Es sollen mir also die die 7 Jahre aus der Zeit vor der berufsfremden Selbständigkeit nicht anerkannt werden. Das stehe so im Tarifrecht.
Mir ist das unverständlich.
Was ist dir unverständlich? Dass die Tarifparteien sich auf diese Regelung geeinigt haben?
Zunächst einmal: Es entsteht dadurch kein Nachteil. Es werden immer nur maximal 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung berücksichtigt.
So weit die Pflicht die der AG machen muss.
Dann kommt die Kür:
Der AG kann dir deine Zeiten die du irgendwann irgendwo gemacht hast, als förderliche Zeiten anerkennen und bei der Einstellung dies in der Einstufung berücksichtigen.
Das musst du vor Vertragsunterschrift mit dem AG aushandeln.
Und zu guter Letzt kann der AG dir eine Zulage in Höhe von plus 2 Stufen zahlen, wenn er dich halten will.
Das kann man jederzeit aushandeln.
Was jedoch ist daran unlogisch, dass man die These vertritt: Das was du als Berufserfahrung vor 10 Jahren angesammelt hast und dich nicht durch berufliche Tätigkeiten weiterentwickelt hast, ist irrelevant, weil sich die Erde weitergedreht hat?
Nun kommt mir grundsätzlich logisch vor und da es den Mechanismus der förderlichen Zeiten gibt ja auch locker m Einzelfall korrigierbar.
Wenn ich z.b. einen Klempner sehe, der noch auf den Stand von vor 10 Jahren ist und nicht in der Lage ist eine Wärmepunpe korrekt zu planen, dann ist die seine Berufserfahrung mit dem Ölbrenner nicht wirklich mehr nutzbar und einschlägig.
(Außer wenn ich ihn in Russland einsetzen möchte)
Also Annie: Du must halt selbst verhandeln, damit du mehr bekommst, da ist eben keine Automatik.