Beamte und Soldaten > Beamte Hessen

Voraussetzungen für die Verbeamtung in Hessen, gehobener Dienst

<< < (3/3)

peterretep:
Das verstehe ich ja. Trotzdem habe ich ja nach Abschluss hauptberuflich weitergearbeitet. Also die Zeit nach dem Abschluss muss doch anerkannt werden. Ich habe ja in Vollzeit danach gearbeitet. Ja, aber dies sei der selbe Arbeitegeber, deswegen sei die Zeit auch nach Abschluß nicht zu berücksichtigen. 

Organisator:

--- Zitat von: peterretep am 14.11.2024 12:28 ---Das verstehe ich ja. Trotzdem habe ich ja nach Abschluss hauptberuflich weitergearbeitet. Also die Zeit nach dem Abschluss muss doch anerkannt werden. Ich habe ja in Vollzeit danach gearbeitet. Ja, aber dies sei der selbe Arbeitegeber, deswegen sei die Zeit auch nach Abschluß nicht zu berücksichtigen.

--- End quote ---

Die Tätigkeit muss der entsprechenden, höheren Laufbahn entsprechen. Wenn sich die Tätigkeit nach dem Abschluss nicht geändert hat, kann sie das nicht. z.B.
1. E8-Tätigkeiten
2. Bachelor
3. weiterhin E8-Tätigkeiten
--> keine Berücksichtigung möglich

Eine Berücksichtigung wäre nur für Tätigkeiten ab E9b denkbar.

peterretep:
Ok, dann weiß ich jetzt Bescheid. Vielen Dank für die sehr wichtige Info.

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version