Hallo liebes Forum,
bei der Überschrift bekomme ich bestimmt gleich zu hören, dass ich doch froh sein soll überhaupt Fortbildungen angeboten zu bekommen.
Bitte lasst mich kurz das Problem schildern:
Ich bin im technischen Bereich tätig und erst seit einem Jahr in der Behörde, komme aus der Wirtschaft. Im Vorstellungsgespräch war nie die Rede von längerern Aufenthalten außerhalb des Dienstortes, es gibt auch keine Zusatzvereinbarungen hierfür. Nun kommt es erneut vor, dass mich kurzfristig eine Abordnung ereilt, laut derer ich im kommenden Monat für eine mehrtägige Schulung angemeldet wurde. Erst vor kurzem hatte ich den Fall, dass ich eine Abordnung
am Mittwoch für den folgenden Montag erhielt. Eine vorherige Absprache für diese Weiterbildungen fand nicht statt. Alle Fortbildungen sind in einem Schulungszentrum, welches ca. 300km weit entfernt ist und dauern entweder 1 oder 2 Wochen. Die Unterbringung für diese Zeit ist im Schulungszentrum.
Mein Probleme damit:
Die Termine des Schulungszentrums stehen bereits 12 Monate im Voraus fest, diese kurzfrisitige Ankündigung bei mir ist daher komplett unnötig.
Eine vorherige Absprache halte ich zudem für angebracht, optionale Veranstaltungen über den Kopf zu entscheiden erscheint mir respektlos.
Diese Lehrgänge sind für mich uninteressant und bringen mich bei meiner täglichen Arbeit nicht weiter.
Ich hatte dieses Jahr bereits 5 Wochen Schulung, und auch meine Aufnahmefähigkeit ist begrenzt.
Vorallem aber ist es mir privat schlicht nicht möglich, meine Verpflichtungen immer so kurzfrisitig jemand Anderem aufzudrücken (Familie, Hilfsbedürftige Person).
Meine Probleme hier in der Behörde anzusprechen war bisher leider nicht von Erfolg gekrönt, daher meine Frage:
Bin ich überhaupt verpflichtet an diesen Lehrgängen teilzunehmen? Ich konnte im Tarifvertrag (TV-L) nichts dazu finden, außer:
§ 5 Qualifizierung (2)Vor diesem Hintergrund stellt Qualifizierung nach diesem Tarifvertrag ein Angebot dar. 2Aus ihm kann für die Beschäftigten kein individueller Anspruch außer nach Absatz 4 abgeleitet werden. 3Es kann durch freiwillige Betriebsvereinbarung wahrgenommen und näher ausgestaltet werden. 4Entsprechendes gilt für Dienstvereinbarungen im Rahmen der personalvertretungsrechtlichen Möglichkeiten. 5Weitergehende Mitbestimmungsrechte werden dadurch nicht berührt.
Ich wäre dankbar wenn ihr euer Wissen mit mir teilt! Vielen Dank!