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Anrechnung der Erfahrungsstufe von Soldaten

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mexed:
Hallo zusammen,

ich hoffe, dass die Frage noch niemand gestellt (ich schätze zwar schon), habe leider nichts gefunden im Forum. (Speziell auf meinen Fall).

Ich bin Bundeswehrsoldat (Soldat auf Zeit) und aktuell A7z Gruppiert. Am Ende meiner Dienstzeit werde ich wahrscheinlich A8 mit der Erfahrungsstufe 5.

Nebenbei studiere ich Informatik an einer Hochschule. Ich spiele mit dem Gedanken, nach meine Bw Zeit in den öffentlichen Dienst als Angestellter oder Beamter im Land, beim Bund oder in der Kommune angestellt zu werden.
Dazu habe ich mehrere Fragen:

Besteht die Möglichkeit meine Erfahrungsstufe 1 zu 1 mitzunehmen?
Ist dies auch möglich wenn ich diese im "mittleren Dienst" gesammelt habe und eine stelle im gehobenen Dienst antrete?
Gibt es einen Unterschied zu dem Thema zwischen Beamten und Angestellten im ÖD bzw ob es Land, Bund oder Kommune ist?
Gibt es eine zusätzliche Anrechnung für mein Studium?

Wenn es keine Möglichkeit gäbe und ich mit der Erfahrungsstufe 1 bei E9/A10 bspw. einsteigen sollte, müsste ich mir das ganze nochmal überlegen  ;D

Asperatus:
Bei Bundesbeamten erfolgt keine Mitnahme, jedoch werden Zeiten als Soldat auf Zeit voll anerkannt (vgl. § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BBesG). Das führt in der Regel zum gleichen Ergebnis, außer du bist im Rahmen der Dienstrechtsreform 2007 von alten ins neue Stufenmodell überführt worden. In welcher Laufbahn-/Dienstgradgruppe der Dienst geleistet wurde, ist unerheblich.

Ein Masterstudium würde dir als Bundesbeamter mit zwei Jahren anerkannt werden, wenn es für die Stelle Voraussetzung ist. (vgl. § 28 Abs. 2 S. 2 BBesG) Wenn du mit Master in den gD einsteigst oder nur einen Bachelorabschluss hast, dann nicht.

Die Stufen bei Beamten und Beschäftigten sind zwei unterschiedliche Systeme. Im Tarifbereich wirst du wahrscheinlich bei 1 anfangen (sowohl Bund als auch Länder). Die Anerkennung ist hier wesentlich restriktiver. Hier muss eine einschlägige berufliche Erfahrung vorliegen. Einschlägige Erfahrung ist eine in der übertragenen oder einer auf die Aufgabe bezogen entsprechenden Tätigkeit.

Als Landes- und Kommunalbeamter (letztere unterliegen dem Recht des jeweiligen Landes) muss man im Einzelfall schauen, da das Laufbahnrecht von jedem Land eigenständig geregelt werden kann. Die meisten Länder erkennen jedoch, anders als der Bund, Zeiten im berufsmäßigen Wehrdienst (Berufssoldat oder Soldat auf Zeit) nicht pauschal an. Eine Ausnahme ist das Land Nordrhein-Westfalen (vgl. § 29 Abs. 2 LBesG NW).

Pascal121:
RLP hier: SaZ-Zeiten werden anerkannt!

Asperatus:

--- Zitat von: Pascal121 am 27.07.2022 22:19 ---RLP hier: SaZ-Zeiten werden anerkannt!

--- End quote ---

Gleiches gilt in Rheinland-Pfalz für Zeiten als Berufsdoldat. Zeiten von mindestens sechs Monaten bis zu insgesamt zwei Jahren, in denen sonstiger Wehrdienst geleistet wurde (zum Beispiel freiwilliger Wehrdienst, Grundwehrdienst), werden ebenfalls anerkannt. Rechtsgrundlage ist hier § 30 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 f. LBesG RP.

Aratrim:
Oh noch ein Oberfeldwebel am Ende seiner Dienstzeit, willkommen.

Im Grunde hat Asperatus das wie immer absolut Richtig beschrieben.
Es gibt trotzdem noch einige Besonderheiten bei uns zukünftigen (ex) Soldaten und Tipps aus der Praxis.

Nach § 28 BBesG  "Berücksichtigungsfähige Zeiten" (1) 1Beamten und Soldaten werden bei der ersten Stufenfestsetzung als Erfahrungszeiten im Sinne des § 27 Absatz 2 anerkannt:

1.
Zeiten einer gleichwertigen hauptberuflichen Tätigkeit außerhalb eines Soldatenverhältnisses, die für Beamte nicht Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung oder für Soldaten nicht Voraussetzung für die Einstellung mit einem Dienstgrad einer Besoldungsgruppe bis A 13 sind,

2.
Zeiten als Berufssoldat oder Soldat auf Zeit,

Nach Rücksprache mit meinem Sachbearbeiter bei der BVA wird in der Praxis bei einer weiteren Karriere als Beamter beim Bund als Handlungsanweisung innerhalb des BVA die letzte Erfahrungsstufe dann von Begin an durchlaufen da es nicht die erste Festsetzung ist/war.

Ich wechsle selber zum 1.10.22 als ehemaliger Soldat als Regierungsinspektoranwärter an die HS Bund in den gehobenen nichttechnischen Dienst des Bundes. Diese Laufbahnausbildung/das Studium (3Jahre) kennt bei der Besoldung für das BVA keine Erfahrungsstufen wird aber voll als Erfahrungszeit angerechnet da zur zukünftigen Einweisung auf das Statusamt erst die Voraussetzung geschaffen hat. In meinem Fall erfolgt dann nach 3 Jahren die neue Eingruppierung "Berücksichtigungsfähige Zeiten" durch die neue Dienststelle.
Es wird dann spannend ob dann der Neubeginn der letzten Erfahrungsstufe, die letzter Erfahrungsstufe+ Laufbahnausbildung (also im besten Falle eine Verbesserung mit der Anerkennung der 3 Jahre) oder eine Eingruppierung mit Bezug auf Besitzstandswahrung vollzogen wird.
Nach meinem Bauchgefühl wird es genau wie die unterschiedliche Beförderung in den Geschäftsbereichen und Behörden wieder sehr "individuell".

Um auf deinen Fall zurück zu kommen. Eine Mögliche Anerkennung der Zeit deines Studiums schließt sich in deinem Fall leider aus, da meines Wissens, Zeiten nicht doppelt zur Berechnung (nach § 28 Berücksichtigungsfähige Zeiten) gezählt werden. Während den Zeiten deines Studiums an der HS warst du ja Soldat und die entsprechenden Zeiten werden dann schon gemäß § 28 BBesG (1) 2 gezählt.

Nach vielen Telefonaten mit den Zuständigen für Vorbehaltsstellen des Bundes, verschiedener Bundesländer Bezirksregierungen sowie Städten und Kommunen kann ich Asperatus und Pascal so bestätigen.
Hierbei ist es aber höchst Unterschiedlich und das ganze wird ein für dich wichtig zu klärender Punkt.

Ein Beispiel: Wie eben ausgeführt war deine Zeit als SAZ für eine Verbeamtung beim Bund förderlich und kann anerkannt werden. Das Land NRW erkennt diese auch an. Genau so wie die Bezirksregierung Köln. Möchtest du aber als Beamter als Regierungsinspektor bei der Stadt Köln anfangen startest du bei als Berufsanfänger ganz vorne neu.
Wechselst du hingegen erst nach der Anerkennung der Laufbahnbefähigung durch z.B. den Bund und einer Eingruppierung erst zur Stadt Köln kannst du deine Erfahrungsstufe mitnehmen. Paradox oder ?
Hierbei reden wir dann schnell auf schnell 1000 Euro pro Monat durch einen ungünstigen Weg den man zur Verbeamtung gewählt hat.

Aber nicht nur die Berücksichtigungsfähigen Dienstzeiten sind ein wichtiger Punkt sondern auch die teilweise Unterschiedlichen Berechnungszeit von Ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten als Beamter.
Hierbei geht es später um deine Pensionsansprüche.
Ein Beispiel, der Bund als möglicher zukünftiger Arbeitgeber erkennt deine möglichen Zeiten im Auslandseinsatz teilweise doppelt als ruhegehaltsfähig an. Dies muss aber bei anderen Stellen nicht sein und du wirst um deine % kämpfen müssen.
(§ 25 Abs. 2 Satz 3 Soldatenversorgungsgesetz:
Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung nach § 63c Absatz 1 können bis zum Doppelten als ruhegehaltfähige Dienstzeit berücksichtigt werden, wenn sie insgesamt mindestens 180 Tage und jeweils ununterbrochen mindestens 30 Tage gedauert haben.)

Persönliche Empfehlung:
Die Frage ob dich ein Angestelltenverhältnis oder Status als Beamter mehr anspricht ist eine persönliche.
Ich empfehle dir hierbei die BFD Maßnahmen "Öffentlicher Dienst 1,2,3 " um deine persönliche Entscheidung zu treffen. Ich setze auch deinem Dienstgrad eine Verpflichtungszeit von 12 Jahren voraus. Somit solltest du dich dringend über die Möglichkeiten zur Inanspruchnahme eines Z- oder E- Scheines und der Mechanik von Vorbehaltsstellen informieren. Hier hast du nach 12 Jahren eine tolle Möglichkeit deine Wunschstelle als Beamter zur Laufbahnausbildung zu bekommen. Diese werden ja für uns alte Soldaten nicht ohne Grund Vorbehalten.
Dein Studium kann ggf. je nach Laufbahnausbildung und Modulinhalten als schon erbrachte Leistungen anerkannt werden. Weiterhin besteht die Möglichkeit für dich auf einen direkten Einstieg in Laufbahn des g.D. über das BaPersBw durch dein Studium. Hierbei kannst du einfach mal ein PEG (Personalentwicklungsgespräch) beantragen. Nutze auch die Möglichkeit dich bei deinem zuständigen Sozialdienst der Bundeswehr über die Dinge wie Erfahrungsstufe, ruhegehaltsfähige Dienstzeit und welche Auswirkung eine mögliche Statusgruppenwahl auf dein Leben hat zu informieren.
Du siehst, es gibt viel zu beachten am Ende der Dienstzeit aber es erwarten dich viele schöne Möglichkeiten wenn die richtigen Kriterien (nicht zuletzt auch eine mögliche Mitnahme einer Erfahrungsstufe) stimmen.

MfG
Aratrim


 

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