Autor Thema: Kita - Erhöhung von festen Schließtagen / Betriebsferien  (Read 2007 times)

Steve114

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Hallo zusammen,

folgende Thematik beschäftigt mich gerade:

Der AG will in einer Kita weitere feste Schließtage einführen. Zwei Wochen Betriebsferien im Sommer (Schulferien):
10 AT. Bisher gab es an Weihnachten Schließtage: ca. 8-10 AT.  ( Das es Kitas gibt mit weniger und mehr Schließtagen ist klar; selbst der KVJS in B.W. rechnet ja für den Mindestpersonalschlüssel ausgehend von 26 Schließtagen).

Ist es so, dass der AG 3/5 des Jahresurlaubes festlegen kann? Das wären bei 30 Tagen Urlaub 18 Tage?
Besteht hier eine Zustimmungspflicht vom Personalrat.
Falls ja, wie weit im Voraus muss er diese Änderung ankündigen? Gibt es hier eine Ankündigungsfrist
ggü. dem Personal, bzw. wie verhält sich dies ggü. den Eltern? In der Zeit dieser Schließtage dann;  besteht dann auch Anspruch auf eine Notbetreuung?
 
Gerade in einer Patchwork-Familie, wäre es so kaum möglich, einen Haupt-Jahresurlaub zusammen mit dem Partner nehmen,falls diese Flexibilität nicht mehr besteht. Wie auch vielen anderen Kolleginnen, welche älter sind und deren Partner im Sommer keinen Urlaub genehmigt bekommen.

Die Gemeinde als AG hat erst vor Wochen hier eine neue Stelle als Erzieherin besetzt, bei der in der Stellenausschreibung benannt wurde, dass es nicht viele Schließtage gibt. Und jetzt will man das ändern?

Falls die Gemeinde die Schließtage einführen kann/einführt: Ist dann ein neuer Arbeitsvertrag/Änderungsvertrag notwendig, da der bisherige ja auf anderen Voraussetzungen beruht.

In dem vorliegenden Arbeitsvertrag stehen keine Abgrenzungen hinsichtlich von Schließtagen.

Grüße


SVA

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Der TVÖD enthält hinsichtlich der Beschäftigten nach §56 BT-V keine Ermächtigungen des AG hinsichtlich der Festlegung der Lage des Erholungsurlaubs. BAG, Urteil vom 28.07.1981 - 1 ABR 79/79 bildet mit 3/5 des Jahresurlaubs als angemessener Anteil für Festlegungen durch sog. Betriebsferien weiterhin die Richtschnur für die Rechtsprechung. Der Arbeitgeber kann grundsätzlich vor dem bzw. zu Beginn des Urlaubsjahres, wenn es dafür einen dringenden betrieblichen Grund oder eine Dienst-/Betriebsvereinbarung gibt, Betriebsferien festlegen, im Jahresverlauf jedoch nur für nicht bereits verplanten Urlaub mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 6 Monaten.

WasDennNun

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Ist es nicht auch so, dass wenn man seinen Urlaub außerhalb der Betriebsferien genehmigt bekommt, dann während der Betriebsferien nicht arbeiten muss, allerdings für diese Zeit dann auch kein Entgelt erhält?


SVA

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Es kommt darauf an.

Steve114

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Ist es nicht auch so, dass wenn man seinen Urlaub außerhalb der Betriebsferien genehmigt bekommt, dann während der Betriebsferien nicht arbeiten muss, allerdings für diese Zeit dann auch kein Entgelt erhält?

Ja oder der AG hat sich dabei was gedacht und hat eine "Lösung" für die vielen Überstunden der Mitarbeitenden. Bis zu den Betriebsferien immer schön Lücken füllen, welche durch Krankheit, Kur, Reha, Corona, sonst was entstanden sind und dann großzügig eine Möglichkeit zum Abbau dieser Stunden anbieten... ???

Levana

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Wir haben 20 Schließtage von 30 Tagen Jahresurlaub! Wer da einen Partner hat der im Sommer eine Urlaubssperre hat ist am A***.

2 Wochen Sommerschließzeit wurden jetzt eingeführt weil man sonst den Urlaub gar nicht mehr abgedeckt bekommt. Bei uns muss das nur durch den Kita-Ausschuss, wir Mitarbeiter werden da generell nicht gefragt. Ich finde es auch ärgerlich, denn ich würde lieber im Herbst (außerhalb der Ferien) in den Urlaub fahren statt in der Hauptreisezeit.

SVA

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Der Arbeitgeber geht über die 3/5 des Erholungsurlaubs hinaus, das ließe sich grundsätzlich angreifen. Hat er die Festlegung rechtzeitig (vor dem Urlaubsjahr oder mit einem Vorlauf von 6 Monaten) getroffen?

WasDennNun

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Wir haben 20 Schließtage von 30 Tagen Jahresurlaub! Wer da einen Partner hat der im Sommer eine Urlaubssperre hat ist am A***.

2 Wochen Sommerschließzeit wurden jetzt eingeführt weil man sonst den Urlaub gar nicht mehr abgedeckt bekommt. Bei uns muss das nur durch den Kita-Ausschuss, wir Mitarbeiter werden da generell nicht gefragt. Ich finde es auch ärgerlich, denn ich würde lieber im Herbst (außerhalb der Ferien) in den Urlaub fahren statt in der Hauptreisezeit.
18 wären ja noch Ok, aber 20, das ist mit Sicherheit zu viel.

Ansonsten:
Mache doch einen Deal mit dem AG:
Du nix Entgelt während der Sommerschlieszeit (also unbezahlte Freizeit)
Dafür du Urlaub im Herbst (außerhalb der Ferien)

Steve114

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Scheinbar interessieren die 3/5 die AG kaum. Fast alle Gemeinden im Umkreis kommen über die 18 Tage. Bei 30 Tagen Jahresurlaub. So sagt der BM, wenn alle es machen, warum soll man hier darunter bleiben...selbst in der Empfehlung des KVJS stehen 26 Schließtage 🧐

SVA

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Für selbstherrliche kleine Sonnenkönige, die die Rechte der Arbeitnehmer mit Füßen treten, gibt es Arbeitsgerichte.