Hallo Aratrim, erstmal danke für das Lob. Leider gibt es selten Feedback und noch seltener positives.
Ich sehe, dass du dich wirklich bemüht hast, dass nicht unkomplexe Besoldungs-, Laufbahn- und Versorgungsrecht zu durchdringen. Leider sind einige deiner Aussagen jedoch nicht ganz korrekt.
Nach Rücksprache mit meinem Sachbearbeiter bei der BVA wird in der Praxis bei einer weiteren Karriere als Beamter beim Bund als Handlungsanweisung innerhalb des BVA die letzte Erfahrungsstufe dann von Begin an durchlaufen da es nicht die erste Festsetzung ist/war.
Diese Aussage halte ich für rechtswidrig. Erfahrungsstufen können nicht pauschal von Beginn an durchlaufen werden. Es ist immer die konkrete Erfahrungszeit zu ermitteln, die die Zeit bis zum nächsten Stufenaufstieg ggf. verkürzt. Die Erfahrungszeit wird lediglich auf volle Monate aufgerundet.
Diese Laufbahnausbildung/das Studium (3Jahre) kennt bei der Besoldung für das BVA keine Erfahrungsstufen wird aber voll als Erfahrungszeit angerechnet da zur zukünftigen Einweisung auf das Statusamt erst die Voraussetzung geschaffen hat.
Das ist falsch. Gerade, weil die Laufbahnausbildung erst die Voraussetzung für die Laufbahnbefähigung schafft, werden diese als Erfahrungszeit nicht berücksichtigt. Es ist keine gleichwertige hauptberufliche Tätigkeit.
Es wird dann spannend ob dann der Neubeginn der letzten Erfahrungsstufe, die letzter Erfahrungsstufe+ Laufbahnausbildung (also im besten Falle eine Verbesserung mit der Anerkennung der 3 Jahre) oder eine Eingruppierung mit Bezug auf Besitzstandswahrung vollzogen wird.
Nach meinem Bauchgefühl wird es genau wie die unterschiedliche Beförderung in den Geschäftsbereichen und Behörden wieder sehr "individuell".
Wenn man die Rechtslage genau studiert, ist es gar nicht spannend. Gerade im Besoldungsrecht gibt es kaum Ermessen für die Behörde. Das Gesetz und ergänzende Verwaltungsvorschriften geben recht genaue Vorgaben.
Als SaZ 12 werden dir 12 Jahre als Erfahrungszeit anerkannt, d.h. du steigst nach der dreijährigen Laufbahnausbildung mit Stufe 5 ein, wobei die Zeit bis zum nächsten Stufenaufstieg nicht verkürzt ist.
Um auf deinen Fall zurück zu kommen. Eine Mögliche Anerkennung der Zeit deines Studiums schließt sich in deinem Fall leider aus, da meines Wissens, Zeiten nicht doppelt zur Berechnung (nach § 28 Berücksichtigungsfähige Zeiten) gezählt werden. Während den Zeiten deines Studiums an der HS warst du ja Soldat und die entsprechenden Zeiten werden dann schon gemäß § 28 BBesG (1) 2 gezählt.
Das stimmt grundsätzlich nicht. In mexeds Fall zwar schon, da es sich um ein Bachelorstudium handelt, was nicht als Teil der Bundeswehrausbildung absolviert wurde. Im Falle eines Masters sieht dies jedoch anders aus. Vgl. hierzu Rz. 28.2.2 BBesGVwV:
"Im Falle einer Verbeamtung im höheren Dienst ist seit dem 1. Januar 2016 pauschal eine Erfahrungszeit von zwei Jahren anzuerkennen, wenn ein mit einem Master abgeschlossenes Hochschulstudium oder ein vergleichbarer Abschluss vorausgesetzt wird. Diese Anerkennung ist zwingend, sie liegt nicht im Ermessen des Dienstherrn. 3Diese pauschale Anerkennung
kann nicht zu einer Doppelanrechnung führen, die nicht zulässig wäre. Die anzurechnenden zwei Jahre
lassen sich nicht auf einen kalendarischen Zeitraum projizieren, der dann für die Anrechnung auf Grund eines anderen Anrechnungstatbestands ausscheidet."
Des Weiteren in Rz 28.1.2.1 BBesGVwV:
"Zeiten innerhalb des Soldatenverhältnisses, die Ausbildungszwecken dienen (z.B. Zeiten der Laufbahnausbildung als Unteroffizier-, Feldwebel- oder Offiziersanwärter sowie Studienzeiten an einer Universität der Bundeswehr), werden
nicht abgezogen."
Ein Beispiel: Wie eben ausgeführt war deine Zeit als SAZ für eine Verbeamtung beim Bund förderlich und kann anerkannt werden. Das Land NRW erkennt diese auch an. Genau so wie die Bezirksregierung Köln. Möchtest du aber als Beamter als Regierungsinspektor bei der Stadt Köln anfangen startest du bei als Berufsanfänger ganz vorne neu.
Wechselst du hingegen erst nach der Anerkennung der Laufbahnbefähigung durch z.B. den Bund und einer Eingruppierung erst zur Stadt Köln kannst du deine Erfahrungsstufe mitnehmen. Paradox oder ?
Die Förderlichkeit ist etwas anderes, aber es stimmt, dass die SaZ-Zeiten anerkannt werden. Dass man bei der Stadt Köln als Berufsanfänger anfängt, kann nicht stimmen. Wer hat dir das gesagt? Zwar ist die Stadt Köln der Dienstherr, die Kommunalbeamten unterliegen aber den beamtenrechtlichen Regelungen der jeweiligen Länder. Und in NRW wird, wie erwähnt, die Zeiten als Soldat auf Zeit anerkannt.
Aber nicht nur die Berücksichtigungsfähigen Dienstzeiten sind ein wichtiger Punkt sondern auch die teilweise Unterschiedlichen Berechnungszeit von Ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten als Beamter.
Hierbei geht es später um deine Pensionsansprüche.
Die oben erwähnte Zeit der Laufbahnausbildung, die nicht für die Besoldung als Erfahrungszeit zählt, zählt hingegen als regelmäßige ruhegehaltsfähige Dienstzeit. (vgl. § 6 Abs. 1 S. 1 BeamtVG)
Ein Beispiel, der Bund als möglicher zukünftiger Arbeitgeber erkennt deine möglichen Zeiten im Auslandseinsatz teilweise doppelt als ruhegehaltsfähig an. Dies muss aber bei anderen Stellen nicht sein und du wirst um deine % kämpfen müssen.
(§ 25 Abs. 2 Satz 3 Soldatenversorgungsgesetz:
Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung nach § 63c Absatz 1 können bis zum Doppelten als ruhegehaltfähige Dienstzeit berücksichtigt werden, wenn sie insgesamt mindestens 180 Tage und jeweils ununterbrochen mindestens 30 Tage gedauert haben.)
Das ist zwar richtig, aber das Soldatenversorgungsgesetz (SVG) gilt für Beamte nicht. Im angesprochenen Paragraphen des SVG geht es um Berufssoldaten. Eine entsprechende Norm für Bundesbeamte gibt es jedoch auch mit § 13 Abs. 3 BeamtVG. Im Ergebnis stimmt die Aussage also.