Autor Thema: Anrechnung staatl. geprüfter Betriebswirt bei der Bw  (Read 6459 times)

PieWie

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Antw:Anrechnung staatl. geprüfter Betriebswirt bei der Bw
« Antwort #15 am: 24.08.2022 08:59 »
Mal eine andere Frage:

Wenn ich intern ein Studium bei der Bw anstrebe (Fernstudium)... wie sehen da die Bezüge aus?
Fällt man als Beamter auf Lebenszeit dann in die Anwärterbezüge zurück oder bleiben die aktuellen Bezüge bestehen?

Ich habe mittlerweile verschiedene Varianten zu Ohren bekommen. Egal ob von Pers-Leuten oder anderen.

Lt. Pers: Anwärterbezüge + aktueller Status wird eingefroren und kann, bei nicht bestehen oder Abbruch, wieder übernommen werden (dazu später Vorteile um in den gD zu kommen)
andere: aktuellen Bezüge

Überlege halt gerade was sinnvoll ist. Ob extern ein Studium anstreben (ggfs. Vorleistungen anrechnen lassen) und dann schauen was kommt oder halt über den Dienstherren.

Asperatus

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Antw:Anrechnung staatl. geprüfter Betriebswirt bei der Bw
« Antwort #16 am: 24.08.2022 20:34 »
Da das Fernstudium nur im Aufstiegsverfahren angeboten wird, behälst du deinen beamtenrechtlichen Status und damit deine Bezüge. (siehe auch §§ 35 ff. BLV)

Solltest du dich wie ein Externer auf einen Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst bewerben, bist du Beamter auf Widerruf und dein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ruht (vgl. § 11a BBG).

Im Zweifelsfall unter den dort genannten Ansprechpartnern nachfragen:

https://www.hsbund.de/DE/02_Studium/15_Berufsintegrierende_Fernstudiengaenge/05_Bachelor_PublicAdministration/Bachelor_PublicAdministration-node.html