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Voraussetzungen für die Verbeamtung in Hessen, gehobener Dienst
peterretep:
Hi eine Frage: angenommen, ich habe 2003 mit einer Tätigkeit bei einem Arbeitgeber angefangen. Den Uni Abschluss habe ich aber erst 2008 gemacht. Danach habe ich noch bis 2013 bei dem selben Arbeitgeber gearbeitet. Kann die Zeit nach dem Abschluss anerkannt werden? Es heißt, weil der Beginn der Beschaftigung vor dem Abschluss liege, könne auch die Zeiten nach dem Abschluss anerkannt werden. Kann das sein?
Organisator:
--- Zitat von: peterretep am 12.11.2024 19:02 ---Hi eine Frage: angenommen, ich habe 2003 mit einer Tätigkeit bei einem Arbeitgeber angefangen. Den Uni Abschluss habe ich aber erst 2008 gemacht. Danach habe ich noch bis 2013 bei dem selben Arbeitgeber gearbeitet. Kann die Zeit nach dem Abschluss anerkannt werden? Es heißt, weil der Beginn der Beschaftigung vor dem Abschluss liege, könne auch die Zeiten nach dem Abschluss anerkannt werden. Kann das sein?
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Welche Zeit soll für was von wem anerkannt werden?
Casa:
Zuerst wäre ein Antrag auf Versetzung zu stellen. Über diesen muss der Dienstherr nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden. Die häufige angewandte Praxis, Versetzung nur, wenn im Gegenzug ein PVB zu uns kommt, funktioniert hier aber nicht. Die BW hat nunmal keine PVB. Der Dienstherr wird sich hier also eine hinreichende Begründung einfallen lassen müssen.
peterretep:
--- Zitat von: Organisator am 13.11.2024 08:01 ---
--- Zitat von: peterretep am 12.11.2024 19:02 ---Hi eine Frage: angenommen, ich habe 2003 mit einer Tätigkeit bei einem Arbeitgeber angefangen. Den Uni Abschluss habe ich aber erst 2008 gemacht. Danach habe ich noch bis 2013 bei dem selben Arbeitgeber gearbeitet. Kann die Zeit nach dem Abschluss anerkannt werden? Es heißt, weil der Beginn der Beschaftigung vor dem Abschluss liege, könne auch die Zeiten nach dem Abschluss anerkannt werden. Kann das sein?
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Welche Zeit soll für was von wem anerkannt werden?
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Die Zeir nach 2008 bis 2013 als hauptberufliche Tätigkeit für eine Verbeamtung im höheren Dienst. Die Perso lehnt ab, diese zeit anzuerkennen, weil die Beschäftigung beim selben Arbeitgeber vor dem Abschluss begonnen hätte. Dabei ist die Tätigkeit nach dem Abschluss gleichwertig und der jetzigen Position ähnlich. Sowas steht aber in keinem Gesetz, also dass die Beschäftigung als zusammenhängend bezeichnet wird. Was übersehe ich da?
Organisator:
--- Zitat von: peterretep am 14.11.2024 11:23 ---
--- Zitat von: Organisator am 13.11.2024 08:01 ---
--- Zitat von: peterretep am 12.11.2024 19:02 ---Hi eine Frage: angenommen, ich habe 2003 mit einer Tätigkeit bei einem Arbeitgeber angefangen. Den Uni Abschluss habe ich aber erst 2008 gemacht. Danach habe ich noch bis 2013 bei dem selben Arbeitgeber gearbeitet. Kann die Zeit nach dem Abschluss anerkannt werden? Es heißt, weil der Beginn der Beschaftigung vor dem Abschluss liege, könne auch die Zeiten nach dem Abschluss anerkannt werden. Kann das sein?
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Welche Zeit soll für was von wem anerkannt werden?
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Die Zeir nach 2008 bis 2013 als hauptberufliche Tätigkeit für eine Verbeamtung im höheren Dienst. Die Perso lehnt ab, diese zeit anzuerkennen, weil die Beschäftigung beim selben Arbeitgeber vor dem Abschluss begonnen hätte. Dabei ist die Tätigkeit nach dem Abschluss gleichwertig und der jetzigen Position ähnlich. Sowas steht aber in keinem Gesetz, also dass die Beschäftigung als zusammenhängend bezeichnet wird. Was übersehe ich da?
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Die Logik dahinter ist, dass erst nach dem Studienabschluss eine Tätigkeit auf entsprechendem Niveau ausgeübt werden kann und somit als hauptberufliche Tätigkeit für die beamtenrechtliche Prüfung gilt.
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