Autor Thema: Keine Stufenmitnahme bei Verbeamtung?  (Read 3794 times)

11Blume11

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Keine Stufenmitnahme bei Verbeamtung?
« am: 24.07.2022 21:39 »
Hallo,

ich war bis vor kurzem als Tarifbeschäftigte in E6/Stufe 3 angestellt und wurde kürzlich verbeamtet. Nun bin ich in A6/Stufe 1 gelandet. Darf es sein, dass mir aus meiner Zeit als TB nichts anerkannt wird und ich in Stufe 1 abrutsche (gleiche Tätigkeit) ?

Bastel

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Antw:Keine Stufenmitnahme bei Verbeamtung?
« Antwort #1 am: 24.07.2022 22:17 »
Ja, das kann sein.

Asperatus

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Antw:Keine Stufenmitnahme bei Verbeamtung?
« Antwort #2 am: 24.07.2022 22:26 »
Eine Stufenmitnahme erfolgt nicht. Die Stufen bei Tarifbeschäftigten und Beamten folgen zwei unterschiedlichen Systemen.

Welche Zeiten anerkannt werden müssen, sollen oder können, findest du in § 28 BBesG und dem zugehörigen Abschnitt in der BBesGVwV. Schau dort einmal rein und vergleiche es mit deinem Lebenssachverhalt.

Ohne nähere Informationen zu deiner Erwerbsbiografie ist keine Bewertung möglich, ob die Stufe 1 in deinem Falle korrekt ist. Möglich wäre es jedoch.

Wenn es wirklich so ist, dass die Tätigkeit gleich ist, müsste die Erfahrungszeit gemäß § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BBesG anerkannt werden abzüglich der für die Laufbahnbefähigung erforderlichen Zeiten (im mittleren Dienst 1,5 Jahre).

Max

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Antw:Keine Stufenmitnahme bei Verbeamtung?
« Antwort #3 am: 24.07.2022 22:50 »
Hast du ein Schreiben bekommen welches die Stufenfestsetzung beschreibt?
Stufe 1 könnte sich aus dem Abzug der Laufbahnbefähigung und Anrechnung von Zeiten auf die Probezeit ergeben.

WasDennNun

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Antw:Keine Stufenmitnahme bei Verbeamtung?
« Antwort #4 am: 25.07.2022 07:53 »
Eine Stufenmitnahme erfolgt nicht. Die Stufen bei Tarifbeschäftigten und Beamten folgen zwei unterschiedlichen Systemen.

Welche Zeiten anerkannt werden müssen, sollen oder können, findest du in § 28 BBesG und dem zugehörigen Abschnitt in der BBesGVwV. Schau dort einmal rein und vergleiche es mit deinem Lebenssachverhalt.

Ohne nähere Informationen zu deiner Erwerbsbiografie ist keine Bewertung möglich, ob die Stufe 1 in deinem Falle korrekt ist. Möglich wäre es jedoch.

Wenn es wirklich so ist, dass die Tätigkeit gleich ist, müsste die Erfahrungszeit gemäß § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BBesG anerkannt werden abzüglich der für die Laufbahnbefähigung erforderlichen Zeiten (im mittleren Dienst 1,5 Jahre).
Du wiederholst Dich: 8)
Nein, es findet eine erste Stufenfestsetzung statt. Bestimmte Erfahrungszeiten müssen oder können berücksichtigt werden. Siehe dazu § 27 f. BBesG und die dazugehörige Verwaltungsvorschrift (BBesGVwV). Dort ist alles sehr detailliert erklärt.
@Blume:
Bevor man Beamter/Beamtin wird, wäre es ratsam sich mit dem damit verbundenen Dinge vorab zu beschäftigen.
Und wenn man einen Rat bekommt, dann sollte man sich damit auseinandersetzen und verständiges lesen von Gesetzestexten lernen (wichtig für Beamte)
Dann sind Enttäuschungen geringer und das Gejaule: hätte ich das gewusst wäre ich nicht Beamtin geworden geringer.
Ich hoffe du bist du dir über die weiteren Besonderheiten des Berufsbeamtentums im klaren.

Ansonsten: Hier kann dir bei deiner Frage nur geholfen werden, wenn du deine Ausbildung, vorherigen Tätigkeiten und deine jetzigen beschreibst, damit man abschätzen kann, ob davon was anerkannt werden könnte/müsste.

Bastel

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Antw:Keine Stufenmitnahme bei Verbeamtung?
« Antwort #5 am: 25.07.2022 07:58 »
Wenn er Glück  hat, werden die ersten Stufen sowieso bald weg gestrichen... Stichwort Amtsangemessene Besoldung...

WasDennNun

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Antw:Keine Stufenmitnahme bei Verbeamtung?
« Antwort #6 am: 25.07.2022 08:02 »
Das ändert doch nichts an der Anerkennung der Zeiten, sondern ist ja nur ein Verschieben, damit man über die Grundsicherung kommt, oder?

Bastel

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Antw:Keine Stufenmitnahme bei Verbeamtung?
« Antwort #7 am: 25.07.2022 08:26 »
Das ändert doch nichts an der Anerkennung der Zeiten, sondern ist ja nur ein Verschieben, damit man über die Grundsicherung kommt, oder?

Es gibt doch keine neue Stufenfestsetzung? Wenn jemand in der Stufe 5 ist, bleibt er dort. Nur ist vielleicht der "Berufsanfänger" nach der Streichung auch in der Stufe 5.

Das wird doch so oft bemängelt.

11Blume11

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Antw:Keine Stufenmitnahme bei Verbeamtung?
« Antwort #8 am: 25.07.2022 12:18 »
Ja ich befinde mich im mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst. Als Tarifbeschäftigte war ich abzgl. der Unterbrechung aufgrund Elternzeit 34 Monate mit der gleichen Tätigkeit beschäftigt. Wenn ich also 1,5 Jahre wg der Laufbahnbefähigung abziehe, verbleiben ungefähr 1,3 Jahre. Somit wäre ich eigentlich in Stufe 2 einzugliedern oder?... Ein Schreiben, worin die Stufenzuteilung begründet wird, habe ich leider noch nicht erhalten (ich habe die Stufe jetzt auf meiner ersten Bezügemitteilung erfahren). Leider muss man sich in meiner Behörde immer in Geduld üben, das habe ich schon gelernt :-)...bsp. dauerte es von der Zusage bis Verbeamtung auf Probe über ein ganzes Jahr.

Und eines möchte ich noch klarstellen, ich meckere nicht oder habe mich im Vorfeld nicht genug darüber informiert. Ich bin die erste in meiner Dienststelle, die als Tarifbeschäftigte verbeamtet wurde und sozusagen damit auch irgendwie das "Versuchskaninchen". Direkte Ansprechpartner, die sich mit dem Prozedere also auskennen habe ich leider nicht. Darum bin ich über eure Infos sehr dankbar!

gerzeb

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Antw:Keine Stufenmitnahme bei Verbeamtung?
« Antwort #9 am: 25.07.2022 12:33 »
Ja ich befinde mich im mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst. Als Tarifbeschäftigte war ich abzgl. der Unterbrechung aufgrund Elternzeit 34 Monate mit der gleichen Tätigkeit beschäftigt. Wenn ich also 1,5 Jahre wg der Laufbahnbefähigung abziehe, verbleiben ungefähr 1,3 Jahre. Somit wäre ich eigentlich in Stufe 2 einzugliedern oder?... Ein Schreiben, worin die Stufenzuteilung begründet wird, habe ich leider noch nicht erhalten (ich habe die Stufe jetzt auf meiner ersten Bezügemitteilung erfahren). Leider muss man sich in meiner Behörde immer in Geduld üben, das habe ich schon gelernt :-)...bsp. dauerte es von der Zusage bis Verbeamtung auf Probe über ein ganzes Jahr.

Und eines möchte ich noch klarstellen, ich meckere nicht oder habe mich im Vorfeld nicht genug darüber informiert. Ich bin die erste in meiner Dienststelle, die als Tarifbeschäftigte verbeamtet wurde und sozusagen damit auch irgendwie das "Versuchskaninchen". Direkte Ansprechpartner, die sich mit dem Prozedere also auskennen habe ich leider nicht. Darum bin ich über eure Infos sehr dankbar!

Nein, man steigt bis einschließlich Erfahrungsstufe 5 alle 2 Jahre

Organisator

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Antw:Keine Stufenmitnahme bei Verbeamtung?
« Antwort #10 am: 25.07.2022 12:42 »
Ein Schreiben, worin die Stufenzuteilung begründet wird, habe ich leider noch nicht erhalten (ich habe die Stufe jetzt auf meiner ersten Bezügemitteilung erfahren).

Dann wäre dies abzuwarten bzw. einzufordern. Wenn dir die Begründung nicht zusagen sollte, könntest du gegen dieses "Schreiben", genauer gesagt diesen Bescheid, Widerspruch einlegen.

was_guckst_du

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Antw:Keine Stufenmitnahme bei Verbeamtung?
« Antwort #11 am: 25.07.2022 12:45 »
...typischer Fall von Zwangsverbeamtung... 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Matze1986

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Antw:Keine Stufenmitnahme bei Verbeamtung?
« Antwort #12 am: 25.07.2022 13:34 »
Nein, man steigt bis einschließlich Erfahrungsstufe 5 alle 2 Jahre

Nein, das ist schon seit dem 01.07.2009 überholt.
Die Laufzeiten für Bundesbeamte sind:
1-2-3-4-5-6-7-8 Stufe
0-2-3-3-3-4-4-4 Jahre
(nur der einfache Dienst hat jeweils 3 Jahre Laufzeit)

@11Blume11:
Sie müssen also erstmal die zwei Jahre "vollmachen" dann steigen Sie in Stufe 2.

WasDennNun

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Antw:Keine Stufenmitnahme bei Verbeamtung?
« Antwort #13 am: 25.07.2022 14:02 »
Ja ich befinde mich im mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst. Als Tarifbeschäftigte war ich abzgl. der Unterbrechung aufgrund Elternzeit 34 Monate mit der gleichen Tätigkeit beschäftigt.
Und bist dadurch in der Stufe 3 gewesen?


Wenn ich also 1,5 Jahre wg der Laufbahnbefähigung abziehe, verbleiben ungefähr 1,3 Jahre.
Auf Basis welcher Regelung bist du zu dieser Erkenntnis gekommen?

Max

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Antw:Keine Stufenmitnahme bei Verbeamtung?
« Antwort #14 am: 25.07.2022 17:20 »
. Als Tarifbeschäftigte war ich abzgl. der Unterbrechung aufgrund Elternzeit 34 Monate mit der gleichen Tätigkeit beschäftigt. Wenn ich also 1,5 Jahre wg der Laufbahnbefähigung abziehe, verbleiben ungefähr 1,3 Jahre. Somit wäre ich eigentlich in Stufe 2 einzugliedern oder?...
Den Teil mit der Frage wie viel auf die Probezeit angerechnet wurde hast du unter den Tisch fallen lassen.