Es kann also so laufen:
AG: „Sie gehen nächste Woche auf den Lehrgang, hier sind die Unterlagen.“
AN: "Nein, ich kann nicht. Ich habe Zuhause eine pflegebedürftige Person und diese würde verhungern, wenn ich eine Woche lang zu einem Lehrgang fahre. So schnell kann ich keinen Ersatz für mich finden. Bitte geben Sie mir eine Woche Zeit, Ersatz für mich zu finden und ich fahre dann zum Lehrgang."
AG: „Sie gehen nächste Woche auf Lehrgang, ansonsten ergreifen wir arbeitsrechtliche Maßnahmen bis hin zur Kündigung.“
AN: "Haben Sie mir eben zugehört? Möchten Sie anordnen, dass meine Oma während meines Lehrgangs Zuhause verhungert? Bitte geben Sie mir das schriftlich, damit ich Sie privat haftbar machen kann."
Völlig unabhängig von irgendwelchen Ermessensfehlern oder irgendeinem Direktionsrecht.
Warum genau wird hier eigentlich ständig dazu geraten, den Arbeitgeber zu betrügen [...]
Darum geht es nicht. Man muss sich nur nicht zum Sklaven des Arbeitgebers machen, der einem externe Lehrgänge diktiert, auch dann, wenn eine Zuhause untergebrachte pflegebedürftige Person einen Schaden erleiden würde.
Also geht die Person einfach so dahin und lässt die pflegebedürftige Person verhungern, wenn er aufgrund eines Unfalls im KH liegt?
Brutal und Fahrlässig würde ich sagen.
Da sollte man doch vorher vorsorgen.
Und wg Sklave, man hat einen AV unterschrieben, der diese Durchgriffsmöglichkeit dem AG erlaubt, also ist man Sklave seiner eigenen Nachlässigkeit.
Wenn man also so unabdingbar ist, dann geht man bevor es kracht zum AG und bittet ihn um eine temporäre Ergänzung zum AV, dass Abordnungen nur mit 2wöchigen Vorlauf geschehen dürfen.
Das befreit von der selbstgemachten Versklavung.
Bei uns hat der PR dieses pauschal für alle in der DV geregelt.
und im übrigen ist es natürlich unsensibel und nicht besonders klug vom AG so zu handeln, wir wissen aber die Gründe nicht, da wir nur ein einsietigen Blick auf das Geschehen haben.