Autor Thema: Umgruppierung mit Bsc-Abschluss  (Read 1430 times)

Lumbago

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Umgruppierung mit Bsc-Abschluss
« am: 25.07.2022 16:07 »
Hallo,

ich bin derzeit als Techniker mit E10/5 angestellt und habe nebenberuflich einen Bachelor-Abschluss gemacht. Werde ich auf Grund dessen neu eingruppiert/hochgestuft oder muss sich dafür zwingend auch mein Aufgabenfeld erweitern/ändern und wird das vom Arbeitgeber automatisch vorgenommen oder muss dafür ein Antrag auf Höhergruppierung ausgefüllt werden.

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.
 

SVA

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Antw:Umgruppierung mit Bsc-Abschluss
« Antwort #1 am: 25.07.2022 16:13 »
Tarifbeschäftigte sind stets entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Eine Umgruppierung gibt es tariflich nicht. Die einzige Möglichkeit, dass sich aus dem Bachelorabschluss eine andere Eingruppierung ergäbe, wäre, dass Du bislang in der nächstniedrigeren Entgeltgruppe eingruppiert warst, weil Du eine in einem Tätigkeitsmerkmal genannte Voraussetzung in der Person nicht erfülltest und nunmehr durch eben diesen Bachelorabschluss diese Voraussetzung erfüllst. Das geschieht dann automatisch. Wenn Du die sich daraus ergebenden veränderten Entgeltansprüche erfüllt haben möchtest, musst Du dem Arbeitgeber aber wohl den Eintritt des Ereignisses mitteilen.

WasDennNun

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Antw:Umgruppierung mit Bsc-Abschluss
« Antwort #2 am: 25.07.2022 16:13 »
Das kommt darauf an, ob du EG11 Tätigkeiten ausübst und aufgrund fehlender Voraussetzung in der Person (fehlende BSC)  in der EG10 (eine niedriger) eingruppiert wurdest.
Falls Ja, dann bist du in der EG11 ab BSC bestanden und du musst dies nur deinem AG mitteilen.
Falls nein, dann musst du deinen oder einen anderen AG bitten dir Tätigkeiten zu übertragen, die einer höheren EG entsprechen.

Lumbago

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Antw:Umgruppierung mit Bsc-Abschluss
« Antwort #3 am: 25.07.2022 17:10 »
Vielen Dank für die schnellen Antworten.