Servus liebe Kollegen/innen,
ist es korrekt dass in einer kommunalen Einrichtung kurzfristig Beschäftigte keine Zuschläge wie z.B. Sonn - und Feiertagszuschläge erhalten, weil diese Beschäftigen nicht im TVÖD erfasst sind und somit die Zuschläge vom AG "nicht" zwingend gewährt werden müssen?
Besten Dank für eine sachliche Antwort.