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[Allg] Beginn der Stufen-Erfahrungszeit nach einer "Beförderung"

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Organisator:

--- Zitat von: calmac am 28.07.2022 13:18 ---and the relevance for Bavarian civil servant is  .... what?

--- End quote ---

Beer and Brezn.

Christian:

--- Zitat von: Münchnerin85 am 26.07.2022 14:31 ---Leider erhalte ich bei meiner Frage immer nur den Verweis zum Art. 30 BayBesG. Darin steht bekanntlich alles drin. Dennoch wäre ich um eine fachliche Rückmeldung und Einschätzung sehr dankbar, da die Auslegung des Gesetzes scheinbar von Personalsachbearbeitern missverstanden werden kann...

Im Juli 2022 wurde mir das Amt der Verwaltungsinspektorin verliehen.
Zudem würde ich im Februar 2023 meine 3 Jahre Erfahrungszeit erfüllen und somit von der aktuellen Stufe 5 auf die Stufe 6 aufsteigen. Nun hat mir unsere "Personalstelle" erklärt, dass mit der Beförderung meine Erfahrungszeit in der Stufe 5 neu zu „laufen“ beginnt.
Das bedeutet, dass ich nun nicht mehr im Februar 2023 in die Stufe 6 aufsteigen werde, sondern erst im Juli 2025.

Es bleibt wohl noch zu erwähnen, dass in meiner Dienststelle annähernd ausschließlich Tarifangestellte beschäftigt sind, wodurch es immer wieder vereinzelt zu Missverständnissen gegenüber dem Tarifrecht/ Beamtenrecht kommt.

Ich danke euch vielmals für eure Zeit und eure Bemühungen hier Licht ins Dunkel zu bringen  ;)

--- End quote ---

Also ich bin ziemlich sicher, dass die Einschätzung  deiner Personalabteilung falsch ist.
Das würde von der Logik kaum Sinn machen bei zT 4-jährigen Stufen. Ich habe auch wenige Monate nach einer Beförderung die nächste Erfahrungsstufe erreicht.

Erforderlich ist aber eine Leistungsfeststellung.

Matze1986:
In Art. 30 BayBesG sowie in der Anlage 3 steht doch rein gar nichts davon, dass Stufenlaufzeiten bei Beförderung neu beginnen.
Ergo kann der/die Personalbearbeiter/-in vor Ort doch nichts derartiges verlautbaren.
Bestehe darauf, dass dir die Rechtsgrundlage für einen Neubeginn von Stufenlaufzeiten für Beamte aufgezeigt wird! (Das wird unmöglich sein)
Wenn die Zuständigen dann weiterhin auf minderbemittelt machen: Widerspruch - Klage


Das Gesetz kann gar nicht anders ausgelegt werden!

Kreuzschiene:
Kollegen, bitte genau lesen: Beförderung steht nicht ohne Grund in "".
Und hier liegt der Hase im Pfeffer. Es handelt sich im vorliegenden Fall eben um keine Beförderung.

calmac:
Sondern?

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