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Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?

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Organisator:

--- Zitat von: SVA am 26.07.2022 21:52 ---Die Unfähigkeit, die Reichweite des Direktionsrechts des Arbeitgebers korrekt einzuschätzen oder die Unkenntnis eindeutiger tariflicher Bestimmungen wirken hinsichtlich der Arbeitsverweigerung nicht exkulpierend.

--- End quote ---

Wie würdest du denn das Direktionsrecht des Arbeitgebers in Bezug auf den Sachverhalt und insbesondere die kurze Ankündigungszeit bewerten?

Fragmon:
Ich denke, dass es in privatwirtschaftlichen Betrieben durchaus üblich ist auch kurzfristig nationale Dienstreisen durchführen zu müssen. Ich sehe es auch so, dass wenig Chancen bestehen sich da zu wehren. Jedoch lässt sich diese Prozess ja nochmals über den Personalrat durchleuchten und ggf. optimieren.

Natürlich kann es sein, dass noch kurzfristig Restplätze freigeworden sind, welche deinem Arbeitgeber angeboten wurden.

SVA:

--- Zitat von: Organisator am 27.07.2022 08:01 ---
--- Zitat von: SVA am 26.07.2022 21:52 ---Die Unfähigkeit, die Reichweite des Direktionsrechts des Arbeitgebers korrekt einzuschätzen oder die Unkenntnis eindeutiger tariflicher Bestimmungen wirken hinsichtlich der Arbeitsverweigerung nicht exkulpierend.

--- End quote ---

Wie würdest du denn das Direktionsrecht des Arbeitgebers in Bezug auf den Sachverhalt und insbesondere die kurze Ankündigungszeit bewerten?

--- End quote ---
Grundsätzlich ist auch eine solche Anordnung vom Direktionsrecht des Arbeitgebers gedeckt. Ob der Arbeitgeber die Interessen des Arbeitnehmers hinreichend gewürdigt und bei seiner Interessensabwägung ermessensfehlerfrei gehandelt hat, kann in Ermangelung der Information, ob und wie er dies getan hat, nicht beurteilt werden.

teclis22:
fachlich kann ich nix beitragen aber egal:

menschlich finde ich das Verhalten mindestens fraglich.
Bei uns im Bereich würden sich die LEute um solche teuren Schulungen regelrecht kloppen. Da gilt ein Fortbildungsbudget von 600€ pro JAhr. das Sind 2 Tage Behördeninterne Schulung.

Schinkensandwich:
Man muss natürlich schon einräumen, dass SVA damit Recht hat, dass dies wohl dem Grunde nach vom Direktionsrecht gedeckt ist und auch die Frage mit der ermessensfehlerfreien Interessenabwägung können wir aus der Ferne nicht klar beurteilen.
Wir haben hier halt nur die eine Seite der Geschichte. Es wäre wirklich interessant, die Arbeitgebersicht hier zu erfahren. Ich glaube absolut den Angaben von "derThomas", aber das ist halt nur eine Sicht des Sachverhaltes. Der Arbeitgeber scheint wohl fest davon überzeugt zu sein, dass diese Fortbildungen zwingend erforderlich sind und nimmt dafür sogar mehrwöchige Abwesenheit seiner Arbeitskraft, einschließlich der damit zusammenhängenden sicherlich nicht unerheblichen Kosten, in Kauf. So wie das hier geschildert wird, habe ich noch in keiner Behörde erlebt. Auch das man so kurzfristig zu Fortbildungen geschickt wird ist äußerst merkwürdig. Entweder ist das ganz schlechter Stil oder der Arbeitgeber hat tatsächlich irgendwelche Gründe hierfür.

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