Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
WasDennNun:
--- Zitat von: GofX am 04.08.2022 04:34 ---
--- Zitat von: JesuisSVA am 03.08.2022 08:00 ---Es kann also so laufen:
AG: „Sie gehen nächste Woche auf den Lehrgang, hier sind die Unterlagen.“
--- End quote ---
AN: "Nein, ich kann nicht. Ich habe Zuhause eine pflegebedürftige Person und diese würde verhungern, wenn ich eine Woche lang zu einem Lehrgang fahre. So schnell kann ich keinen Ersatz für mich finden. Bitte geben Sie mir eine Woche Zeit, Ersatz für mich zu finden und ich fahre dann zum Lehrgang."
AG: „Sie gehen nächste Woche auf Lehrgang, ansonsten ergreifen wir arbeitsrechtliche Maßnahmen bis hin zur Kündigung.“
AN: "Haben Sie mir eben zugehört? Möchten Sie anordnen, dass meine Oma während meines Lehrgangs Zuhause verhungert? Bitte geben Sie mir das schriftlich, damit ich Sie privat haftbar machen kann."
Völlig unabhängig von irgendwelchen Ermessensfehlern oder irgendeinem Direktionsrecht.
--- Zitat von: JesuisSVA am 03.08.2022 16:10 ---Warum genau wird hier eigentlich ständig dazu geraten, den Arbeitgeber zu betrügen [...]
--- End quote ---
Darum geht es nicht. Man muss sich nur nicht zum Sklaven des Arbeitgebers machen, der einem externe Lehrgänge diktiert, auch dann, wenn eine Zuhause untergebrachte pflegebedürftige Person einen Schaden erleiden würde.
--- End quote ---
Also geht die Person einfach so dahin und lässt die pflegebedürftige Person verhungern, wenn er aufgrund eines Unfalls im KH liegt?
Brutal und Fahrlässig würde ich sagen.
Da sollte man doch vorher vorsorgen.
Und wg Sklave, man hat einen AV unterschrieben, der diese Durchgriffsmöglichkeit dem AG erlaubt, also ist man Sklave seiner eigenen Nachlässigkeit.
Wenn man also so unabdingbar ist, dann geht man bevor es kracht zum AG und bittet ihn um eine temporäre Ergänzung zum AV, dass Abordnungen nur mit 2wöchigen Vorlauf geschehen dürfen.
Das befreit von der selbstgemachten Versklavung.
Bei uns hat der PR dieses pauschal für alle in der DV geregelt.
und im übrigen ist es natürlich unsensibel und nicht besonders klug vom AG so zu handeln, wir wissen aber die Gründe nicht, da wir nur ein einsietigen Blick auf das Geschehen haben.
JesuisSVA:
--- Zitat von: GofX am 04.08.2022 04:34 ---
--- Zitat von: JesuisSVA am 03.08.2022 08:00 ---Es kann also so laufen:
AG: „Sie gehen nächste Woche auf den Lehrgang, hier sind die Unterlagen.“
--- End quote ---
AN: "Nein, ich kann nicht. Ich habe Zuhause eine pflegebedürftige Person und diese würde verhungern, wenn ich eine Woche lang zu einem Lehrgang fahre. So schnell kann ich keinen Ersatz für mich finden. Bitte geben Sie mir eine Woche Zeit, Ersatz für mich zu finden und ich fahre dann zum Lehrgang."
AG: „Sie gehen nächste Woche auf Lehrgang, ansonsten ergreifen wir arbeitsrechtliche Maßnahmen bis hin zur Kündigung.“
AN: "Haben Sie mir eben zugehört? Möchten Sie anordnen, dass meine Oma während meines Lehrgangs Zuhause verhungert? Bitte geben Sie mir das schriftlich, damit ich Sie privat haftbar machen kann."
Völlig unabhängig von irgendwelchen Ermessensfehlern oder irgendeinem Direktionsrecht.
--- Zitat von: JesuisSVA am 03.08.2022 16:10 ---Warum genau wird hier eigentlich ständig dazu geraten, den Arbeitgeber zu betrügen [...]
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Darum geht es nicht. Man muss sich nur nicht zum Sklaven des Arbeitgebers machen, der einem externe Lehrgänge diktiert, auch dann, wenn eine Zuhause untergebrachte pflegebedürftige Person einen Schaden erleiden würde.
--- End quote ---
Doch, genau darum geht es. Man ist auch nicht "Sklave", sondern hat einen Dienstvertrag geschlossen, bei dem im Falle einer vereinbarten (oder unmittelbaren) Geltung von TV-L/TVÖD/TV-H das Direktionsrecht des Arbeitgebers gegenüber der gesetzlichen Situation sogar deutlich erweitert ist. Wer das nicht möchte oder das Direktionsrecht des Arbeitgebers beschränken möchte, muss es entsprechend einzelvertraglich vereinbaren. Dann zu raten, man solle doch einfach krankmachen, also den Arbeitgeber betrügern, lässt tief blicken.
xap:
Ich sehe nicht, wie eine Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines Nervenzusammenbruchs, der seine Ursache in einem möglichen Hungertod meiner pflegebedürftigen Oma hat, einen strafrechtlichen Bezug haben könnte.
JesuisSVA:
Ich sehe nicht, dass es im Sachverhalt oder irgendeiner Stelle im Thread darum ginge.
xap:
Dann empfehle ich den Thread erneut zu lesen. Aber ich bin gnädig. Liegt wahrscheinlich an deiner selektiven Wahrnehmung.
Ob die Oma (pflegebedürftige Person) nun verhungert sei mal dahingestellt. Wie der TE gesundheitlich darauf reagiert wissen wir ebenfalls nicht. Von daher ist deine Straftatunterstellung, wie so oft bei dir, nur heiße Luft aus dem Spid'schen Elfenbeinturm.
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