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Keine Stufenmitnahme bei Verbeamtung?
11Blume11:
Hallo,
ich war bis vor kurzem als Tarifbeschäftigte in E6/Stufe 3 angestellt und wurde kürzlich verbeamtet. Nun bin ich in A6/Stufe 1 gelandet. Darf es sein, dass mir aus meiner Zeit als TB nichts anerkannt wird und ich in Stufe 1 abrutsche (gleiche Tätigkeit) ?
Bastel:
Ja, das kann sein.
Asperatus:
Eine Stufenmitnahme erfolgt nicht. Die Stufen bei Tarifbeschäftigten und Beamten folgen zwei unterschiedlichen Systemen.
Welche Zeiten anerkannt werden müssen, sollen oder können, findest du in § 28 BBesG und dem zugehörigen Abschnitt in der BBesGVwV. Schau dort einmal rein und vergleiche es mit deinem Lebenssachverhalt.
Ohne nähere Informationen zu deiner Erwerbsbiografie ist keine Bewertung möglich, ob die Stufe 1 in deinem Falle korrekt ist. Möglich wäre es jedoch.
Wenn es wirklich so ist, dass die Tätigkeit gleich ist, müsste die Erfahrungszeit gemäß § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BBesG anerkannt werden abzüglich der für die Laufbahnbefähigung erforderlichen Zeiten (im mittleren Dienst 1,5 Jahre).
Max:
Hast du ein Schreiben bekommen welches die Stufenfestsetzung beschreibt?
Stufe 1 könnte sich aus dem Abzug der Laufbahnbefähigung und Anrechnung von Zeiten auf die Probezeit ergeben.
WasDennNun:
--- Zitat von: Asperatus am 24.07.2022 22:26 ---Eine Stufenmitnahme erfolgt nicht. Die Stufen bei Tarifbeschäftigten und Beamten folgen zwei unterschiedlichen Systemen.
Welche Zeiten anerkannt werden müssen, sollen oder können, findest du in § 28 BBesG und dem zugehörigen Abschnitt in der BBesGVwV. Schau dort einmal rein und vergleiche es mit deinem Lebenssachverhalt.
Ohne nähere Informationen zu deiner Erwerbsbiografie ist keine Bewertung möglich, ob die Stufe 1 in deinem Falle korrekt ist. Möglich wäre es jedoch.
Wenn es wirklich so ist, dass die Tätigkeit gleich ist, müsste die Erfahrungszeit gemäß § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BBesG anerkannt werden abzüglich der für die Laufbahnbefähigung erforderlichen Zeiten (im mittleren Dienst 1,5 Jahre).
--- End quote ---
Du wiederholst Dich: 8)
--- Zitat von: Asperatus am 26.04.2022 22:23 ---Nein, es findet eine erste Stufenfestsetzung statt. Bestimmte Erfahrungszeiten müssen oder können berücksichtigt werden. Siehe dazu § 27 f. BBesG und die dazugehörige Verwaltungsvorschrift (BBesGVwV). Dort ist alles sehr detailliert erklärt.
--- End quote ---
@Blume:
Bevor man Beamter/Beamtin wird, wäre es ratsam sich mit dem damit verbundenen Dinge vorab zu beschäftigen.
Und wenn man einen Rat bekommt, dann sollte man sich damit auseinandersetzen und verständiges lesen von Gesetzestexten lernen (wichtig für Beamte)
Dann sind Enttäuschungen geringer und das Gejaule: hätte ich das gewusst wäre ich nicht Beamtin geworden geringer.
Ich hoffe du bist du dir über die weiteren Besonderheiten des Berufsbeamtentums im klaren.
Ansonsten: Hier kann dir bei deiner Frage nur geholfen werden, wenn du deine Ausbildung, vorherigen Tätigkeiten und deine jetzigen beschreibst, damit man abschätzen kann, ob davon was anerkannt werden könnte/müsste.
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