Autor Thema: Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?  (Read 10020 times)

Kaiser80

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Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
« Antwort #30 am: 03.08.2022 11:17 »
Seh ich ähnlich.
Anordnung folge leisten und Position klarmachen, dass man zukünftig nicht mehr so mit sich umspringen lässt.

MoinMoin

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Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
« Antwort #31 am: 03.08.2022 11:35 »
Wenn man durch so eine Anordnung einen Schaden hat (z.B. Konzertkarten, die nicht genutzt werden konnten, weil man extern untergebracht ist), wie wäre da die Vorgehensweise?

JesuisSVA

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Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
« Antwort #32 am: 03.08.2022 11:45 »
Sofern der Arbeitgeber ermessensfehlerfrei gehandelt hat, sollte man für die Zukunft prüfen, ob man ein solches privates Lebensrisiko nochmals eingehen möchte. Hat er ermessensfehlerhaft gehandelt, sollte man dies gerichtlich feststellen und sich den Schaden ersetzen lassen.

Alien1973

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Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
« Antwort #33 am: 03.08.2022 13:53 »
Ermessensfehlerhaft ist doch schon allein die Tatsache, dass der AG nicht mal gefragt hat ob der Termin dem AN passt und die Schulung einfach gebucht hat. Eine einzige Frage hätte genügt: "Haben Sie nächste Woche für eine Schulung Zeit?"

Antwort AN: Das ist jetzt etwas sehr kurzfristig, ich habe eine pflegebedürftige Person zu Hause. Bitte geben Sie mir beim nächsten mal 14 Tage vorher Bescheid, damit ich die Pflege organisieren kann. Denn grundsätzlich bin ich natürlich bereit Schulungen und Lehrgänge zu besuchen.

JesuisSVA

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Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
« Antwort #34 am: 03.08.2022 14:01 »
Nein, das ist nicht ermessensfehlerhaft. Bei einer Abordnung so kurzer Dauer ist der Beschäftigte nicht vorher zu hören. Der Arbeitgeber muss also nur ohnehin bekannte Umstände würdigen. Wer über die tariflichen und gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Wünsche hat, wie bspw. ein unveränderlicher Arbeitsort oder eine bestimmte Ankündigungsfrist bzw. Anhörungspflicht bei auswärtiger Tätigkeit, muss es einzelvertraglich vereinbaren.

xap

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Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
« Antwort #35 am: 03.08.2022 15:46 »
Krank melden weil man keine Lust auf schwachsinnige Diskussionen mit seinem AG hat. Vielleicht findet sich ein Ersatzkandidat.

JesuisSVA

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Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
« Antwort #36 am: 03.08.2022 16:10 »
Warum genau wird hier eigentlich ständig dazu geraten, den Arbeitgeber zu betrügen, wenn einem dessen, häufig rechtlich nicht einmal zu beanstandendes, Verhalten nicht passt? Wenn man davon ausgeht, dass die Masse der Ratgeber hier im öffentlichen Dienst beschäftigt ist, fragt man sich doch, was da bei der Personalauswahl schief gegangen ist.

xap

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Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
« Antwort #37 am: 03.08.2022 16:59 »
Der TE hat eine einfache Frage gestellt die sehr erschöpfend bzw ausschweifend beantwortet wurde. Ich habe nur meine Zweifel, ob ihm das geholfen hat. Und natürlich sollte man sich nicht krank melden, sondern ersuchen eine einvernehmliche Lösung des Problems zu finden.

Ansonsten hat der AG das Personal bekommen, welches er mittels Bestenauslese ausgewählt und eingestellt hat.

MoinMoin

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Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
« Antwort #38 am: 03.08.2022 17:41 »
Und ist bei der Bestenauslese oftmals schon beim Personaler gescheitert.

GofX

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Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
« Antwort #39 am: 04.08.2022 04:34 »
Es kann also so laufen:
AG: „Sie gehen nächste Woche auf den Lehrgang, hier sind die Unterlagen.“

AN: "Nein, ich kann nicht. Ich habe Zuhause eine pflegebedürftige Person und diese würde verhungern, wenn ich eine Woche lang zu einem Lehrgang fahre. So schnell kann ich keinen Ersatz für mich finden. Bitte geben Sie mir eine Woche Zeit, Ersatz für mich zu finden und ich fahre dann zum Lehrgang."

AG: „Sie gehen nächste Woche auf Lehrgang, ansonsten ergreifen wir arbeitsrechtliche Maßnahmen bis hin zur Kündigung.“

AN: "Haben Sie mir eben zugehört? Möchten Sie anordnen, dass meine Oma während meines Lehrgangs Zuhause verhungert? Bitte geben Sie mir das schriftlich, damit ich Sie privat haftbar machen kann."

Völlig unabhängig von irgendwelchen Ermessensfehlern oder irgendeinem Direktionsrecht.

Warum genau wird hier eigentlich ständig dazu geraten, den Arbeitgeber zu betrügen [...]

Darum geht es nicht. Man muss sich nur nicht zum Sklaven des Arbeitgebers machen, der einem externe Lehrgänge diktiert, auch dann, wenn eine Zuhause untergebrachte pflegebedürftige Person einen Schaden erleiden würde.

WasDennNun

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Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
« Antwort #40 am: 04.08.2022 06:15 »
Es kann also so laufen:
AG: „Sie gehen nächste Woche auf den Lehrgang, hier sind die Unterlagen.“

AN: "Nein, ich kann nicht. Ich habe Zuhause eine pflegebedürftige Person und diese würde verhungern, wenn ich eine Woche lang zu einem Lehrgang fahre. So schnell kann ich keinen Ersatz für mich finden. Bitte geben Sie mir eine Woche Zeit, Ersatz für mich zu finden und ich fahre dann zum Lehrgang."

AG: „Sie gehen nächste Woche auf Lehrgang, ansonsten ergreifen wir arbeitsrechtliche Maßnahmen bis hin zur Kündigung.“

AN: "Haben Sie mir eben zugehört? Möchten Sie anordnen, dass meine Oma während meines Lehrgangs Zuhause verhungert? Bitte geben Sie mir das schriftlich, damit ich Sie privat haftbar machen kann."

Völlig unabhängig von irgendwelchen Ermessensfehlern oder irgendeinem Direktionsrecht.

Warum genau wird hier eigentlich ständig dazu geraten, den Arbeitgeber zu betrügen [...]

Darum geht es nicht. Man muss sich nur nicht zum Sklaven des Arbeitgebers machen, der einem externe Lehrgänge diktiert, auch dann, wenn eine Zuhause untergebrachte pflegebedürftige Person einen Schaden erleiden würde.
Also geht die Person einfach so dahin und lässt die pflegebedürftige Person verhungern, wenn er aufgrund eines Unfalls im KH liegt?
Brutal und Fahrlässig würde ich sagen.
Da sollte man doch vorher vorsorgen.

Und wg Sklave, man hat einen AV unterschrieben, der diese Durchgriffsmöglichkeit dem AG erlaubt, also ist man Sklave seiner eigenen Nachlässigkeit.
Wenn man also so unabdingbar ist, dann geht man bevor es kracht zum AG und bittet ihn um eine temporäre Ergänzung zum AV, dass Abordnungen nur mit 2wöchigen Vorlauf geschehen dürfen.
Das befreit von der selbstgemachten Versklavung.

Bei uns hat der PR dieses pauschal für alle in der DV geregelt.

und im übrigen ist es natürlich unsensibel und nicht besonders klug vom AG so zu handeln, wir wissen aber die Gründe nicht, da wir nur ein einsietigen Blick auf das Geschehen haben.

JesuisSVA

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Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
« Antwort #41 am: 04.08.2022 08:07 »
Es kann also so laufen:
AG: „Sie gehen nächste Woche auf den Lehrgang, hier sind die Unterlagen.“

AN: "Nein, ich kann nicht. Ich habe Zuhause eine pflegebedürftige Person und diese würde verhungern, wenn ich eine Woche lang zu einem Lehrgang fahre. So schnell kann ich keinen Ersatz für mich finden. Bitte geben Sie mir eine Woche Zeit, Ersatz für mich zu finden und ich fahre dann zum Lehrgang."

AG: „Sie gehen nächste Woche auf Lehrgang, ansonsten ergreifen wir arbeitsrechtliche Maßnahmen bis hin zur Kündigung.“

AN: "Haben Sie mir eben zugehört? Möchten Sie anordnen, dass meine Oma während meines Lehrgangs Zuhause verhungert? Bitte geben Sie mir das schriftlich, damit ich Sie privat haftbar machen kann."

Völlig unabhängig von irgendwelchen Ermessensfehlern oder irgendeinem Direktionsrecht.

Warum genau wird hier eigentlich ständig dazu geraten, den Arbeitgeber zu betrügen [...]

Darum geht es nicht. Man muss sich nur nicht zum Sklaven des Arbeitgebers machen, der einem externe Lehrgänge diktiert, auch dann, wenn eine Zuhause untergebrachte pflegebedürftige Person einen Schaden erleiden würde.

Doch, genau darum geht es. Man ist auch nicht "Sklave", sondern hat einen Dienstvertrag geschlossen, bei dem im Falle einer vereinbarten (oder unmittelbaren) Geltung von TV-L/TVÖD/TV-H das Direktionsrecht des Arbeitgebers gegenüber der gesetzlichen Situation sogar deutlich erweitert ist. Wer das nicht möchte oder das Direktionsrecht des Arbeitgebers beschränken möchte, muss es entsprechend einzelvertraglich vereinbaren. Dann zu raten, man solle doch einfach krankmachen, also den Arbeitgeber betrügern, lässt tief blicken.

xap

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Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
« Antwort #42 am: 04.08.2022 08:31 »
Ich sehe nicht, wie eine Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines Nervenzusammenbruchs, der seine Ursache in einem möglichen Hungertod meiner pflegebedürftigen Oma hat, einen strafrechtlichen Bezug haben könnte.

JesuisSVA

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Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
« Antwort #43 am: 04.08.2022 08:53 »
Ich sehe nicht, dass es im Sachverhalt oder irgendeiner Stelle im Thread darum ginge.

xap

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Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
« Antwort #44 am: 04.08.2022 08:58 »
Dann empfehle ich den Thread erneut zu lesen. Aber ich bin gnädig. Liegt wahrscheinlich an deiner selektiven Wahrnehmung.

Ob die Oma (pflegebedürftige Person) nun verhungert sei mal dahingestellt. Wie der TE gesundheitlich darauf reagiert wissen wir ebenfalls nicht. Von daher ist deine Straftatunterstellung, wie so oft bei dir, nur heiße Luft aus dem Spid'schen Elfenbeinturm.