Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?

<< < (8/16) > >>

xap:
Krank melden weil man keine Lust auf schwachsinnige Diskussionen mit seinem AG hat. Vielleicht findet sich ein Ersatzkandidat.

JesuisSVA:
Warum genau wird hier eigentlich ständig dazu geraten, den Arbeitgeber zu betrügen, wenn einem dessen, häufig rechtlich nicht einmal zu beanstandendes, Verhalten nicht passt? Wenn man davon ausgeht, dass die Masse der Ratgeber hier im öffentlichen Dienst beschäftigt ist, fragt man sich doch, was da bei der Personalauswahl schief gegangen ist.

xap:
Der TE hat eine einfache Frage gestellt die sehr erschöpfend bzw ausschweifend beantwortet wurde. Ich habe nur meine Zweifel, ob ihm das geholfen hat. Und natürlich sollte man sich nicht krank melden, sondern ersuchen eine einvernehmliche Lösung des Problems zu finden.

Ansonsten hat der AG das Personal bekommen, welches er mittels Bestenauslese ausgewählt und eingestellt hat.

MoinMoin:
Und ist bei der Bestenauslese oftmals schon beim Personaler gescheitert.

GofX:

--- Zitat von: JesuisSVA am 03.08.2022 08:00 ---Es kann also so laufen:
AG: „Sie gehen nächste Woche auf den Lehrgang, hier sind die Unterlagen.“

--- End quote ---

AN: "Nein, ich kann nicht. Ich habe Zuhause eine pflegebedürftige Person und diese würde verhungern, wenn ich eine Woche lang zu einem Lehrgang fahre. So schnell kann ich keinen Ersatz für mich finden. Bitte geben Sie mir eine Woche Zeit, Ersatz für mich zu finden und ich fahre dann zum Lehrgang."

AG: „Sie gehen nächste Woche auf Lehrgang, ansonsten ergreifen wir arbeitsrechtliche Maßnahmen bis hin zur Kündigung.“

AN: "Haben Sie mir eben zugehört? Möchten Sie anordnen, dass meine Oma während meines Lehrgangs Zuhause verhungert? Bitte geben Sie mir das schriftlich, damit ich Sie privat haftbar machen kann."

Völlig unabhängig von irgendwelchen Ermessensfehlern oder irgendeinem Direktionsrecht.


--- Zitat von: JesuisSVA am 03.08.2022 16:10 ---Warum genau wird hier eigentlich ständig dazu geraten, den Arbeitgeber zu betrügen [...]

--- End quote ---

Darum geht es nicht. Man muss sich nur nicht zum Sklaven des Arbeitgebers machen, der einem externe Lehrgänge diktiert, auch dann, wenn eine Zuhause untergebrachte pflegebedürftige Person einen Schaden erleiden würde.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version