Autor Thema: Kurzfristig Beschäftigt - Keine Zuschläge?  (Read 1292 times)

Amunsen

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Servus liebe Kollegen/innen,

ist es korrekt dass in einer kommunalen Einrichtung kurzfristig Beschäftigte keine Zuschläge wie z.B. Sonn - und Feiertagszuschläge erhalten, weil diese Beschäftigen nicht im TVÖD erfasst sind und somit die Zuschläge vom AG "nicht" zwingend gewährt werden müssen?

Besten Dank für eine sachliche Antwort.
« Last Edit: 26.07.2022 10:56 von Amunsen »

SVA

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Antw:Kurzfristig Beschäftigt - Keine Zuschläge?
« Antwort #1 am: 26.07.2022 11:05 »
Wenn es sich um Beschäftigte im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV handelt, findet der Tarifvertrag jedenfalls nicht aufgrund beiderseitiger Tarifbindung Anwendung. Was ist im Arbeitsvertrag zur Anwendung des TVÖD geregelt?

Amunsen

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Antw:Kurzfristig Beschäftigt - Keine Zuschläge?
« Antwort #2 am: 26.07.2022 11:33 »
Im dies betreffenden Arbeitsvertrag steht nichts über Bindungen zum TVÖD.

SVA

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Antw:Kurzfristig Beschäftigt - Keine Zuschläge?
« Antwort #3 am: 26.07.2022 11:38 »
Wenn der Arbeitsvertrag keinen Bezug zum TVÖD herstellt, gibt es hier auch keinen Grund anzunehmen, dieser würde Anwendung auf das Arbeitsverhältnis finden.

Amunsen

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Antw:Kurzfristig Beschäftigt - Keine Zuschläge?
« Antwort #4 am: 26.07.2022 12:49 »
Daraus folgere ich dass der "kommunale AG" - im Grunde genommen, mit einem Kurzzeit Beschäftigten Arbeitsverträge abschließen kann, deren Inhalt nichts mit der geschützten Tarifstruktur des öffentlichen Dienstes zu tun haben kann? Und dies ist Rechtens? 

SVA

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Antw:Kurzfristig Beschäftigt - Keine Zuschläge?
« Antwort #5 am: 26.07.2022 12:52 »
Aber natürlich. Der kommunale Arbeitgeber kann das auch mit Arbeitnehmern, die keine Beschäftigten im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV sind, machen, wenn keine beiderseitige Tarifbindung vorliegt.

WasDennNun

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Antw:Kurzfristig Beschäftigt - Keine Zuschläge?
« Antwort #6 am: 26.07.2022 13:55 »
Daraus folgere ich dass der "kommunale AG" - im Grunde genommen, mit einem Kurzzeit Beschäftigten Arbeitsverträge abschließen kann, deren Inhalt nichts mit der geschützten Tarifstruktur des öffentlichen Dienstes zu tun haben kann? Und dies ist Rechtens?
Er könnte uU auch Verträge Abschließen, die sich auf die geschützte Tarifstruktur von IG Metal berufen, oder?