Autor Thema: Eigenkündigung vor Stellenantritt - Sperre bei ALG 1?  (Read 2528 times)

SVA

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Antw:Eigenkündigung vor Stellenantritt - Sperre bei ALG 1?
« Antwort #15 am: 27.07.2022 14:22 »
Gerade der Gesetzestext selbst stützt doch die Auslegung durch Opa und die BA. Man kann keinen Zustand herbeiführen, der bereits besteht. Der Zustand der Arbeitslosigkeit besteht bereits, der Versicherte kann ihn also nicht herbeiführen. Erst wenn der Zustand nicht mehr besteht, kann er wieder herbeigeführt werden. Der Umstand, dass der Zustand möglicherweise zukünftig nicht mehr bestanden haben könnte, ändert daran nichts.

Fragmon

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Antw:Eigenkündigung vor Stellenantritt - Sperre bei ALG 1?
« Antwort #16 am: 27.07.2022 16:04 »
Ich lese
die Arbeitslosigkeit  (jegliche Arbeitslosigkeit)
anders als
eine Arbeitslosigkeit (Zustandsänderung).

Aber egal, wenn es so ist dann ist es so :-)

SVA

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Antw:Eigenkündigung vor Stellenantritt - Sperre bei ALG 1?
« Antwort #17 am: 27.07.2022 16:10 »
Zunächst einmal ist man arbeitslos oder man ist es nicht. Es handelt sich bei Arbeitslosigkeit mit gleich welchem Artikel um einen Zustand. Dieser Zustand besteht oder er besteht nicht. Besteht er, kann man ihn nicht herbeiführen. Man kann ihn lediglich verlängern.

Gut fand ich das Ergebnis aber auch nicht, bis die Darstellung von Opa zu den Hintergründen mich zu einer etwas differenzierteren Sichtweise führte.

Opa

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Antw:Eigenkündigung vor Stellenantritt - Sperre bei ALG 1?
« Antwort #18 am: 27.07.2022 20:59 »
Hier muss man wirklich in der Materie sein, Fragmon. Beispielsweise setzt du Arbeitsverhältnis und Beschäftigungsverhältnis gleich. Das ist aber rechtlich etwas verschiedenes. Ebenso ist Beschäftigungslosigkeit nicht gleich Arbeitslosigkeit. Und herbeiführen der Arbeitslosigkeit setzt voraus, dass man vor dem Ereignis nicht arbeitslos war.
 Hier geht es aber darum, dass jemand die bestehende Beschäftigungslosigkeit nicht beendet, obwohl er eine Gelegenheit dazu gehabt hätte. Und für diesen Sachverhalt kennt das SGB III eben nur die Sperrzeit „wegen Ablehnung einer zumutbaren Arbeit“, die an die vorher beschriebenen formalen und materiellen Voraussetzungen geknüpft ist.

Opa

  • Gast
Antw:Eigenkündigung vor Stellenantritt - Sperre bei ALG 1?
« Antwort #19 am: 27.07.2022 22:35 »
PS: Kurz noch dazu, warum man den Begriff „Beschäftigungsverhältnis“ aus §159 nicht einfach mit „Arbeitsverhältnis“ übersetzen darf:
 Das Arbeitsverhältnis ist mit Unterschrift des Arbeitsvertrags zustande gekommen, da der Begriff die rechtlich bindende Vereinbarung beschreibt, auch wenn die gegenseitigen Pflichten aus dem Arbeitsvertrag erst in der Zukunft erbracht werden sollen. Ein Beschäftigungsverhältnis beginnt hingegen erst dann, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung erbringt.

Der TE hat also ein Arbeitsverhältnis aufgelöst, jedoch kein Beschäftigungsverhältnis. Auch deshalb ist die Voraussetzung für eine Sperrzeit aus dem von Fragmon zitierten Gesetzestext nicht erfüllt.

Fragmon

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Antw:Eigenkündigung vor Stellenantritt - Sperre bei ALG 1?
« Antwort #20 am: 28.07.2022 08:35 »
Das ist nachvollziehbar. Danke dir.