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Anrechnung staatl. geprüfter Betriebswirt bei der Bw

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PieWie:
Morgen zusammen,

gibt es im Forumsbereich ggfs. Teilnehmer/Mitglieder die über einen staatl. geprüften Betriebswirt (Fachrichtung erstmal egal) verfügen? Wenn ja, welche Möglichkeiten zum Thema Aufstieg innerhalb der Bw bzw. vielleicht auch bei einer anderen Behörde sind euch bekannt?

Ich habe meinen Abschluss bereits vor einiger Zeit (noch vor der Bw) abgeschlossen. Innerhalb der Bw ist dieser Abschluss allerdings nichts Wert. D.h. er bietet keinen Vorteil/Möglichkeit um in den gehobenen Dienst einzusteigen. Zumindest habe ich das so erklärt bekommen. Stimmt das so bzw. hat vielleicht jemand andere Erfarungen machen können?

Für euren Input danke ich euch!

Grüße

PieWie

Bastel:
Im Gesetz wirst du fündig. I.d.R. hast du keine Chance mit diesem Abschluss in den g.D. zu kommen.

PieWie:
Gut... an das Gesetz hatte ich natürlich nicht gedacht. Damit ist das Thema ja schon durch.
Reichlich unverständlich aber nicht zu ändern

Asperatus:
Rechtsgrundlage ist hier § 20 Abs. 1 BLV i.V.m. mit der AVwV zur BLV (https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_01122017_D230102114.htm).

Die Anerkennung der Befähigung für eine Laufbahn des gehobenen Dienstes setzt einen an einer Hochschule erworbenen Bachelor oder einen gleichwertigen Abschluss voraus (§ 20 Abs. 1 Satz 1 BLV). "Hochschule" bezieht sich hier sowohl auf den Bachelor als auch den "gleichwertigen Abschluss".

"Einem Bachelorabschluss gleichwertig sind Diplome an Fachhochschulen sowie Abschlüsse in akkreditierten Bachelorausbildungsgängen an Berufsakademien. Meister-, Fortbildungs- oder Fachwirtprüfungen sind dagegen einem Bachelorabschluss nicht gleichwertig. Dies ergibt sich bereits daraus, dass mit einer Meister-, Fortbildungs- oder Fachwirtprüfung erst die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung erworben wird (vgl. KMK-Beschluss vom 6. März 2009). Eine Qualifizierung, die eine Hochschulzugangsberechtigung vermittelt, kann nicht gleichwertig mit einem Hochschulabschluss sein. Insofern sind bei einer Meister-, Fortbildungs- oder Fachwirtprüfung (darunter auch die Verwaltungsfachwirtprüfung) die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Zulassung zu einer Laufbahn des gehobenen Dienstes nicht erfüllt."

Zudem stellt § 20 BLV seit dem 20.08.2021 klar, dass die Regelstudiendauer des Studiengangs, mit dem der Bachelor oder der gleichwertige Abschluss abgeschlossen wurde, mindestens drei Jahre betragen haben muss. Der staatlich geprüfte Betriebswirt dauert in der Regel zwei Jahre.

Fazit: Die Bildungsvoraussetzungen für die Laufbahnbefähigung für eine Laufbahn des gehobenen Dienstes können mit dem staatlich geprüften Betriebswirt nicht erfüllt werden, weil dieser erstens nicht an einer Hochschule absolviert, zweitens erstmals eine Hochschulzugangsvoraussetzung vermittelt und drittens die Regelstudiendauer unterschritten wird.

Amtsschimmel:

--- Zitat von: PieWie am 26.07.2022 11:42 ---Gut... an das Gesetz hatte ich natürlich nicht gedacht. Damit ist das Thema ja schon durch.
Reichlich unverständlich aber nicht zu ändern

--- End quote ---

Was ist daran nicht verständlich?

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