Autor Thema: Anrechnung von Berufserfahrung  (Read 1587 times)

annie

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Anrechnung von Berufserfahrung
« am: 21.07.2022 19:50 »
Liebes Forum,

ich habe die Auskunft erhalten, dass in meinem Fall durch eine Unterbrechung der einschlägigen Berufserfahrung für eine Dauer von Sieben Jahren zugunsten einer berufsfremden Selbständigkeit die VOR der Selbständigkeit liegenden Jahre nicht als Berufserfahrung gewertet werden können. Nur die NACH der Selbständigkeit im Beruf (Sozialarbeit/-pädagogik) gearbeiteten 4,5 Jahre werden als Erfahrung gewertet.
 
Es sollen mir also die die 7 Jahre aus der Zeit vor der berufsfremden Selbständigkeit nicht anerkannt werden. Das stehe so im Tarifrecht.
Mir ist das unverständlich.

Kann mir bitte Eine:r die Sachlage erklären? Ist das so korrekt, obwohl es unlogisch scheint?

Ich danke euch/ Ihnen!

SVA

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Antw:Anrechnung von Berufserfahrung
« Antwort #1 am: 21.07.2022 20:00 »
Korrekt ist, dass einschlägige Berufserfahrung durch eine Unterbrechung von mehr als 6 Monaten entwertet wird. Da es aber nicht um die Berücksichtigung einschlägiger Berufserfahrung gehen kann, da dies nur im Umfang von einem bzw. drei Jahren geschehen kann, ist die Behauptung, es gebe eine tarifliche Beschränkung, die den Arbeitgeber an der Berücksichtigung weiterer Erfahrungszeiten hindere, unwahr.

WasDennNun

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Antw:Anrechnung von Berufserfahrung
« Antwort #2 am: 21.07.2022 20:36 »
Es sollen mir also die die 7 Jahre aus der Zeit vor der berufsfremden Selbständigkeit nicht anerkannt werden. Das stehe so im Tarifrecht.
Mir ist das unverständlich.
Was ist dir unverständlich? Dass die Tarifparteien sich auf diese Regelung geeinigt haben?
Zunächst einmal: Es entsteht dadurch kein Nachteil. Es werden immer nur maximal 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung berücksichtigt.
So weit die Pflicht die der AG machen muss.
Dann kommt die Kür:
Der AG kann dir deine Zeiten die du irgendwann irgendwo gemacht hast, als förderliche Zeiten anerkennen und bei der Einstellung dies in der Einstufung berücksichtigen.
Das musst du vor Vertragsunterschrift mit dem AG aushandeln.

Und zu guter Letzt kann der AG dir eine Zulage in Höhe von plus 2 Stufen zahlen, wenn er dich halten will.
Das kann man jederzeit aushandeln.

Was jedoch ist daran unlogisch, dass man die These vertritt: Das was du als Berufserfahrung vor 10 Jahren angesammelt hast und dich nicht durch berufliche Tätigkeiten weiterentwickelt hast, ist irrelevant, weil sich die Erde weitergedreht hat?
Nun kommt mir grundsätzlich logisch vor und da es den Mechanismus der förderlichen Zeiten gibt ja auch locker m Einzelfall korrigierbar.
Wenn ich z.b. einen Klempner sehe, der noch auf den Stand von vor 10 Jahren ist und nicht in der Lage ist eine Wärmepunpe korrekt zu planen, dann ist die seine Berufserfahrung mit dem Ölbrenner nicht wirklich mehr nutzbar und einschlägig.
(Außer wenn ich ihn in Russland einsetzen möchte)

Also Annie: Du must halt selbst verhandeln, damit du mehr bekommst, da ist eben keine Automatik.

SVA

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Antw:Anrechnung von Berufserfahrung
« Antwort #3 am: 21.07.2022 20:44 »
Die genannte These wurde aber nicht vertreten. Es wurde eine tarifliche Regelung behauptet, die es so nicht gibt.

annie

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Antw:Anrechnung von Berufserfahrung
« Antwort #4 am: 22.07.2022 11:40 »
Liebes Forum,
 habt Dank für eure Antworten und Mühen! Ich bin jetzt schlauer, so sollte es sein :)
Danke, Annie