Hallo zusammen,
ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen, meine bisherigen Recherchen zu dem Thema waren leider erfolglos.
Derzeit bin ich im gD verbeamtet auf Lebenszeit beim Bund (A10). Dafür habe ich von 04/2015-04/2018 ein Bachelorstudium beim Bund (Beamter auf Widerruf) absolviert und bin seit 04/2018 auf einer gD-Stelle. Nun kann ich entweder zum 11/2022 oder 05/2023 ein Referendariat für den hD bei der gleichen Bundesbehörde antreten. Darauf hatte ich mich extern beworben, da die erforderliche Mindestzeit für den internen Aufstieg von 7 Jahren nicht erreicht war. Daher muss ich um Entlassung aus dem Beamtenverhältnis bitten, um dann zum Start des Referendariats wieder als Beamter auf Widerruf weiterzumachen.
Soweit so gut. Meine Frage wäre nun, ob angesichts der beiden möglichen Termine 11/22 oder 05/23 eine der beiden Optionen mit Blick auf Altersgeld, spätere Versorgungsleistungen, Pension usw. schlauer wäre?
Falls es hierzu anderswo schon etwas gibt, entschuldige ich mich schonmal im Voraus und würde mich auch über einen Link freuen
Besten Dank!