Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Stufen -> Übernahme der Zeiten
Kaiser80:
--- Zitat von: WasDennNun am 25.07.2022 08:36 ---Es besteht aber die Möglichkeit dein Leid zu mindern, in dem man eine Zulage nach §16.5 dir gibt.
Wenn du nicht Kommune wärest.
Hab noch nicht gefürstückt, danke SVA
--- End quote ---
:D Du immer mit deinem TV-L
'ne Möglichkeit wäre noch ne Laufzeitverkürzung i.S.d. §17Abs.2. Ich kenne allerdings kaum kommunale AG die dieses Instrument anwenden
WasDennNun:
--- Zitat von: Kaiser80 am 25.07.2022 08:45 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 25.07.2022 08:36 ---Es besteht aber die Möglichkeit dein Leid zu mindern, in dem man eine Zulage nach §16.5 dir gibt.
Wenn du nicht Kommune wärest.
Hab noch nicht gefürstückt, danke SVA
--- End quote ---
:D Du immer mit deinem TV-L
'ne Möglichkeit wäre noch ne Laufzeitverkürzung i.S.d. §17Abs.2. Ich kenne allerdings kaum kommunale AG die dieses Instrument anwenden
--- End quote ---
Ja ist selten,
aber bei einer Rakete wie RedIndia, die die volle Stufenübernahme von EG6 zur EG8 bekommt (wo ja eine Einstellung in EG8S1 das wäre was der AG nur hätte anbieten müssen) könnte er ja mal ne Ausnahme machen.
Bastel:
Der TE kann sich über die Stufe 4 freuen. Bei manchem AG hätte es nur Stufe 1 gegeben ::)
RedIndian:
Könnte es bei mir daran liegen, dass ich bei meinem ehemaligen AG ein Jahr lang, bis Ende 2020, eine höherwertige Tätigkeit nach EG 8 gemacht habe und dort in 4 war?
Kaiser80:
Nein eher nicht. Selbst der Anspruch bei sog. "einschlägiger Berufserfahrung" geht nur bis Stufe 3. Alles andere wie "förderliche Zeiten" nach §16Abs.2 Satz 3 oder der "unmittelbare Anschluss" nach Abs.2a sind ein "Kann". Dieses Ermessen hat der neue AG m.E. (völlig) zu deinen Gunsten angewendet
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