?

Steht doch im Beitrag oben:


Warum werden alle anderen Leitungskräfte und die Stellvertretungen von der neuen Zulage ausgenommen?
Diese Tarifrunde setzt fort, was 2009 mit dem Tarifvertrag Sozial- und Erziehungsdienst begann und mit den Verhandlungen 2015 weiterging - das Ziel, die Aufwertung aller Berufe im Sozial- und Erziehungsdienst.

2015 konnten für Kita-Leitung/Stellvertretung bereits spürbare Verbesserungen der Eingruppierung erreicht werden.
Für alle anderen Beschäftigtengruppen, also die große Mehrheit, gab es 2015 nur leichte Steigerungen und das nach fast 8 Wochen Erzwingungsstreik.
Kita-Leiter*innen und die endlich tariflich etablierten Stellvertreter*innen bekamen teilweise mehrere hundert Euro im Monat mehr und wurden mindestens eine, teilweise zwei Entgeltgruppen höhergruppiert.

Die 2015 erreichten Verbesserungen in der Eingruppierung führten so direkt zu einer deutlichen Anhebung der Entgelte, die nun natürlich auch für Kita-Leiter*innen, die erst nach 2015 diese Tätigkeit übernahmen, gelten.

In den Forderungen für die Tarifrunde 2022 ging es u. a. um bessere Arbeitsbedingungen durch mehr Vorbereitungszeiten und ein System zum Ausgleich von Belastungen für das gesamte pädagogische Personal in den Kitas.
Außerdem ging es um die höhere Eingruppierung von Fach- und Ergänzungskräften im Gruppendienst (Kinderpfleger*innen, Sozialassistent*innen und Erzieher*innen).


Kleiiine

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Antw:SUE Zulage ab Juli 2022
« Antwort #74 am: 16.09.2022 13:17 »
Hallo ihr Lieben :-)

ich verfolge die ganzen Nachrichten und Antworten.
Nun stelle ich mir die Frage.. ich als Leitung in S12, werde ich trotzdem die Zulage bekommen oder falle ich aus dem Raster, da ich Leitung in meinem Titel habe :D
Finde leider nichts passendes dazu.
Hilfe :D