Autor Thema: Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?  (Read 9887 times)

derThomas

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Hallo liebes Forum,

bei der Überschrift bekomme ich bestimmt gleich zu hören, dass ich doch froh sein soll überhaupt Fortbildungen angeboten zu bekommen.  ;D Bitte lasst mich kurz das Problem schildern:

Ich bin im technischen Bereich tätig und erst seit einem Jahr in der Behörde, komme aus der Wirtschaft. Im Vorstellungsgespräch war nie die Rede von längerern Aufenthalten außerhalb des Dienstortes, es gibt auch keine Zusatzvereinbarungen hierfür. Nun kommt es erneut vor, dass mich kurzfristig eine Abordnung ereilt, laut derer ich im kommenden Monat für eine mehrtägige Schulung angemeldet wurde. Erst vor kurzem hatte ich den Fall, dass ich eine Abordnung am Mittwoch für den folgenden Montag erhielt. Eine vorherige Absprache für diese Weiterbildungen fand nicht statt. Alle Fortbildungen sind in einem Schulungszentrum, welches ca. 300km weit entfernt ist und dauern entweder 1 oder 2 Wochen. Die Unterbringung für diese Zeit ist im Schulungszentrum.

Mein Probleme damit:

Die Termine des Schulungszentrums stehen bereits 12 Monate im Voraus fest, diese kurzfrisitige Ankündigung bei mir ist daher komplett unnötig.
Eine vorherige Absprache halte ich zudem für angebracht, optionale Veranstaltungen über den Kopf zu entscheiden erscheint mir respektlos.
Diese Lehrgänge sind für mich uninteressant und bringen mich bei meiner täglichen Arbeit nicht weiter.
Ich hatte dieses Jahr bereits 5 Wochen Schulung, und auch meine Aufnahmefähigkeit ist begrenzt.
Vorallem aber ist es mir privat schlicht nicht möglich, meine Verpflichtungen immer so kurzfrisitig jemand Anderem aufzudrücken (Familie, Hilfsbedürftige Person).

Meine Probleme hier in der Behörde anzusprechen war bisher leider nicht von Erfolg gekrönt, daher meine Frage:

Bin ich überhaupt verpflichtet an diesen Lehrgängen teilzunehmen? Ich konnte im Tarifvertrag (TV-L) nichts dazu finden, außer:

§ 5 Qualifizierung  (2)
Zitat
Vor diesem Hintergrund stellt Qualifizierung nach diesem Tarifvertrag ein Angebot dar. 2Aus ihm kann für die Beschäftigten kein individueller Anspruch außer nach Absatz 4 abgeleitet werden. 3Es kann durch freiwillige Betriebsvereinbarung wahrgenommen und näher ausgestaltet werden. 4Entsprechendes gilt für Dienstvereinbarungen im Rahmen der personalvertretungsrechtlichen Möglichkeiten. 5Weitergehende Mitbestimmungsrechte werden dadurch nicht berührt.

Ich wäre dankbar wenn ihr euer Wissen mit mir teilt! Vielen Dank!

WasDennNun

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Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
« Antwort #1 am: 26.07.2022 17:06 »
Ich denke mal,
dass es durchaus mit dem Direktionsrecht des AGs gedeckt ist,
dich zu einer Fortbildung zu schicken.

Der TV hat da nichts mit zu tun.

Schinkensandwich

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Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
« Antwort #2 am: 26.07.2022 17:41 »
Die Situation in der Du Dich befindest ist wirklich bizarr. Du bekommst unzählige Wochen Schulungen aufgehalst, die vermutlich auch erhebliche Kosten verursachen. Bei uns werden z. B. oft nur 1-Tag-Fortbildungen bezahlt bei einem extrem günstigen Anbieter bezahlt (die Qualität ist deshalb leider manchmal ok, aber war aber leider auch relativ oft unterirdisch) und ich muss meine Vorgesetzte dann erst auch immer lang und ausgiebig überzeugen, warum ich ausgerechnet diese Fortbildung gut für den Job wäre - zuletzt mit immer weniger Erfolg). Bei einer neuen Kollegen wären so Grundseminare sehr sinnvoll gewesen, aber da haben dann über 1 Jahr angeblich die Mittel dafür gefehlt. Auch ich musste vor Jahren auf eine sehr wichtige Fortbildung verzichten, weil die nötigen Mittel nicht zur Verfügung standen (wohlgemerkt: die Kosten wären eigentlich vergleichsweise gering gewesen - es ging nur um wenige hundert Euro). Das mit den fehlenden Mitteln war sowieso immer gelogen: In meiner Position bekomme ich nämlich sehr wohl mit, welch unsinnige Ausgaben, teils in enormer Höhe, aus unserer Kostenstelle beglichen werden.

Es ist wirklich unfassbar respektlos, wenn man Dich ohne Rücksprache so kurzfristig auf eine längere Fortbildung hunderte Kilometer entfernt schickt. Sowas sollte nämlich schon zu Beginn im Vorstellungsgespräch vom Arbeitgeber erwähnt werden.
So wie Du das beschreibst, haben diese Fortbildungen zudem für Dich auch kaum einen Mehrwert.
Umso verblüffender, dass hier Dein Vorgesetzter nicht mit sich reden lässt.
Gerade wenn es bei Dir in der Familie eine hilfsbedürftige Person gibt, wie Du schreibst, dann solltest Du schon schauen, ob Du die Sache nicht irgendwie eskalieren kannst. Nicht dass Dein Arbeitgeber auch noch irgend so ein Siegel für Familienfreundlichkeit verliehen bekommt, während er sich in der Realität asozial verhält.

Elke1980

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Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
« Antwort #3 am: 26.07.2022 19:53 »
In meinem Arbeitsvertrag steht der Dienstort. Wenn ich eine oder zwei Wochen lang 300 km davon entfernt arbeiten würde, wäre das eine auffällige Abweichung von dieser vertraglichen Vereinbarung. Nebenbei erwähnt würde ich solche Lehrgangsteilnahmen schlicht verweigern. Allerdings bin ich länger als 15 Jahre da und über 40 Jahre alt - wenn Ihr versteht, was ich meine. Wenn ich noch dazu pflegende Angehörige wäre, würde ich ganz schnell dafür sorgen, dass es mal richtig im Karton rappelt. Es ist ja so, wie der Kollege über mir schrieb: Behörden suhlen sich gern in ihrem Eigenlob und strapazieren Modebegriffe wie "Vereinbarkeit von Familie und Beruf", möglichst in jeder zweiten Pressemitteilung. Das würde ihnen dann aber ganz schnell auf die Füße fallen.

SVA

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Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
« Antwort #4 am: 26.07.2022 20:00 »
Bei einer beharrlichen Arbeitsverweigerung schützt die ordentliche Unkündbarkeit nicht, den sortiert man einfach fristlos und außerordentlich aus. Ohne mit der Wimper zu zucken.

WasDennNun

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Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
« Antwort #5 am: 26.07.2022 20:17 »
Meine Probleme hier in der Behörde anzusprechen war bisher leider nicht von Erfolg gekrönt, daher meine Frage:
Eine alternative ist es via PR\GPR an höherer Stelle zu hinterfragen, was da schief läuft.

Elke1980

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Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
« Antwort #6 am: 26.07.2022 21:47 »
Bei einer beharrlichen Arbeitsverweigerung schützt die ordentliche Unkündbarkeit nicht, den sortiert man einfach fristlos und außerordentlich aus. Ohne mit der Wimper zu zucken.
Der Vorwurf der Arbeitsverweigerung kommt nur für vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung unter vertraglich vereinbarten Bedingungen in Frage, nicht für herbeifabulierte Nebenpflichten.

SVA

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Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
« Antwort #7 am: 26.07.2022 21:52 »
Die Unfähigkeit, die Reichweite des Direktionsrechts des Arbeitgebers korrekt einzuschätzen oder die Unkenntnis eindeutiger tariflicher Bestimmungen wirken hinsichtlich der Arbeitsverweigerung nicht exkulpierend.

Tiffy

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Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
« Antwort #8 am: 26.07.2022 23:44 »
Noch auffälliger geht es nicht, Spid?

Beachte ihn nicht, Elke. Nach ein paar hundert Beiträgen löscht er sich eh wieder und hofft, unter neuem Nick nicht wiedererkannt zu werden. Der Drang, sich hier zu produzieren, ist einfach zu groß.

SVA

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Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
« Antwort #9 am: 27.07.2022 06:21 »
Bis zu Deinem Beitrag war das hier eine arbeits- und tarifrechtliche Diskussion auf der Sachebene. Also lass Deinen Menstruationskrämpfen entspringenden Stuss doch bitte in einem entsprechenden Forum ab und uns weiter auf der Sachebene themenbezogen diskutieren. Versuche einzelner Nutzerinnen, Diskussionen hier im Forum auf die persönliche Ebene zu ziehen, sind doch mehr als störend.

Organisator

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Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
« Antwort #10 am: 27.07.2022 08:01 »
Die Unfähigkeit, die Reichweite des Direktionsrechts des Arbeitgebers korrekt einzuschätzen oder die Unkenntnis eindeutiger tariflicher Bestimmungen wirken hinsichtlich der Arbeitsverweigerung nicht exkulpierend.

Wie würdest du denn das Direktionsrecht des Arbeitgebers in Bezug auf den Sachverhalt und insbesondere die kurze Ankündigungszeit bewerten?

Fragmon

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Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
« Antwort #11 am: 27.07.2022 08:23 »
Ich denke, dass es in privatwirtschaftlichen Betrieben durchaus üblich ist auch kurzfristig nationale Dienstreisen durchführen zu müssen. Ich sehe es auch so, dass wenig Chancen bestehen sich da zu wehren. Jedoch lässt sich diese Prozess ja nochmals über den Personalrat durchleuchten und ggf. optimieren.

Natürlich kann es sein, dass noch kurzfristig Restplätze freigeworden sind, welche deinem Arbeitgeber angeboten wurden.

SVA

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Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
« Antwort #12 am: 27.07.2022 08:24 »
Die Unfähigkeit, die Reichweite des Direktionsrechts des Arbeitgebers korrekt einzuschätzen oder die Unkenntnis eindeutiger tariflicher Bestimmungen wirken hinsichtlich der Arbeitsverweigerung nicht exkulpierend.

Wie würdest du denn das Direktionsrecht des Arbeitgebers in Bezug auf den Sachverhalt und insbesondere die kurze Ankündigungszeit bewerten?
Grundsätzlich ist auch eine solche Anordnung vom Direktionsrecht des Arbeitgebers gedeckt. Ob der Arbeitgeber die Interessen des Arbeitnehmers hinreichend gewürdigt und bei seiner Interessensabwägung ermessensfehlerfrei gehandelt hat, kann in Ermangelung der Information, ob und wie er dies getan hat, nicht beurteilt werden.

teclis22

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Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
« Antwort #13 am: 27.07.2022 19:36 »
fachlich kann ich nix beitragen aber egal:

menschlich finde ich das Verhalten mindestens fraglich.
Bei uns im Bereich würden sich die LEute um solche teuren Schulungen regelrecht kloppen. Da gilt ein Fortbildungsbudget von 600€ pro JAhr. das Sind 2 Tage Behördeninterne Schulung.

Schinkensandwich

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Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
« Antwort #14 am: 27.07.2022 20:15 »
Man muss natürlich schon einräumen, dass SVA damit Recht hat, dass dies wohl dem Grunde nach vom Direktionsrecht gedeckt ist und auch die Frage mit der ermessensfehlerfreien Interessenabwägung können wir aus der Ferne nicht klar beurteilen.
Wir haben hier halt nur die eine Seite der Geschichte. Es wäre wirklich interessant, die Arbeitgebersicht hier zu erfahren. Ich glaube absolut den Angaben von "derThomas", aber das ist halt nur eine Sicht des Sachverhaltes. Der Arbeitgeber scheint wohl fest davon überzeugt zu sein, dass diese Fortbildungen zwingend erforderlich sind und nimmt dafür sogar mehrwöchige Abwesenheit seiner Arbeitskraft, einschließlich der damit zusammenhängenden sicherlich nicht unerheblichen Kosten, in Kauf. So wie das hier geschildert wird, habe ich noch in keiner Behörde erlebt. Auch das man so kurzfristig zu Fortbildungen geschickt wird ist äußerst merkwürdig. Entweder ist das ganz schlechter Stil oder der Arbeitgeber hat tatsächlich irgendwelche Gründe hierfür.