Autor Thema: Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?  (Read 10043 times)

Admin2

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Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
« Antwort #15 am: 29.07.2022 01:33 »
Bis zu Deinem Beitrag war das hier eine arbeits- und tarifrechtliche Diskussion auf der Sachebene. Also lass Deinen Menstruationskrämpfen entspringenden Stuss doch bitte in einem entsprechenden Forum ab und uns weiter auf der Sachebene themenbezogen diskutieren. Versuche einzelner Nutzerinnen, Diskussionen hier im Forum auf die persönliche Ebene zu ziehen, sind doch mehr als störend.

Nicht schon wieder... Bitte sachlich bleiben.

SVA

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Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
« Antwort #16 am: 29.07.2022 05:55 »
Die Sachebene hat doch zuvor eindeutig Tiffy verlassen. Ich wurde von ihr blöde angemacht und habe angemessen darauf reagiert. Wo ist die Ermahnung für Tiffy, die versucht hat, die Diskussion von der Sachebene auf die persönliche Ebene zu ziehen? Bis zu ihrem Beitrag wurde hier sachlich und themenbezogen diskutiert und durch meinen Beitrag sind wir wieder dorthin zurückgekehrt. Ich habe darin sicher nicht die andere Wange hingehalten, das muss ich aber auch nicht.

Kaiser80

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Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
« Antwort #17 am: 29.07.2022 08:03 »
Die Unfähigkeit, die Reichweite des Direktionsrechts des Arbeitgebers korrekt einzuschätzen oder die Unkenntnis eindeutiger tariflicher Bestimmungen wirken hinsichtlich der Arbeitsverweigerung nicht exkulpierend.

Wie würdest du denn das Direktionsrecht des Arbeitgebers in Bezug auf den Sachverhalt und insbesondere die kurze Ankündigungszeit bewerten?
Grundsätzlich ist auch eine solche Anordnung vom Direktionsrecht des Arbeitgebers gedeckt. Ob der Arbeitgeber die Interessen des Arbeitnehmers hinreichend gewürdigt und bei seiner Interessensabwägung ermessensfehlerfrei gehandelt hat, kann in Ermangelung der Information, ob und wie er dies getan hat, nicht beurteilt werden.
Es ist zwar spekulativ, aber dass lt SV hier ermessensfehlerfrei gehandelt wurde oder überhaupt eine Interessenabwägung erfolgt ist würde ich bezweifeln.

@TE: Ist es deine keine Alternative dem AG aufzuzeigen,
a) Was dann alles an Arbeit liegen bleiben muss/müsste
b) Sinnlosigkeit der Fortbildungen für deine auszuübenden Tätiglkeiten
c) "Androhung" Stellenwechsel

Ich persönlich halte das für absurd... Geht denn irgendein Vorteil für den AG mit den Fortb8ildungen einher, wie bspw. Vorhaltung Ersthelfer, Brandschutzbeauftragter bla bla?



SVA

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Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
« Antwort #18 am: 29.07.2022 08:13 »
Bei einer "mehrtägigen" Abordnung ist der Arbeitnehmer nicht einmal zu hören, das haben die Tarifpartner erst ab einer Abordnungsdauer von 3 Monaten vorgesehen. Die Anforderungen an den Abwägungsprozess sind also niedrig.

GofX

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Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
« Antwort #19 am: 03.08.2022 04:26 »
Meine Probleme hier in der Behörde anzusprechen war bisher leider nicht von Erfolg gekrönt [...]

So lange Du nur "rumjammerst" und am Ende doch zur Schulung fährst, wird sich nichts ändern.

Einfach mal ganz konkret "NEIN" sagen (Du hast vermutlich gute Gründe: privat schlicht nicht möglich, Verpflichtung kurzfristig jemand Anderem aufzudrücken: Familie, Hilfsbedürftige Person) und abwarten, was passiert. Falls eine Abmahnung (oder ähnliche/andere disziplinarische Maßnahme) ins Spiel gebracht werden soll: sofort zum Anwalt!

Alien1973

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Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
« Antwort #20 am: 03.08.2022 07:54 »
Ein Dienstplan / Schichtplan muss doch auch eine bestimmte Zeit im Voraus erstellt sein. Das gleiche würde ich hier ansetzen. Damit sind 3 Tage vorher doch schon arg wenig...

In meinem ersten Jahr lief das so, dass ich mir in Absprache meine Schulungen selber ausgesucht und terminlich gelegt habe. Ich war ebenfalls mehrmals 3-5 Tage weg, aber immer mit genügend Vorlauf und durch mich selber terminiert.

In meinem Leben vor dem ÖD musste ich viel rumfliegen, auch sehr kurzfristig. Da frägt keiner danach, die Baustellen müssen laufen. Nur einmal hat es der AG übertrieben, ich musste dringend nach Paris wobei in Deutschland ein Feiertag war. Der Deal war dann, ich konnte meine Frau mitnehmen die den einen Nachmittag alleine in Paris war. Der Abend und der nächste Tag gehörte dann uns, denn Rückflug wurde erst für den Abend gebucht. Bezahlt hat mein AG...  ;D

JesuisSVA

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Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
« Antwort #21 am: 03.08.2022 08:00 »
Meine Probleme hier in der Behörde anzusprechen war bisher leider nicht von Erfolg gekrönt [...]

So lange Du nur "rumjammerst" und am Ende doch zur Schulung fährst, wird sich nichts ändern.

Einfach mal ganz konkret "NEIN" sagen (Du hast vermutlich gute Gründe: privat schlicht nicht möglich, Verpflichtung kurzfristig jemand Anderem aufzudrücken: Familie, Hilfsbedürftige Person) und abwarten, was passiert. Falls eine Abmahnung (oder ähnliche/andere disziplinarische Maßnahme) ins Spiel gebracht werden soll: sofort zum Anwalt!
Bei einem (Zahlwort, nicht Artikel) „Nein“ sollte man es dann aber belassen und nicht etwa nochmals verweigern. Ansonsten geht man nicht mit einer Abmahnung zum Anwalt, sondern läuft Gefahr, dass es eine außerordentliche fristlose Kündigung ist, die selbst dann Bestand haben kann, wenn festgestellt wird, dass der Arbeitnehmer sich hätte rechtlich gegen die Anweisung wehren können, denn die beharrliche Arbeitsverweigerung stellt einen Grund für eine außerordentliche Kündigung an sich und in sich dar.

Es kann also so laufen:
AG: „Sie gehen nächste Woche auf den Lehrgang, hier sind die Unterlagen.“
AN: „Nein!“
AG: „Sie gehen nächste Woche auf Lehrgang, ansonsten ergreifen wir arbeitsrechtliche Maßnahmen bis hin zur Kündigung.“
AN: „Nein, das tue ich nicht!“
AG: „Dann setzen Sie sich dahin und warten, bis Frau Neuhammer Ihre Kündigung geschrieben hat.“

xap

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Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
« Antwort #22 am: 03.08.2022 08:28 »
Spid schon wieder weg?  8)

Kaiser80

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Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
« Antwort #23 am: 03.08.2022 08:36 »
Es kann aber auch so laufen:
AG: „Sie gehen nächste Woche auf den Lehrgang, hier sind die Unterlagen.“
AN: „Nein!“
AG: „Sie gehen nächste Woche auf Lehrgang, ansonsten ergreifen wir arbeitsrechtliche Maßnahmen bis hin zur Kündigung.“
AN: „Wie Sie möchten. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass Projekt x, y und z sowie die dringlichen Terminarbeiten A B C nicht fristgemäß erledigt werden können. Dies wird wahrscheinlich einen finanziellen Schaden zur Folge haben. Da Sie im Übrigen fortlaufend so handeln stellt sich mir im die Frage, ob meine Interessen hinreichend gewürdigt wurden und bei Ihrer Interessensabwägung ermessensfehlerfrei gehandelt wurde. Dies würde ich gerne dargelegt haben. Des Weiteren stellt sich ja auch der Sinn des Lehrgangs für meine ausztübenden Tätigkeiten im allgemeinen, ich erachte sie zumindest als nicht zielführend und für eine unnötige Verwendung von "Steuer"Geldern, die bei der zuständigen  Aufsichtsbehörde sicher auch mindestens für ein Kopfschütteln sorgen dürften. Aber wenn Sie drauf bestehen...“
AG: „Dann setzen Sie sich dahin und warten, bis Frau Neuhammer das geprüft. hat“(Ihre Kündigung erhalten Sie dann zu gegebenem Zeitpunkt, Sie mieser Penner ;))

MoinMoin

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Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
« Antwort #24 am: 03.08.2022 08:39 »
Eben, wenn man ein solches wehrhaftes Nein, ich kann die Fortbildung nicht machen, von sich gibt. Dann sollte man umgehend dies auch rechtlich flankieren, sofern der AG eben das zweite Mal auffordert.
Sprich beim ArbG entsprechend vorstellig werden.

JesuisSVA

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Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
« Antwort #25 am: 03.08.2022 08:56 »
Es kann aber auch so laufen:
AG: „Sie gehen nächste Woche auf den Lehrgang, hier sind die Unterlagen.“
AN: „Nein!“
AG: „Sie gehen nächste Woche auf Lehrgang, ansonsten ergreifen wir arbeitsrechtliche Maßnahmen bis hin zur Kündigung.“
AN: „Wie Sie möchten. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass Projekt x, y und z sowie die dringlichen Terminarbeiten A B C nicht fristgemäß erledigt werden können. Dies wird wahrscheinlich einen finanziellen Schaden zur Folge haben. Da Sie im Übrigen fortlaufend so handeln stellt sich mir im die Frage, ob meine Interessen hinreichend gewürdigt wurden und bei Ihrer Interessensabwägung ermessensfehlerfrei gehandelt wurde. Dies würde ich gerne dargelegt haben. Des Weiteren stellt sich ja auch der Sinn des Lehrgangs für meine ausztübenden Tätigkeiten im allgemeinen, ich erachte sie zumindest als nicht zielführend und für eine unnötige Verwendung von "Steuer"Geldern, die bei der zuständigen  Aufsichtsbehörde sicher auch mindestens für ein Kopfschütteln sorgen dürften. Aber wenn Sie drauf bestehen...“
AG: „Dann setzen Sie sich dahin und warten, bis Frau Neuhammer das geprüft. hat“(Ihre Kündigung erhalten Sie dann zu gegebenem Zeitpunkt, Sie mieser Penner ;))
AG: „Eine Darlegungspflicht besteht unsererseits nicht. Viel Vergnügen auf dem Lehrgang! Geht doch!“

Rumo1895

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Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
« Antwort #26 am: 03.08.2022 09:34 »
Ein Dienstplan / Schichtplan muss doch auch eine bestimmte Zeit im Voraus erstellt sein. Das gleiche würde ich hier ansetzen. Damit sind 3 Tage vorher doch schon arg wenig...

In meinem ersten Jahr lief das so, dass ich mir in Absprache meine Schulungen selber ausgesucht und terminlich gelegt habe. Ich war ebenfalls mehrmals 3-5 Tage weg, aber immer mit genügend Vorlauf und durch mich selber terminiert.

In meinem Leben vor dem ÖD musste ich viel rumfliegen, auch sehr kurzfristig. Da frägt keiner danach, die Baustellen müssen laufen. Nur einmal hat es der AG übertrieben, ich musste dringend nach Paris wobei in Deutschland ein Feiertag war. Der Deal war dann, ich konnte meine Frau mitnehmen die den einen Nachmittag alleine in Paris war. Der Abend und der nächste Tag gehörte dann uns, denn Rückflug wurde erst für den Abend gebucht. Bezahlt hat mein AG...  ;D

Diese lösungsorientierte Denke dürfte dem ÖD leider völlig wesensfremd sein. "Warum sollte ich jemand für etwas gewinnen wenn ich ihn auch zwingen kann" - und sich dann über mangelnde Motivation und hohen Krankenstand wundern.

MoinMoin

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Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
« Antwort #27 am: 03.08.2022 09:42 »
Diese lösungsorientierte Denke dürfte dem ÖD leider völlig wesensfremd sein. "Warum sollte ich jemand für etwas gewinnen wenn ich ihn auch zwingen kann" - und sich dann über mangelnde Motivation und hohen Krankenstand wundern.
Nicht völlig.
Es gibt durchaus auch mal Deals im öD, was Dauer Lage etc. von dr angeht.

Kaiser80

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Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
« Antwort #28 am: 03.08.2022 09:44 »
Es kann aber auch so laufen:
AG: „Sie gehen nächste Woche auf den Lehrgang, hier sind die Unterlagen.“
AN: „Nein!“
AG: „Sie gehen nächste Woche auf Lehrgang, ansonsten ergreifen wir arbeitsrechtliche Maßnahmen bis hin zur Kündigung.“
AN: „Wie Sie möchten. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass Projekt x, y und z sowie die dringlichen Terminarbeiten A B C nicht fristgemäß erledigt werden können. Dies wird wahrscheinlich einen finanziellen Schaden zur Folge haben. Da Sie im Übrigen fortlaufend so handeln stellt sich mir im die Frage, ob meine Interessen hinreichend gewürdigt wurden und bei Ihrer Interessensabwägung ermessensfehlerfrei gehandelt wurde. Dies würde ich gerne dargelegt haben. Des Weiteren stellt sich ja auch der Sinn des Lehrgangs für meine ausztübenden Tätigkeiten im allgemeinen, ich erachte sie zumindest als nicht zielführend und für eine unnötige Verwendung von "Steuer"Geldern, die bei der zuständigen  Aufsichtsbehörde sicher auch mindestens für ein Kopfschütteln sorgen dürften. Aber wenn Sie drauf bestehen...“
AG: „Dann setzen Sie sich dahin und warten, bis Frau Neuhammer das geprüft. hat“(Ihre Kündigung erhalten Sie dann zu gegebenem Zeitpunkt, Sie mieser Penner ;))
AG: „Eine Darlegungspflicht besteht unsererseits nicht. Viel Vergnügen auf dem Lehrgang! Geht doch!“
AN:"Da wir ja nun bereits im Gespräch sind, wäre es aber zielführend. Sei's drum. Die Interessenabwägung ist ja gerichtlich überprüfbar, dass behalte ich mir eben vor. Ich denke unsere aktuellen Positionen und für die Zukunft sind ja dann ausgetauscht. Bis demnächst dann."

JesuisSVA

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« Antwort #29 am: 03.08.2022 11:01 »
Und schon ist alles in Butter.